Vermittler von Handyverträgen

8. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kolchis
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermittler von Handyverträgen

Hallo!

Ich habe hier ein paar Fragen.

Zur Vorgeschichte:

Ich habe Mitte September ein iPhone 5 mit
Vertrag über einen Vermittler
im Internet bestellt. Der Vertrag und die Zuzahlung
waren sehr günstig.

In der 1. Mail waren 25 Werktage Lieferzeit
(laut AGB unverbindlich) angegeben.

Danach 2. Mail mit 30 Tagen Lieferzeit.

Nachdem ich dann nachgefragt habe, waren
es 35 Tage Lieferzeit und danach hieß es auf erneute
Nachfrage, es dauere mindestens (!) 6 bis 8 Wochen.

Diese Mail des Händlers war sehr patzig und
frei nach dem Motto: Wenn du nicht willst, dann
storniere doch und gehe woanders hin. Wer will denn
hier was von wem? (Heute denke ich, hätte ich es mal
lieber getan.)

Also habe ich bei der Telekom angerufen.
Die sagten mir am Telefon, dass es für den Vertrag
kein iPhone 5, sondern "nur" das XYZ der Firma ABC gibt.
Den Namen des Handys habe ich unkenntlich gemacht, weil man
sonst vielleicht Rückschlüsse auf den Händler
führen kann. Es ist ein älteres Modell einer bekannten
Firma.

Also habe ich nun den Händler per Mail angeschrieben
und mit Fristsetzung gefordert, dass ich entweder
das iPhone bekomme oder einen Verbindlichen Liefertermin.

Als Konsequenz habe ich angemerkt, zur Polizei zu gehen,
die Wettbewerbszentrale einzuschalten und einen Anwalt
zu beauftragen.

Nun, der Händler droht mit dessen Anwalt und er fühle sich durch mich erpresst, genötigt und bedroht. Deshalb behalte er sich Strafanzeige gegen mich vor.

Ich denke, er versucht mich einzuschüchtern. Die Strafanzeige und ein Anwalt machen mir keine Sorgen, da ich mir nichts vorzuwerfen habe. Was mir aber sehr wohl Sorgen macht ist, dass ein seriöser Händler so nicht schreibt.
Ich vermute, er hat Probleme, weil sein Geschäftskonzept nicht aufzugehen scheint.

Sein Geschäftskonzept scheint folgendermaßen abzulaufen:

1. Er Vermittelt Verträge und bekommt dafür bei der
Telekom eine Provision. (Bis hierher völlig ok.)

2. Zusätzlich erhielt er meine Zuzahlung für das iPhone5.
(Bis hierher auch ok.)

3. Dann verkauft er die von der Telekom gelieferten Handys XYZ
bei Ebay. (Auch hier noch ok.)

4. Danach bestellt er vom Erlös, der Provision und meiner
Zuzahlung bei Apple die iPhones. (Apple verlangt Vorkasse.)

5. Die Differenz gehört ihm. (Auch ok, dafür hat er
schließlich gearbeitet.)

So, jetzt kommt es.
Nun scheint er aber auf "seinen" XYZ der Marke ABC sitzenzubleiben.

Nun meine 1. Frage:

Muss ich nun warten, bis "mein" XYZ bei Ebay verkauft wurde, bis dann endlich "mein" iPhone bestellt werden kann?
(Nach Bestellung bei Apple dauert es ja nochmal 3-4 Wochen.)

Ich werde nächste Woche als erstes an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale anschreiben, weil ich dieses Geschäftskonzept als nicht rechtmäßig erachte. Außerdem werde ich zur Polizei gehen
und mich bei der Telekom über den Vermittler beschweren.

Was mich zu meiner 2. Frage bringt:

Ich habe dem Händler geschrieben, dass sich die Lieferzeit ständig verlängert und ich das nicht mehr hinnehmen werde.
Daraufhin hat mir der Händler eine Kopie seiner ersten Mail an mich
gesendet, in der 35 Tage Lieferzeit angegeben waren. Dies sollte mir beweisen, dass die Lieferzeit von Anfang an mit 35 Tagen angegeben worden sei.

Ich war verwundert, denn diese Mail kannte ich so nicht.

Also habe ich mir die Mail nochmal im Original angeschaut und bemerkt, dass der Händler die Lieferzeit in seiner Beweismail verändert hat.
Bei mir stand "25 Tage Lieferzeit", in der "Beweismail" stand "35 Tage Lieferzeit." Also hat der Händler die Mail nachträglich verändert.
Ich halte das für sehr unseriös und werde wohl deshalb eine Strafanzeige stellen.

Was mich nun zu meiner 3. Frage bringt:

Habe ich das Recht, den Händler in diversen Bewertungsportalen schlecht zu bewerten und dessen Verhalten in den einschlägigen Foren bekannt zu geben,
um andere "potentielle" Kunden zu warnen? (Ich bleibe selbstverständlich bei der Wahrheit und kann alles auch beweisen!)
Oder darf man das nicht?

Und was mich jetzt zu meiner 4. Frage bringt:

Habe ich unrecht oder bin ich im Recht?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hinsichtlich seiner Anmerkungen zur Nötigung würde ich kräftig lachen. Der Gang zur Polizei, um einen Verdacht zu äußern, der Gang zu einem Anwalt, das alles ist nicht mal ansatzweise etwas, was man im Sinne einer Nötigung verstehen darf. Im Gegenteil: Das steht jedem frei.
Wenn man beispielsweise ankündigt zur Polizei zu gehen und dort Lügen zu erzählen, dann kann man daraus Nötigung ableiten.

