Vermittlerstatus vs. Veranstalter bei Jagdreisen?

1. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
weltweitjagen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermittlerstatus vs. Veranstalter bei Jagdreisen?

Hallo Reiseanwalt-Experten,

ich vermittle Jagdreisen nach Deutschland und verschiedene Länder in der EU/außerhalb der EU. Hierbei gebe ich jeweils die Angebote welche ich von meinem Partner bekommen habe an meine Kunden weiter.
Hierzu habe ich nun einige Fragen zur Klärung meiner aktuellen Vorgehensweise:
- Ist es hierbei ausreichend in den AGBs und auf den Webseiten/Angeboten sowie Buchungsbestätigung die reine Vermittlerrole darzustellen oder spielen hier weitere Kriterien eine Rolle um als Vermittler nicht Veranstalter behandelt zu werden. Ich stelle auch keine verschiedenen Leistungen zu einer Gesamtheit zusammen sondern vermittle entweder getrennt (z.B. getrennt Flug und Aufenthalt) bzw. wenn der Aufenthalt Unterkunft, Transfer,... beinhaltet wurde dies als Gesamtheit von meinem Partner als Veranstalter zu einem Preis zusammengefasst und von mir nur so an die Kunden weitergegeben.
- Bei Zahlungen welche ich als Vermittler für meine Partner als Veranstalter entgegen nehme müssen hierfür von mir direkt die Sicherungsscheine ausgegeben werden?
- Bei Partnern welche in der EU sitzen gelten Regeln wie in DE d.h. sie müssten für meine Kunden Sicherungsscheine haben bzw. die entsprechende Landesregelung erfüllen, wenn dies erfüllt ist gilt dies als Absicherung oder muss ich zusätzlich bei Vermittlung eigene Sicherungsscheine ausgeben?
- Bei Veranstalter/Farmen welche im nicht EU Ausland sitzen z.B. Namibia existiert eine entsprechende Regelung mit der Absicherung nicht. Wie ist in diesem Fall nach EU/DE Rechtsprechung für mich als Vermittler mit der Reisesicherung zu verfahren?
- Bei der Insolvenzversicherung ist jedes Jahr die Angabe des Pauschalreiseumsatzes notwendig, gilt hierbei der Komplettbetrag den der Kunde ausgibt (der größte Teil wird direkt vor Ort bezahlt) oder nur der Betrag welchen ich tatsächlich von meinem Kunden an Anzahlung/Restzahlung erhalte.

Vielen Dank im Voraus für eine Rückmeldung

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Hallo,

es sollte wohl durchaus klar sein, dass ich in die AGB alles mögliche schreiben kann; ob das dann den Tatsachen entspricht steht auf einem anderen Blatt - und kann sogar bis hin zu einer Abmahnung führen;

Vor allem:

Ich stelle auch keine verschiedenen Leistungen zu einer Gesamtheit zusammen sondern vermittle entweder getrennt (z.B. getrennt Flug und Aufenthalt)

Was nun? Vermittelst du nur Flüge oder nur Aufenthalt? Oder machst du Beides?

Unabhängig davon: jemanden zu unterstützen, der Jagdreisen verkauft - ich halte das zumindest moralisch für bedenklich.


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