Vermieterin ändert ihre Meldeadresse auf meine Mietwohnung

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb486083-66
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieterin ändert ihre Meldeadresse auf meine Mietwohnung

Hallo liebe Community.

Meine Vermieterin (Rentnerin ca.75+) lebt in Portugal und hatte bis vor kurzem mehrere Wohnobjekte in Deutschland. Sie hat jetzt die Wohnung in der Sie bisher gemeldet war verkauft und sich ungefragt in meiner Wohnung beim Amt mit angemeldet. Gestern hat der Hausmeister in ihrem Auftrag die Namensschilder am Briefkasten und der Klingel getauscht. Jetzt steht da ihr Name und meiner. Das ganze ist ohne meine Zustimmung passiert, Sie hat mir lediglich ihre Absichten auf den Anrufbeantworter gesprochen.

Die Wohnung ist eine 1-Zimmerwohnung und laut Mietvertrag darf ich nicht untervermieten.
Ich bin Ing.-Student, kurz vor dem Abschluss und habe keine Arbeitsstelle in Aussicht. Entsprechend steht mir nach jetzigem Stand nur Hartz-IV mit dem Erreichen des Abschlusses zu.

Da sich die Dame mir ca. alle 9 Monate aufdrängt um den Zustand ihres Objektes zu begutachten habe ich vorsorglich mal das Schloss gewechselt. Darf Sie die Wohnung jetzt zwangsöffnen lassen?

Welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung und was kann ich aus der jetzigen Situation heraus tun?

Vielen Dank für eure Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Wenn du die komplette Wohnung alleine gemietet hast, darf sie weder die Wohnung öffnen lassen noch ihren Namen an den Briefkasten schreiben. Zu letzterem wäre zu empfehlen, auch das Briefkastenschloss zu wechseln.

Unabhängig davon könntest du dem Meldeamt melden, dass deine Vermieterin sich offenbar fälschlich bei dir angemeldet hat. Die werden einem Meldevergehen möglicherweise nachgehen. Nur wird das Mietverhältnis dadurch natürlich belastet. Würde mich nicht unbedingt wundern, wenn dann zügig die Eigenbedarfskündigung kommt, damit die Vermieterin offiziell in deiner Wohnung wohnen kann. Und das wäre ohne Arbeitsstelle für dich jetzt sicherlich nicht so optimal.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von fb486083-66):
und sich ungefragt in meiner Wohnung beim Amt mit angemeldet.

Dann sollte man da dem Amt mitteieln, das die Vermieterin sch fälschlicherweise dort angemeldet hat.
Dazu Strafanzeige, weil die Vermieterin einen Wohnsitz in Deutschland vortäuscht und der Verdacht auf Betrug besteht (evetuell um unberechtigt Leistungen zu beziehen?)



Zitat (von fb486083-66):
Gestern hat der Hausmeister in ihrem Auftrag die Namensschilder am Briefkasten und der Klingel getauscht.

Namen der Vermieterin unverzüglich unkenntlich machen.
Schloss vom Briefkasten wechseln.
Dem Hausmeister mit Zustellnachweis abmahnen, das er bei erneuter Änderung mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen muss.
Gleiche Abmahnung an die Vermieterin senden.



Zitat (von fb486083-66):
Darf Sie die Wohnung jetzt zwangsöffnen lassen?

Eigentlich nicht. Aber die amtliche Meldung und die Namen an den Schildern könnte sie derzeit dazu berechtigen.



Zitat (von cauchy):
Nur wird das Mietverhältnis dadurch natürlich belastet. Würde mich nicht unbedingt wundern, wenn dann zügig die Eigenbedarfskündigung kommt,

Kann passieren. Würde ich aber riskieren, satt in irgendwelche Machenscahften mit reingezogen zu werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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