Vermögensauskunft/ Haftbefehles Erscheinen vs. arb

16. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermögensauskunft/ Haftbefehles Erscheinen vs. arb

Hallo,

ich habe bezüglich folgendes eine Frage:

Ich habe vom Obergerichtsvollzieher einen Brief erhalten bezüglich einer Zwangsvollstreckung (in höhe 1116,09 €) mit Folgenden Satz:

...in oben genannter Sache bin ich im Besitz eines Haftbefehls, der gegen Sie ausgestellt ist! Ich bin beauftragt, Sie zu Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft zu verhaften. … am Donnerstag, 03.04.14… zu erscheinen.

(Vorab: mir ist aufgrund Wissens von anderen Personen klar das dies ein zweites Schreiben ist. Das erste habe ich nie erhalten, sonst hätte ich mich sofort drum gekümmert. Ich bin die letzten 1,5 Jahre auch nicht umgezogen, bin nur aus beruflichen Gründen viel unterwegs)

Nun muss ich aus beruflichen Gründen am 24.03.14 - 15.04.14 nach Italien. Ich habe dem OGV am 14.03.14 nachts direkt eine Email geschrieben. (Telefonisch nicht erreichbar Freitags und Sonntags)

"Ich würde sie sehr gerne drum bitten, das wir einen schnellst möglichen Termin vereinbaren. Meine Telefonnummer lautet 0************* und bin ab 13.00 Uhr erreichbar da ich mich vorher in einer Veranstaltung befinde, Emails lese ich regelmässig am Tag."

Im dem Zuge habe ich einen Termin beim Anwalt am kommenden Mittwoch ausgemacht (früher ging nicht)

Wird es möglich seien das ich meine Arbeit nach gehe und ein weiterer Termin zustande kommt?

Vielen Dank

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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Keine Ahnung, ob das möglich ist. Wenn ein Anwalt demnächst involviert ist, würde ich ihn bitten, das aufzuklären. insbesondere ob dir die Briefe jemals erfolgreich zugestellt wurden.

Dir ist klar, worum es geht? Die Schuld ist dir bekannt?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#2
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

"Dir ist klar, worum es geht? Die Schuld ist dir bekannt?"

Diesen Satz verstehe ich nicht ganz?! Ob ich weiß was mir blüht oder um welchen Sachverhalt es sich handelt?

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zweiteres. Sprich: Du weißt, dass du diese Schulden hast und wer der Gläubiger ist und die Höhe ist auch korrekt?

Oder weißt du das alles nicht?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Mir ist dies aus dem Schreiben bekannt, der Gläubiger hat ja auch mein Konto gepfändet ( p-Konto)

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

OK. Ich würde den Anwalt bitten, sich mit dem GV in Verbindung zu setzen, einmal um aufzuklären, wieso dich der erste Brief mit Androhung des Haftbefehls nicht erreicht hat und um das auch terminlich zu klären. Um die Vermögensauskunft selbst kommst du logischerweise nicht Drumherum.

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#6
 Von 
sonunda
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 3x hilfreich)

Angenommen ich treibe das Geld auf und zahle, muss ich dann immer noch eine vermögensauskunft machen ?

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

nein.
Solche Umschichtungen machen nur Sinn, wenn man das Geld, was man sich an anderer Stelle (in der Familie beispielsweise) leiht, auch zurückzahlen kann. Und man sollte das auch innerhalb einer Familie nur mit einer schriftlichen Bestätigung über Leihhöhe und Ratenzahlungsvereinbarung machen, damit beide Seiten etwas an der Hand haben.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 17.03.2014 10:38

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