Verpackungsverordnung

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Thraxas
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 1x hilfreich)
Verpackungsverordnung

Hallo zusammen,

bräuchte bei folgender Frage eure Hilfe:

Muß ein Freiberufler (Künstler), der bei Ebay selbstgezeichnete Bilder verkauft (Gewinn 300€/Monat) sich auch bei einem lizsensierten Entsorger registrieren?
Ich bin da etwas verwirrt, weil Freiberufler bei den Endkunden auch als privat und nicht als gewerblich aufgeführt sind.

Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe.

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-- Editiert am 04.01.2011 14:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

§ 2 VerpackV - Anwendungsbereich
(1) Die Verordnung gilt für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen, unabhängig davon, ob sie in der Industrie, im Handel, in der Verwaltung, im Gewerbe, im Dienstleistungsbereich, in Haushaltungen oder anderswo anfallen und unabhängig von den Materialien, aus denen sie bestehen.



§ 4 VerpackV - Rücknahmepflichten für Transportverpackungen
(1) Hersteller und Vertreiber sind verpflichtet, Transportverpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen. Im Rahmen wiederkehrender Belieferungen kann die Rücknahme auch bei einer der nächsten Anlieferungen erfolgen.



Ob man die Verpackungen selbst zurücknimmt oder einen der zugelassenen Entsorger beauftragt ist egal.
In der Regel ist es jedoch wirtschaflicher sich einem der zugelassenen Entsorger zu bedienen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Leere Farbtuben bzw. -dosen nimmt jeder Recyclinghof entgegen. Sofern das Fahrzeug, mit dem man den Entsorgungshof befährt, nicht gerade beschriftet ist (Firmenlogo, -name etc.), erfolgt die Annahme kostenfrei, jedoch ohne Quittung. Ein Beleg wäre dann erforderlich, wenn es sich um zu versteuernde Einnahmen handelt oder Kunden darauf bestehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:
Leere Farbtuben bzw. -dosen nimmt jeder Recyclinghof entgegen

:???:
Ich glaube kaum, das er diese an seine Kunden sendet...

Hier geht es um die Versand- und Verkaufverpackungen

Desweiteren haben die Tuben und Töpfe in der Regel den grünen Punkt oder ein anderes Liznezzeichen, sprich die Entsorgung ist schon bezahlt.
Da kann ich dann auch mit Logo vorfahren oder die Teile in den gelben Sack/die gelbe Tonne stecken ...




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