Ich bin vor kurzem aus einer WG ausgezogen, bei der es keinen Hauptmieter gab, sondern alle Bewohner Eintrittserklärungen in einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Der Vermieter verlangt, dass bei Auszug 15€ für jeden Monat, den man in der Whg gewohnt hat, für Schönheitsreparaturen auf das Konto der WG überwiesen werden. Den Betrag habe ich beglichen (obwohl ich mir gar nicht sicher bin ob es rechtens ist, dass der VM diesen Betrag berechnet).
Nun will mir der Vermieter meine Kaution nicht zurückzahlen, weil der Vormieter meines Zimmers das Schönheitsreparaurenentgelt nicht bezahlt hat. Bin ich dazu verpflichtet, mich darum zu kümmern?
Was vllt. noch wichtig ist: Ich habe beim Einzug die Kaution nicht direkt an den Vermieter der Whg überwiesen, sondern an den Vormieter. Die abstruse Idee des Vermieters ist es, dass ich vom Vormieter die Kaution zurück verlange, der Vormieter sich dann an den Vermieter wenden wird um seinerseits die Kaution zurück zubekommen, damit der Vermieter ein Druckmittel hat, um dem Vormieter das Schönheitsreparaturenentgelt abzuknöpfen.
Hoffentlich versteht das jemand.... ^^
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück, will...
20. Januar 2009
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Frage vom 20. Januar 2009 | 14:00
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter zahlt Kaution nicht zurück, will...
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#1
Antwort vom 20. Januar 2009 | 14:04
Von
Status: Lehrling (1592 Beiträge, 789x hilfreich)
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#2
Antwort vom 20. Januar 2009 | 14:14
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieter soll Kaution zurück erhalten, Mieter soll Kaution bezahlen.
Zahlt der Mieter direkt an den Vormieter, spart man sich eine Überweisung.
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#3
Antwort vom 20. Januar 2009 | 14:17
Von
Status: Bachelor (3168 Beiträge, 1426x hilfreich)
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#4
Antwort vom 20. Januar 2009 | 14:30
Von
Status: Praktikant (678 Beiträge, 628x hilfreich)
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