Vermieterfrage: Schimmel bei Mieter, Schuldfrage etwa 50/50. Wie verhalten?

15. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)
Vermieterfrage: Schimmel bei Mieter, Schuldfrage etwa 50/50. Wie verhalten?

Vor einigen Tagen stellte eine Mieterin Schimmelpilzbefall an den Fenstern als auch an einer Küchenaußenwand fest. Ich war heute in der Wohnung, mit einem Messgerät zur Feuchtebestimmung der Wände. Der Schimmel ist an zwei Fenstern (Küche, Schlafzimmer) in den unteren Ecken bis etwa halben Höhe des Fensters vorhanden. Laut Meßgerät ist die Wand in dem Bereich absolut trocken, also nur oberflächlicher Befall. Jedoch ist die Wand in der Ecke hinter dem Kühlschrank in der Küche ca. 40cm hoch und auf 80cm feucht (35-45%) und ich vermute hier an der Stelle einen Bauschaden, zu dem ich auch dann stehe. Jedoch an den Fenstern sehe ich die Schuld bei der Mieterin.
Nach eigener unter Zeugen gemachte Aussage lüftet Sie nur per Kippen der Fenster und trocknet Ihre Wäsche im Schlafzimmer statt auf dem vorhandenen Trockenboden. Auf die Frage wann Sie den Schimmel bemerkt hätte meinte Sie vor ca. 2 Wochen, hat mich aber erst letzten Samstag unterrichtet. Ferner ist der befall so groß dass dieser viel länger als zwei Wochen vorhanden sein dürfte.
Die Mieterin ist auch nach meinen Beobachtungen nur sporadisch zuhause, was den Verdacht nahelegt dass dann gar nicht gelüftet wird. Ferner sagt Sie auch bei Ihr sind ständig die Scheiben so beschlagen, dass das Wasser herunterläuft, freundlicherweise hat Sie mir hierzu auch Fotos geschickt.
Ich möchte mich hier nun irgendwie in Zukunft absichern, wenn ich die Schäden nun für teuer Geld beseitigen lasse, dass dann in 1,2 Jahren das gleiche Problem wieder herrscht weil Sie z.B. weiterhin Ihre Wäsche trocknet und nicht ordentlich lüftet.

Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich mich am besten verhalte bzw. was Erfolg hätte.
- Zähne zusammenbeißen und fertig machen?`
- Mieter abmahnen?
- kündigen?

PS: Im Mietvertrag steht übrigens dass Sie ordentlich lüften muss (3x Stoßlüften am Tag) und für ausreichend Beheizung sorgen muss.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Als ich in der Überschrift "Schuldfrage etwa 50/50" gelesen habe, dacht ich schon "oweia, das kann der Vermieter dann ja wohl total abhaken". Aber hier scheinen es ja 2 verschiedene Probleme - da sollte man also wohlweislich unterscheiden ;)

Zu deinen Punkten
- Zähne zusammenbeißen und fertig machen?
Wenn du mit "fertig machen" meinst "Symptome beseitigen" (Schimmel oberflächlich entfernen, überstreichen, sonst nichts), dann ist das Blödsinn und rausgeschmissen Geld - es sei denn du willst das dann regelmäßig wiederholen.
Auf Dauer hilft nur die Ursachen anzupacken
> dein Vermieterpart also: bauliche Mängel erkennen und beseitigen
> dem Mieter sein Fehlverhalten aufzeigen und ihm eine Anleitung zu richtigem Nutzerverhalten an die Hand geben
Wobei man immer bedenken muss, dass die Naturgesetze und die Bauphysikalischen Grundsätze nicht unbedingt mit dem Harmonieren, was die Richterwelt einem Mieter auch für zumutbar hält:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/02477.htm
https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtiges-heizen-und-lueften-wichtige-gerichtsentscheidungen-und-tipps-fuer-mieter-und-vermieter_026292.html
Und hier stellt man das gleich so dar, als ob der Vermieter die Naturgesetze machen würde:
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/mieturteile/02477.htm
Na klar: wird eine Wohnung vermietet, dann muss sie ein Wunderding sein, das das mehr aushält als überhaupt möglich ist
:party:

