Verrechnung von Minusstunden im Arbeitszeitkonto

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Verrechnung, Minusstunden, Arbeitszeitkonto, Annahmeverzug
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Verrechnung von Minusstunden nur bei Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos wirksam

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht zur Verrechnung so genannter Minusstunden, aufgrund der Unterschreitung der vereinbarten Wochenarbeitszeit aus betrieblichen Gründen, berechtigt ist, wenn er mit dem Arbeitnehmer keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto mit der Möglichkeit eines negativen Kontostands getroffen hat.

Fehlt es an einer solchen wirksamen Vereinbarung, kommt es nicht bei betrieblich veranlassten Minusstunden zu einem vom Arbeitnehmer auszugleichenden Vergütungsvorschuss, da der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls zu tragen hat.