Verrechnung Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

1. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
karlsruher_1987
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)
Verrechnung Urlaubsanspruch bei Arbeitgeberwechsel

Hallo liebe Community,

da ich bei o.g. Thematik keinen Fehler machen möchte, bitte ich um eure Hilfe.

Situation:
Zum 01.09. wechsle ich meinen Arbeitgeber. Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen (gesetzlich 20 Tage bei 5-Tage Woche + 5 freiwillige Urlaubstage). Mein neuer Arbeitgeber gewährt mir 30 Tage Urlaub (gesetzlich 20 Tage + 10 Tage freiwillig). Bisher habe ich 4 Urlaubstage genommen.

Problemstellung:
Ende Oktober diesen Jahres möchte ich bei meinem neuen Arbeitgeber 11 Urlaubstage beanspruchen (was selbstverständlich bereits abgesprochen ist). Wie viele Urlaubstage muss ich nun bei meinem jetzigen Arbeitgeber noch in Anspruch nehmen, damit mir bei meinem neuen Arbeitgeber für den Zeitraum 09/16 - 12/16 noch 11 Urlaubstage zur Verfügung stehen?

Ich habe bei meiner Recherche verschiedene Ansätze gefunden, hätte deshalb von euch sehr gerne eine Rechnung/Einschätzung, wie ich mich hier nach Arbeitsrecht verhalten sollte.

Besten Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
wiwi1987

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Und der neue AG möchte auch bezahlt 11 Tage gewähren, obwohl er es nicht muss und rechnerisch dort maximal 7.5 Tage zur Verfügung stünden?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
karlsruher_1987
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist arbeitgebe****bhängig. Deshalb überhaupt die Fragestellung bzgl Verrechnung und Übertragung des Urlaubs.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Was steht denn bei Sternen? Falls es arbeitgebe****bhängig sein sollte: ja richtig, die Antwort passt aber m.E. nicht so ganz. In gesetzlicher Höhe wäre der Teilanspruch beim neuen AG sogar niedriger als 7.5 Tage. Beide AG haben lt. Deiner Darstellung zwischen gesetzlichen und freiwilligen verträglichem Urlaub unterschieden. Gut möglich, das bei unterjährigem ein- und Austritt nur der gesetzliche in Höhe von 20 Tagen gewährt werden soll. Die genaue Formulierung hast Du leidet nicht verraten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karlsruher_1987
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

Vielleicht weiß die Community mehr? Die einfachste Rechnung wäre ja, dass ich bei meinem alten AG sechs Tage offen lasse und so dann im Gesamtjahr auf 30 Tage beim neuen Arbeitgeber käme. Wäre das korrekt?

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
karlsruher_1987
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich denke ich habe hier eine plausible Antwort gefunden:
https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/urlaub-dauer-23-urlaub-bei-arbeitgeberwechsel_idesk_PI10413_HI7697393.html

Demnach habe ich für das Gesamtjahr 2016 folgenden Urlaubsanspruch:
4/12 * 30d = 10d
8/12 * 25d = 16,66d
=> 26,66d

Wenn ich also bei meinem neuen AG 11 Urlaubstage benötige, sollte ich bei meinem alten AG bis zum Wechsel nicht mehr als 26,66d - 11d = 15,66d genommen haben, damit alles nach § 6 Abs. 1 BUrlG passt.

Richtig?



-- Editiert von wiwi1987 am 01.06.2016 14:55

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zuerst: ich habe mich bei meinem Beitrag #1 vertan, da ich von einem Eintritt am 1.10. ausgegangen bin.

Der Artikel, zumindest der Teil den man lesen kann, hilft meiner Meinung nach nicht so wirklich weiter. Das dort angegebene Rechenbeispiel geht von 2 Teilurlaubsanspruechen aus. Auch das (fuer mich ein wenig ueberraschende) Urteil des BAG, wo vor rund 2 Jahren erklaert wurde, der AN kann Urlaubsanspruch mit zum neuen AG mitnehmen hatte eine andere Ausgangssituation. Dort hatte der AN zuerst einen Teilurlaubsanspruch und Laufe des Kalenderjahres beim 2. AG den Vollurlaubsanspruch erworbe.

Im Normalfal wuerde man in der Konstellation jedem AN raten den vollen Urlaub beim 1. AG geltend zu machen, den wer wird schon gern bei einem neuen Arbeitsverhaeltnis in der Probzeit mit dem Neu-AG ueber vermeintliche oder tatsaechliche Urlaubsansprueche diskutieren?

Anhand Deiner Schilderung:

Zitat:
Bei meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich einen Urlaubsanspruch von 25 Tagen (gesetzlich 20 Tage bei 5-Tage Woche + 5 freiwillige Urlaubstage). Mein neuer Arbeitgeber gewährt mir 30 Tage Urlaub (gesetzlich 20 Tage + 10 Tage freiwillig).


waere zunaechst notwendig zu wissen, was woertlich zum freiwilligen Urlaub vereinbart ist! Es ist rechtlich durchaus moeglich in den Vertrag zu Schreiben, dass der zusaetzliche freiwillige Urlaub grundsaetzlich nur gewaehrt wird, wenn der AN das komplette Kalenderjahr beschaeftigt ist.

Also Du merkst schon, um eine konkrete Antwort drueck ich mich ein wenig herum. :augenroll:

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Meistens steht doch die 1/12 Regelung im Vertrag.

Bei 25 Tagen pro Jahr und einem Ausscheiden am 30.08. hast Du noch einen Anspruch von 17 Tagen. Davon wurden vier genommen, so dass noch 13 Tage zu nehmen wären.

Beim neuen Arbeitgeber sind es 30 Tage pro Jahr und bei einem Eintritt am 01.09. eben zehn Tage. Wenn der neue Arbeitgeber bereit ist elf bezahlte Urlaubstage zu gewähren (möglich wäre auch ein unbezahlter Tag), wäre doch eher dort die Lösung zu suchen. Gibt es ausnahmsweise einen Tag mehr?


Ich würde mich da sonst dem Vorredner anschließen, so eine Diskussion ist nicht gut beim neuen AG. Ich selbst habe sowas auch noch nie erlebt

2x Hilfreiche Antwort

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