- Mieter abmahnen?
Ja
>"von innen beschlagene Scheiben" sind quasi ein Schrei "Lüften nötig" (wobei der Mieter da nur handeln muss, wenn er nur normale Feuchtigkeit produziert und wenn der Feuchtigkeitsniederschlag nicht auf bauliche Mängel zurückzuführen ist)
>"Kipplüften" ist kein richtiges Lüften zur Vermeidung von Feuchteproblemen
>"Wäschetrocknen im Schlafzimmer" d.h. vermehrte Feuchteproduktion des Mieters in einem üblicherweise weniger beheizten Raum bedarf besonderer Sorgsamkeit = vermehrtes Heizen plus richtiges Lüften
dazu gibt es inzwischen sogar von manchen "Mieterclubs" sachlich + rechtlich korrekte Merkblätter (neben dem Kipp-"Lüften" ist Schlafzimmer oder andere eher kühl gehaltene Räume über die feuchte + warme Luft aus anderen Räumen zu überschlagen auch eine häufige Ursache für Feuchte-/Schimmelprobleme)
https://www.mieterschutzverein-frankfurt.de/fileadmin/user_upload/PDF/Merkblaetter/RichtigHeizen.pdf
https://www.mieterbund-darmstadt.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dateien/10TippsHeizen_01.pdf
Sinnvoll wäre es da durchaus einen Vordruck "Lüftungs- und Heizungsprotokoll" beizufügen und Schimmelbeseitigungsmaßnahmen frühestens dann erst vorzunehmen, wenn 4 Wochen richtig geheizt+gelüftet wurde, denn durch die Schimmelbeseitigung wird ja noch zusätzliche Feuchtigkeit eingetragen.
> evtl. noch Datenlogger (dann ist definitiv nachweisbar, ob richtig geheizt+gelüftet wird)

- kündigen?
no Chance - bzw. nur wenn nachweisbar ist, dass trotz erfolgter abmahnen noch immer falsches Nutzerverhalten vorliegt und das Schimmel-/Feuchteproblem alleine auf das falsche Nutzerverhalten zurückzuführen ist

die Wand in der Ecke hinter dem Kühlschrank in der Küche
kann auch einfach daran liegen, dass die Aussenwand durch die Möblierung nicht ausreichend erwärmt wird
wäre aber dennoch ein vom Vermieter zu vertretender Mangel, weil der Mieter Außenwände nicht von Möblierung freihalten muss, sondern weil eine Mietwohnung das eben abkönnen muss
wie der Vermieter hier die Naturgesetze auf den Kopf stellt, wäre sein Problem

PS: Im Mietvertrag steht übrigens dass Sie ordentlich lüften muss (3x Stoßlüften am Tag) und für ausreichend Beheizung sorgen muss.
Was im Mietvertrag steht, wäre völlig wurscht, wenn hier dem Mieter eine nicht mehr zumutbare Häufigkeit von richtigem Lüften abverlangt werden würde. Aber 3-4 mal täglich richtig Lüften liegt noch im Rahmen des Zumutbaren.

Ich war gerade diese Woche auf "Mietertour" - in 2 der 4 besuchten Wohnungen "lüften" die Mieter "Dauerkipp" ... bei genau diesen 2 Kandidaten hatte ich das auch schon befürchtet > das waren nämlich die mit ungewöhnlich hohen Heizkosten. Ob die Erklärungen wohl dieses Mal etwas nützen? (glücklicherweise dennoch keine Schimmel-/Feuchteprobleme)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Im Gegensatz zu dem aktuellen anderen Schimmelthreat würde ich hier auch sagen, dass an den Fenstern sich typischer "Kipplüftschimmel" gebildet hat. Unser Haus, das wir vor einigen Jahren gekauft haben hatte angeblich auch ein Schimmelproblem, war aber das gleiche, oberhalb der Fenster waren noch Schimmelspuren, aber wir hatten hier nie Schimmel seit wir hier wohnen.

Daher denke ich auch, Bauschaden beseitigen, Mieter informieren über richtiges Lüften und evtl. im Winter "kontrollieren", entspr. Fotos machen, wenn Fenster gekippt sind. Ist je meist nur im Winter gefährlich.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Eindeutig ein Bauschaden.
Wenn der Mieter nicht zu Hause ist, dann nutzt auch der Vermerk " 3x lüften" im Mietvertrag nichts.
Wer soll denn Lüften ??? Die Mainzelmännchen?? Es wird ja auch nicht gekocht.
Wenn die Scheiben regelmäßig beschlagen sind, dann ist das schon ein ausreichender Hinweis, dass hier mehr als ein Bauschaden vorliegt .
Sind an der Wand Wasserleitungen/Heizungsleitungen verlegt???
Ist die Hausisolierung beschädigt, oder vor 3 bis 10 Jahren die Isolierung nicht fachgerecht angebracht worden, dass Feuchtigkeit zwischen Isolierung und Mauerwerk eindringen kann?
Vorsicht !!!
Wenn ordentlich im Winter geheizt wird, dann dürfen die Fenster auch im Winter auf Kipp stehen. Ist kein Grund hier etwas zu konstruieren.

