Hallo,
in meinem Bekanntenkreis kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, die nicht öffentlich bekannt gemacht wird auf Grund des Alters des Beschuldigten.
Nun wurde ein Ausschnitt einer Einladung incl. Namen und Details bei Facebook veröffentlicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten.
Kann sich diese Person dagegen wehren und wenn ja wie und auf welcher Grundlage!
Vielen Dank schon mal....!
Sharona
Veröffentlichung einer Einladung zu einer nichtöffentlichen Verhandlung mit Namen des Beschuldigten
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Strafrechtlich ist da nichts zu machen, da ja offenbar nur wahre Tatsachenbehauptungen vorliegen.
Ob es im Rahmen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (hier: Schutz vor Anprangerung trotz Wahrheit) einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch gibt, könnte man von einem Anwalt prüfen lassen.
Hier wird wohl Veröffentlichung mit nicht öffentlicher Sitzung verwechselt.
wirdwerden
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Sehe ich auch so wie wirdwerden. Die beim Strafgericht geführten Verhandlungen, einschließlich Namen der Angeklagten, werden immer durch Aushang - Rolle - bekannt gemacht.
Von der Bekanntmachung zu unterscheiden ist die eigentliche Verhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden kann.
Dann wäre ich falsch informiert. Mir wurde gesagt, dass auch bei Gericht der Name nicht im Aushang vermerkt und auch keine Zuschauer zugelassen sind. Mir erscheint es so, als ob dies zum Schutz des Beschuldigten so gehandhabt wird. Ich habe natürlich jetzt nicht detailiert nachgefragt. Es ist jetzt eh nicht mehr zu ändern.
Dann wäre ich falsch informiert. Mir wurde gesagt, dass auch bei Gericht der Name nicht im Aushang vermerkt und auch keine Zuschauer zugelassen sind. Wenn es um einen Minderjährigen geht, stimmt nur die zweite Aussage - die Verhandlung ist nicht öffentlich. Am Aushang taucht der Name aber natürlich auf - der dient ja u. a. dazu, daß Angeklagte und Zeugen auch den richtigen Saal finden.
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