Vermögensverschwendung unter Ehegatten

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Entscheidend sind die Einkommensverhältnissen der intakten Ehe

Carsten Zinner
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Nach der Entscheidung des OLG Zweibrücken (2 UF 103/15) rechtfertigt der Verbrauch von 12.000 Euro über einen Zeitraum von neun Monaten für sich allein nicht die Annahme einer illoyalen Vermögensverfügung durch Verschwendung von Vermögen, wenn bereits die intakte Ehe von guten Einkommensverhältnissen und großzügigem Ausgabeverhalten geprägt war.

Carsten Zinner
Rechtsanwalt
Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth)

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