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#4
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
- Mieter abmahnen?
Ja


Nein !
Das ist eindeutig ein Baumangel.
Mieter abmahnen, der dafür nichts kann?
Vermieter unternimm was!!! Bitte fachmännisch, sonst wird das Problem immer größer.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
für ausreichend Beheizung sorgen muss.

Was ist ausreichend???
In diesem Fall sagt VM ausreichend 25 °C.
Im Mietvertrag steht aber, dass der Mieter als ausreichend 20°C zu akzeptieren hat.
Und bei 20°C wird dieser Baumangel auch fortschreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von jährlich):
Zitat (von Lolle):
für ausreichend Beheizung sorgen muss.

Was ist ausreichend???
In diesem Fall sagt VM ausreichend 25 °C.
Im Mietvertrag steht aber, dass der Mieter als ausreichend 20°C zu akzeptieren hat.
Und bei 20°C wird dieser Baumangel auch fortschreiten.


Zitat (von jährlich):
Nein !
Das ist eindeutig ein Baumangel.
Mieter abmahnen, der dafür nichts kann?


Bei gekippten Fenstern Wäsche in der Wohnung trocken, dass das Wasser die Fenster runter läuft ist also ein Baumangel.

Könntest Du das näher ausführen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
sunnyboy171981
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Zitat:
Eindeutig ein Bauschaden.
Wenn der Mieter nicht zu Hause ist, dann nutzt auch der Vermerk " 3x lüften" im Mietvertrag nichts.
Wer soll denn Lüften ??? Die Mainzelmännchen?? Es wird ja auch nicht gekocht.
Wenn die Scheiben regelmäßig beschlagen sind, dann ist das schon ein ausreichender Hinweis, dass hier mehr als ein Bauschaden vorliegt .


Wenn der Mieter jedoch bevor er 2 Tage aus der Wohnung verschwindet seine feuchte Wäsche zum trocknen aufstellt bei verschlossenen Fenstern ist dies denke ich schon als Verschulden beim Mieter zu sehen. Oder wenn man schön heiß Duscht und dann ohne zu Lüften die Räumlichkeiten verlässt.

Zitat:
Sind an der Wand Wasserleitungen/Heizungsleitungen verlegt???
Ist die Hausisolierung beschädigt, oder vor 3 bis 10 Jahren die Isolierung nicht fachgerecht angebracht worden, dass Feuchtigkeit zwischen Isolierung und Mauerwerk eindringen kann?
Vorsicht !!!
Wenn ordentlich im Winter geheizt wird, dann dürfen die Fenster auch im Winter auf Kipp stehen.


Es gibt zwar Wasserleitungen in den Wänden, jedoch weit entfernt vom aktuellen Schaden. Das Haus ist sonst ein Altbau aus den 1920ern, jedoch bis dato noch ohne Schimmel.

Zitat:
Ist kein Grund hier etwas zu konstruieren.


Diese Unterstellung von dir halte ich für eine Frechheit! Wie ich bereits oben geschrieben habe werde ich mich um den Bauschaden kümmern, ohne wenn und aber, deshalb ist dieser Satz eine böswillige Unterstellung. Jedoch habe ich ein berechtigtes Interesse daran, dass in Zukunft, nach der wohl kostenintensiven Reparatur kein neuer Schimmel auftritt. Und wenn doch und dies dann die Schuld des Mieters ist, weil er seine "Gewohnheiten" nicht ändert, möchte ich eine rechtliche Handhabe haben, die ich mit einer Abmahnung schon mal in Stellung bringe. Ich habe keine Luste jedes Jahr Schimmel zu entfernen, weil der sich in der Wohnung mit seiner Wäsche ein Tropenparadies baut.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von jährlich):
Wenn ordentlich im Winter geheizt wird, dann dürfen die Fenster auch im Winter auf Kipp stehen. Ist kein Grund hier etwas zu konstruieren.


Nein, gerade dann gibt es Probleme, wenn die feuchte, warme Zimmerluft mit der einströmende kalte, trockene Außenluft trifft wird der Taupunkt unterschritten und um das gekippte Fenster entsteht Kondenswasser, was dann zu Schimmel führt. Deswegen gibt es dieses Schimmelproblem ja auch meist nur im Winter....

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jährlich
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von sunnyboy171981):
Ich habe keine Luste jedes Jahr Schimmel zu entfernen, weil der sich in der Wohnung mit seiner Wäsche ein Tropenparadies baut.


Dann einfach auf die Nutzung des Trockenraums, oder sogar der Freifläche verweisen.

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