Vermietung von Wohnungen in einer Gewerbeimmobilie

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
meisterlampe123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermietung von Wohnungen in einer Gewerbeimmobilie

Hallo,

vielleicht hat jemand einen Rat für mich.

Ich habe von meinen Eltern eine alte Lagerhalle, Fabrikhalle geerbt. Nicht sonderlich groß aber über 3 Etagen. Zusammen ca. 400m²

Diese Halle liegt in einem Hinterhof, mitten in einer Wohnsiedlung und ist mind. 70 Jahre alt.

Bis vor ca. 5 Jahren wurde die Halle gewerblich genutzt.

Nach dem Erbe wollte ich die Halle nun in 4 Wohnungen umbauen und vermieten. Allerdings ist hierfür eine Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung auf Privat nötig.

Nach einer ersten, mündlichen Anfrage wurde mir dies jetzt von der Stadt abgelehnt. Obwohl bei uns absoluter Wohnungsmangel herscht und die Mieten immer weiter steigen.

Was kann ich machen, wenn ich doch vermieten möchte. Bei uns sind sehr viele Studenten. Kann ich gewerblich vermieten?
Lieber als Studenten wären mir natürlich "normale" Mieter. Seht ihr hierfür eine Möglichkeit?

Für jeden Rat oder Idee wäre ich sehr dankbar.

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-- Editiert von Moderator am 10.01.2014 16:07

-- Thema wurde verschoben am 10.01.2014 16:07

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32911 Beiträge, 17281x hilfreich)

Bei uns sind sehr viele Studenten. Kann ich gewerblich vermieten? Ich habe gewisse Zweifel daran, daß Studenten gern in Lagerhallen wohnen. Aber Sie können die Halle natürlich gewerblich vermieten, wem Sie wollen, und eine Zweckentfremdung, also Wohnen in Gewerberäumen, diskret übersehen. Allerdings ist auf die Miete dann auch, anders als bei Vermietung von Wohnungen, Umsatzsteuer zu entrichten. Dem entgehen Sie potentiell durch die Kleinunternehmerregelung, also durch einen Umsatz, der 17.500 Euro nicht übersteigt.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

quote:
Allerdings ist hierfür eine Nutzungsänderung von gewerblicher Nutzung auf Privat nötig.


Nein, hierfür ist eine Nutzungsänderung von bisheriger gewerblicher Nutzung zu Wohnnutzung nötig.

Du scheinst die gesamten Zusammenhänge nicht ansatzweise zu verstehen. Auch Vermietung an Studenten ist Vermietung zu Wohnzwecken und nicht zu Gewerblichen Zwecken.

Warum genau hat die Gemeinde die Nutzungsänderung abgelehnt?
Kannst Du die für die geplante Nutzung erforderlichen Stellplätze auf dem Grundstück nachweisen?
Existiert ein Bebauungsplan für das Baugebiet?
Wie ist das Gebiet eingeordnet? (Mischgebiet, reines Wohngebiet, Gewerbegebiet)
> daraus ergeben sich Immissions-/Emmissionsschutzrechtliche Anforderungen
Werden durch die geplante Bebauung festgelegte Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl überschritten?

quote:
Bis vor ca. 5 Jahren wurde die Halle gewerblich genutzt.

Die Halle darf einzig zum bisher genehmigten Zweck genutzt werden.
Welcher ist das? Liegt dafür überhaupt eine Genehmigung vor?
Jegliche andere Nutzung bedarf eines Nutzungsänderungsantrags und einer neuen Genehmigung/baulichen Umsetzung gemäß den heute gültigen Vorschriften.

In den letzten Jahren ist das Baurecht (für die Ämter) vereinfacht worden = für die Eigentümer erheblich erschwert worden (Brandschutz/Schallschutz/Energie). Die richtigen Fragen an die Gemeinde wirst Du wahrscheinlich gar nicht stellen können, um irgendwie verwertbare Auskunft über die mögliche zukünftige Nutzung des Gebäudes erhalten zu können. Pack Dir einen ortsansässigen Architekten und frag ihn, ob und wie das bestehende Gebäude/der Baugrund verwertbar ist - oder Du einfach nur einen Haufen unverwertbaren Schutt geerbt hast.

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"Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen D Hildebrandt"

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