Vermieterin möchte Haus verkaufen und Mietern künd

2. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.07.2011 09:55:25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieterin möchte Haus verkaufen und Mietern künd

Hallo Zusammen,

folgende Sachlage:
Eine junge Familie ist vor zwei Jahren in ein REH zur Miete eingezogen. Ca. ein Jahr darauf kündigte die Vermieterin an, das Haus verkaufen zu wollen.
Da die Familie nicht ausziehen will, begannen haltlose Vorwürfe der Vermieterin, die alle widerlegt werden konnten. Klar ist, das sie einen Weg sucht, die Familie aus dem Haus zu haben. Diese hat momentan finaziell keine Möglichkeiten, erneut einen Umzug nach so kurzer Zeit zu organisieren.

Mieterschutzbund sieht die Angelegenheit gelassen, da die Vermieterin sich in der Vergangenheit auch schon bei den Vormietern zu viel geleistet hatte. Es ist nachgewiesen, dass die Verkausfabsicht schon lange bestand, bevor die neue Familie den Mietvertrag unterschrieben hatte. Außerdem wurde den Vormietern Eigenbedarf vorgetäuscht, einige Wochen später, nachdem diese ausgezogen waren, zog die junge Familie zur Miete ein. Daher scheint die Sache relativ positiv zu laufen, sollte es vor Gericht gehen.

Folgender Gedanke ist aber gekommen: Die Vermieterin hat kene reine Weste mehr und kann nicht mehr viel machen, ABER: Was, wenn sie das Haus ihrem Sohn überschriebt und dieser kündigt dann wegen Eigenbedarf? Zu bemerken wäre, dass er damals als Grund für die vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei den Vormietern vorgeschoben wurde. Könnte man sich hier darauf beziehen, dass diese Absicht schon vorher bestand und bei der Unterzeichnung des Mietvertrags absehbar war oder bedeutet ein neuer Eigentümer ein ganz neues Verfahren?

Viele Grüße
Aratinga


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Es ist nachgewiesen, dass die Verkausfabsicht schon lange bestand, bevor die neue Familie den Mietvertrag unterschrieben hatte.
Das spielt ja keine Rolle.
Es ist nicht verboten ein Haus zu vermieten owohl man es verkaufen möchte!
Möglicherweise ist die vorliegende Historie ausreichend, dass der derzeitige VM auch mit den vorliegenden "haltlosen Vorwürfe" nichts ausrichten kann. Das wird dann ggf. das Gericht beurteilen, fals der VM klagen sollten.
Aber!
Generell kann ein Käufer wenn die Voraussetzungen erfüllt sind (Eintragung im Grundbuch + Vorlage von Eigenbedarf) aufgrund Eigenbedarf kündigen.
Das ist nun mal ein Risiko, dem man als Mieter unterliegt!

quote:
Könnte man sich hier darauf beziehen,
Können kann man viel. Der Sohn hat natürliche keinen Einfluss darauf, wo seine Mutter Ihn als Grund für eine Eigenbedarfskündigung benutzt. Da wär in oder nach dem damaliegen Verfahren zu klären gewesen.
Für ein Mittwissen des Sohns oder andere Tatbestände ist natürlich der Mieter jetzt beweispflichting!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

WAS für eine Geschichte (Motivation) soll denn da eigentlich dahinterstecken ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12303.07.2011 09:55:25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@Mortinghale
Die Motivation ist, dass die VM das Haus im vermieteten Zustand angeblich nicht so gut verkaufen kann wie unvermietet. Zumindest hat sie sich so dazu geäußert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
guest-12303.07.2011 09:55:25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@von Sassy2
Ich rede von einer "jungen Familie", nicht von uns ;-)

Folgendes Verhalten, auch schon bei den Vormietern:
Haus zum utopischen Preis anbieten, den niemand zahlt, dann, um zwischenzeitlich Geld zu verdienen, Haus vermieten, dann Mietern das Haus zum Verkauf anbieten mit dem Versprechen, über Verbindungen eine 120% Finanzierung zu ermöglichen. Sobald Mieter Verkaufsangebot ablehnen, Mieter möglichst schnell rausekeln :-) Danach Haus wieder vermieten, um keinen Verlust zu machen, und das Spielchen von Vorne beginnen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Hört sich nach Stress an.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

Ich staune hier mal wieder, was Mieter angeblich so kerzengerade bis ins letzte Detail über Vermieter zu wissen scheinen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2011 09:55:25
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

@HeavenlyHigh
Das saublöde Bemerkungen von irgendwelchen Idioten nicht ausbleiben, war klar...

Prozessakte der Vormieter liegt vor, Prozess wurde nur durch Scheidung der Vormieter abgebrochen, da diese dadurch kein Interesse mehr am Haus hatten. Ansonsten alles bis ins Detail belegt durch Briefwechsel mit gleichem Inhalt, die 1:1 nun bei den neuen Mietern angewendet werden. Wenn geschrieben wird, dass es nachgewiesen ist, dann hoffe ich, dass man hier Deutsch versteht und das Wort nachschlägt!

Dies war auch nicht die Frage, die Frage bezog sich auf den Eigentümerwechsel innerhalb der Familie, aber ich rate der Familie, lieber bis morgen zu warten und mit dem Rechtsanwalt zu reden und nicht auf wichtigtuerische Antworten von möchtegern Moralpropheten in Foren zu hören.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Naja,
lass doch dem Forentroll seinen Spass.....
Sitzt mit einer Flasche Rotwein abends noch vorm PC und spielt sich als Möchtergernvermieterlein auf.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.998 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen