Veröffentlichung einer Datenbank

7. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)
Veröffentlichung einer Datenbank

Guten Morgen,

ich weiß das vor einigen Tagen eine Datenbank mit Userdaten hochgeladen wurde, von einer Firma dies es so gar nicht mehr gibt (Website quasi tot). Der Admin hat den Personen die die Datenbank veröffentlicht hat einfach Zugang zu den Servern gegeben. Es wurde kein Vertrag o.ä. unterschrieben. Der Kontakt war nur über das Internet gegeben. Es wurden keinen Gehälter o.ä gezahlt. Was würde im Falle einer Anzeige passieren?

Was kann man tun?

Die Person ist unter 18 aber über 14.

Lieben Dank!!!

-- Editiert am 07.01.2011 12:11

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zwischen 14 und 18 gilt das Jugendstrafrecht, wo weniger auf Strafe abgehoben wird, eher auf Erziehung: http://de.wikipedia.org/wiki/Strafmaß

Ein "ß" in einem Link kommt hier nicht gut, deshalb neu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

-- Editiert am 08.01.2011 06:57

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#2
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Kannst du das Strafmaß ungefähr einschätzen? Geldstrafe? Sozialstunden? Jugendknast?

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#3
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Wie wäre es mit diesem hübschen, wenn auch fiktiven Beispiel?

quote:
Das sind zum Beispiel bis maximal 20 Sozialstunden. Auch kann der Täter aufgefordert werden, sich bei seinem Opfer zu entschuldigen - persönlich oder durch das Schreiben eines so genannten Opferbriefes.

Eine weitere Maßnahme ist unter anderem der Einzug des Moped- oder Motorrollerschlüssels, wenn diese Räder vorhanden sein sollten.
(Quelle)


Es gibt davor schon die Möglichkeit, dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt wegen geringer Schuld oder geringem Schaden, manchmal auch erst gegen eine Geldbuße oder eben auch gegen Sozialstunden.

Und selbst bei Gewalttaten gibt es noch Jugend-Rabatt:
quote:
Arrest ist natürlich charmant, weil da kann man bis zu vier Wochen verhängen und das ist schon eindrucksvoll. Ich sag immer ‘Knast light’ oder ‘Schnupperkurs’ was den Freiheitsentzug anbelangt. Jemand der dabei ist eine kriminelle Karriere zu entwickeln, wenn man den mit 14, 15 in den Arrest steckt, ist der besser bedient, als wenn wir da noch drei Jahre warten und dann muss er für fünf Jahre in die Jugendanstalt.
(Quelle)


Stramildernd wirken häufig Einsicht, Reue, Buße, Entschuldigungen, Mitarbeit bei der Tataufklärung, Geständnis usw.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#4
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Einschätzung bzw Aussagen. Näheres lässt sich zu diesem Thema leider nicht sagen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Zu diesem Thema wurde schon sehr viel gesagt. Google einfach mal Jugend, Straftat, Strafmaß usw.

Aber das alles bindet nicht die Zukunft: Der nächste Richter kann völlig unabhängig von allem Gesagten frei entscheiden,

ob er dir 20 Euro aufbrummt oder 2 Jahre.

Das können die Richter in der nächsten Instanz, der Berufungs-Instanz, zwar ändern, müssen sie aber nicht. Auch nicht die Richter in der übernächsten Instanz, der Revision.

Auch die können das Urteil ändern, müssen es aber nicht.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#6
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay... Aber man kann jetzt nicht ein ungefähres Strafmaß definieren?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Als ehemaliger (Laien-)Richter würde ich mal tippen:

Was es auch gibt, es gibt es beim ersten Mal fast immer auf Bewährung.

Bei Jugendlichen sowieso.

Außer beim Anzetteln eines :wipp: Angriffskrieges.

Und beim Vergewaltigen von Freundinnen von Wetterfröschen.

Also lass da mal schön die Finger von!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#8
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay danke für die Einschätzung. Kann ich eig auch ne Geldstrafe bekommen weil ich hab kein Geld...

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich in der Tat nach dem Einkommen, multipliziert mit der Anzahl der vom Richter verhängten Tagessätze .

Hat man gar kein Einkommen, wird ein Tagessatz von 10 Euro zugrunde gelegt, was in etwa der Regelleistung des Arbeitslosengeld II entspricht.

Bei einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen wären das für einen Mittellosen also 400,- Euro.

Zahlt man die auch nach Mahnung nicht, wird man eingeknastet für die entsprechenden 40 Tage .

Oder man leistet ersatzweise Sozialstunden, dann gilt nach 6 Stunden ein Tagessatz als abgeleistet. So mal vom Hörensagen als wie immer zuverlässige Quelle :party: .

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#10
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Information. Also kann man immer Sozialstunden anstatt von einer Geldstrafe leisten? Weil dann wäre ich erleichtert.

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#11
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Hatten wir mal direkt hier!

Woanders auch interessant, was da stimmig gepostet wird:

quote:
ich will es in Soz stunden
ableisten.
Dann muß es bei der Staatsanwaltschaft schriftlich beantragt, begründet und mit Unterlagen (Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, etc.) belegt werden.
(...)
Wurden die Sozialstunden von der Staatsanwaltschaft genehmigt, übernimmt ein gemeinnütziger Verein, der das alles überwacht und an die StA berichtet, die weitere Betreuung. Das Procedere ist von Stadt zu Stadt und von Verein zu Verein unterschiedlich. Von manchen bekommt man eine Liste mit möglichen Einsatzstellen, die man abtelefonieren muß, andere ziehen ein persönliches Gespräch vor und versuchen, den SoziJob-Kandidaten möglichst seinen Fähigkeiten entsprechend einzusetzen.


Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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#12
 Von 
freaky12345
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 5x hilfreich)

Okay, ich glaube bei einem minderjährigen wird es dann wohl darauf hinauslaufen... Denn ein Gehalt welches praktisch bei 0 steht da kann man nicht viel abzapfen. Danke für deine Hilfe.

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