HI, Ich bin student und wir haben zurzeit das fach Versicherungsrecht! in der letzten Klausur kam dieser fall dran und ich wollte wissen wie dieser behandelt wird. also ob die Versicherung zahlen muss und so weiter!
Der VN hat einen BMW 5er (sein ganzer Stolz etc.). Ihn benutzen auch die Ehefrau und der 21 jährige Sohn. Der VN hat dem VR gemeldet, dass auch der Sohn den Wagen fährt. Der Selbstbehalt in der Vollkaskoversicherung beträgt 300 €. Sohn feiert Geburtstag. Die Eltern sind nicht zu Hause. Normalerweise trinkt er kein Bier wegen dem Geschmack. Auch an diesem Abend nicht. Sondern er trinkt Cola mit Rum, fast eine ganze Flasche. Sein Freund hat immerhin 10 Flaschen mitgebracht. Im Vollrausch nimmt er die Autoschlüssel und fährt den BMW gegen einen Baum. Sohn passiert nichts. Schaden beträgt 23.350 €. VR möchte wegen Trunkenheit am Steuer (1,8 Promille) keine Leistung aus Kaskoversicherung zahlen. Keine weiteren Personen zu Schaden. Der VR möchte Sohn in Regress nehmen. Ist das möglich? Der VN ist der Meinung, weil er immer Beitrag gezahlt hat und der VR wusste, dass der Sohn das Auto auch fährt, müsste er den Schaden ersetzt bekommen. Wer hat Recht?
Danke im Voraus für jede Antwort!!!!
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VersR Studienaufgabe Kfz-unfall
5. Januar 2012
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Frage vom 5. Januar 2012 | 13:48
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
VersR Studienaufgabe Kfz-unfall
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2012 | 10:11
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 408x hilfreich)
Könnte man leicht rausfinden, wenn man bei google z.B. unfall unter alkohol versicherung
eingibt.
Zur Vollkasko:
quote:<hr size=1 noshade>seit 1.1.2008 gilt im § 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): "Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen."
Der Versicherer ist also nicht mehr völlig von der Leistung befreit sondern seine Ersatzpflicht vermindert sich, je nachdem wie groß ihr alkoholbedingtes Verschulden am Autounfall ist. <hr size=1 noshade>
Bei 1.8 Promille dürfte die Ersatzpflicht der Versicherung bei 0,00 liegen.
Den Sachschaden am Baum zahlt die Kfz - Haftpflicht, kann sich aber bis zu 5000 Euro wieder vom Versicherungsnehmer holen
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#2
Antwort vom 6. Januar 2012 | 14:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke, für die antwort!! hab die klausur heute geschrieben ist gut gelaufen die frage kam nicht dran :D
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Und jetzt?
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