Auf was sollst du ihn Erpressen? Auf Erfüllung des Kaufvertrages? Es steht dir Kraft Gesetzes zu, ihn sogar auf Erfüllung des Kaufvertrages zu verklagen. Es steht dir Kraft Gesetzes die Möglichkeit zu, realistische Fristen zur Nacherfüllung zu setzen.

quote:
Muss ich nun warten, bis "mein" XYZ bei Ebay verkauft wurde, bis dann endlich "mein" iPhone bestellt werden kann?

Sicherlich nicht. Solche komischen geschäfte waren sicherlich niemals Vertragsbestandteil. Der Vertragsbestandteil war, dir das iPhone bis zu einem Termin X zu vermitteln, samt Vertrag zu liefern. Müsste man zwar nochmal die Auktion und Co genauer anschauen aber wieso solltest du warten müssen? War diese Wartefrist irgendwo eingeräumt worden im Artikeltext?

quote:
Ich werde nächste Woche als erstes an die Beschwerdestelle der Wettbewerbszentrale anschreiben, weil ich dieses Geschäftskonzept als nicht rechtmäßig erachte. Außerdem werde ich zur Polizei gehen
und mich bei der Telekom über den Vermittler beschweren.

Ob das mit der Wettbewerbszentrale was bringt, weiss ich nicht. Ob es auch wirklich eine Straftat ist, das sei dahin gestellt. Aber hier könnten sich noch andere Dinge drin verstecken. Klassischer Betrug, Schneeballsysteme o.ä. Wir sollten hier aber nicht zuviel spekulieren. Und auch vor der Polizei solltest du nicht zuviel spekulieren, wenn du dich entschließt hinzugehen. Fakten nennen, Betrugsverdacht benennen und dann mal weitersehen.

quote:
Ich halte das für sehr unseriös und werde wohl deshalb eine Strafanzeige stellen.

Den Grund selbst kannst du bennen zusammen mit dem Rest. Bei eMails ist es mit der Beweisbarkeit immer so ne Sache. Aber du könntest ja auch schließlich die ail gefälscht haben.

quote:
Habe ich das Recht, den Händler in diversen Bewertungsportalen schlecht zu bewerten und dessen Verhalten in den einschlägigen Foren bekannt zu geben,

Ja, aber die Wortwahl ist wichtig. Ihn Betrüger zu nennen, solltest du lassen. Weise auf die Merkwürdigkeiten hin, dass du das immer noch nicht gekriegt hast, dass irgendwie immer neue Lieferzeiten genannt werden, dass er auf deine Fristsetzung äußerst empfindlich reagiert hat und du das als "merkwürdig" / "schlecht" empfindest.
Durch die falsche Wortwahl macht man sich angreifbar.

quote:
Habe ich unrecht oder bin ich im Recht?

Du hast insofern Recht als du ihn mit Fristsetzung zur Erfüllung des Vertrages aufforderst. Du hast insofern Recht als du, wenn er den Vertrag dann nicht erfüllen kann, vom Kaufvertrag zurücktreten kannst und das Geld zurückfordern kannst.

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kolchis
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Ich wusste gar nicht, dass man hier zitieren kann.

Dies hat der Händler in seiner Mail vom 18.09.12 geschrieben:
"Aktuell gibt es noch keinen Liefertermin für das iPhone 5.Wie beschrieben gehen wir von einer Lieferzeit von bis zu 25 Werktagen ( Mo-Fr) aus.Erfahrungsgemäß kann es aber auch passieren, dass diese Lieferfrist überschritten werden kann."

Diese Mail liegt auch so im Original so auf dem Mailserver meines Anbieters. Kann also von mir nicht gefälscht werden. (Ich wüsste zumindest nicht, wie das gehen soll.)

Der Händler hat mit Copy/Paste daraus folgenden Text gemacht (gleiche Mail!):
"Aktuell gibt es noch keinen Liefertermin für das iPhone 5.Wie beschrieben gehen wir von einer Lieferzeit von bis zu 35 Werktagen ( Mo-Fr) aus.Erfahrungsgemäß kann es aber auch passieren, dass diese Lieferfrist überschritten werden kann."

Er hat sich auf die gleiche Mail bezogen, aber die Lieferzeit ist eine andere. Das werde ich bei der Polizei so bekanntgeben.

Und ich werde bei der Bewertung bei der Wahrheit bleiben und beleidigende Äußerungen unterlassen. Sonst kann er
mich ja anzeigen.

Der Händler beruft sich auf seine AGB. Dort steht:
"§ 4 Lieferung, Höhere Gewalt
Die von XXX genannten Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die tatsächlichen Lieferfristen richten sich insbesondere nach den Lieferfristen der Zulieferer."

Kann er dadurch ständig die Lieferzeit "anpassen"?

Ich merke, dass ich hier leider ohne Anwalt nicht weiterkomme. Gott sei Dank bin ich seit 20 Jahren Rechtsschutzversichert. Es wird wohl Zeit, dass ich die Versicherung mal in Anspruch nehme.


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.11.2012 13:09:55
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 25x hilfreich)

Denke daran, dass die Mails, die Du erst nach Vertragsabschluß bekommen hast, nicht Teil der AGBs sind.

2x Hilfreiche Antwort

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