Guten Tag, zusammen.
Folgende Konstellation:
Auf einer Eigentümerversammlung wird eine neue Verwaltung gewählt. Es wird auch beschlossen, dass der Beirat den Verwaltervertrag unterzeichnen soll.
Vor der Eigentümerversammlung wird der Verwaltervertrag der (später gewählten) Verwaltung verschickt. Allerdings ohne, dass der Absender ersichtlich ist.
Das Protokoll wird nach 41 Tagen versendet (hier besteht kein Fristversäumniss). Im Anschreiben ist kein Hinweis enthalten, dass der Verwaltervertrag vom Beirat unterschrieben wurde. Auf Anfrage teilt der Beirat mit, dass er den Verwaltervertrag unterschrieben hat.
Gibt es, wenn dies nicht beschlossen wurde, eine Verpflichtung, den unterschriebenen Vertrag in Kopie den Eigentümern zuzusenden? Oder muss jeder Eigentümer ggf. in der Verwaltung Einsicht nehmen? Diese ist 33 km entfernt und mit einer (Auto)Fahrtzeit von 30 Min. zu erreichen (Autobahn). Besteht unter diesen Umständen nicht die Verpflichtung zur Versendung der Kopie gerade auch im Hinblick auf ältere Personen, die den Weg nicht so ohne weiteres mehr auf sich nehmen können? Da z. B. die älteren Eigentümer überprüfen wollen, ob der unterschriebene Vertrag auch identisch ist mit dem vor der Versammlung zugeschickten. Denn sollte der unterschriebene Vertragstext sich im Inhalt unterscheiden, hätte es ja eine weitere Versammlung geben müssen. Dort hätte der geänderte Vertragstext dann beschlossen werden müssen.
Entschuldigung für meine vielleicht etwas undurchsichtige Beschreibung.
Lernender
Verpflichtung zur Zusendung des Verwaltervertrags?
8. November 2006
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Frage vom 8. November 2006 | 17:39
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 34x hilfreich)
Verpflichtung zur Zusendung des Verwaltervertrags?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 9. November 2006 | 11:28
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2925x hilfreich)
Eine gute Verwaltung wird auf Wunsch gerne den Verwaltervertrag zusenden.
#2
Antwort vom 12. November 2006 | 15:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Sie haben ein Recht auf Zusendung einer Kopie, es kann dafür aber eine adequate Gebühr (Porto und Zahlung der Kopien) verlangt werden.
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