Verpflegungsmehraufwand als ausländischer Student

21. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
huberfm37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verpflegungsmehraufwand als ausländischer Student

Hallo zusammen,

ich bin ein Ausländer aus Peru, der in Deutschland in Oktober 2010 sein Zweistudium angefangen hat.

Ich bereite meine Steuererklärung für das Jahr 2010, habe aber folgende Fragen, für die ich nirgendwo eine klare Antwort gefunden habe:

a) Kann ich als ausländischer Student :) für die ersten Tage meines Studiums (Anfang des Studiums) Pauschbeträge für den Verpflegungsmehraufwand gelten machen?

b) Kann ich bei meinem Zweitstudium eine doppelte Haushaltsführung geltend machen?


Vielen Dank vorab und viele Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47511 Beiträge, 16810x hilfreich)

Zitat:
Ich bereite meine Steuererklärung für das Jahr 2010


Da sollte zunächst einmal geprüft werden, ob das überhaupt noch möglich ist. Geht es um eine Verlustfeststellung oder ist auch Einkommen zu erklären?

zu a) Nein

zu 2) Wo befindet sich denn Deiner zweiter Haushalt? Willst Du erklären, dass Du auch in Peru einen eigenen Haushalt führst? Dabei sollte Haushaltsführung nicht mit Wohnsitz verwechselt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
huberfm37
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi HH!

erstmal vielen Dank für deine Erfahrung!

Ich habe vor, eine Verlustfeststellung einzureichen. Ich glaube, dass 7 Jahre rückwirkend möglich ist.

Vielen Dank nochmal für deine Antwort!

[b][/b]

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17257x hilfreich)

Ich glaube, dass 7 Jahre rückwirkend möglich ist. Ist es, nur ist es schwieriger, als sich der Durchschnittsstudent das so vorstellt. Und übrigens steht Ihre Antwort auf hhs Frage zur doppelten Haushaltsführung noch aus. Die nächste Frage ist übrigens: Wovon haben Sie in der Zeit des Studiums gelebt? Arbeit?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17257x hilfreich)

(Doppelpost)

-- Editiert von muemmel am 24.10.2017 11:56

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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