Vermieter zahlt Kaution nicht aus...

5. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)
Vermieter zahlt Kaution nicht aus...

Hallo zusammen!

Folgendes: Nach Nebenkosten-Endabrechnung im Juli 2012, ergab sich eine Schuld von Mieter A von 830€. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Vermieter B noch 500€ Kaution einbehalten, der Rest wurde früher bei Wohnungsübergabe ausgezahlt.

Nun hat Mieter A die Nebenkostenabrechnung bezahlt und vom Vermieter seine 500€ Kaution zurückgefordert. Wohnung war seit einem Jahr mit Protokoll übergeben, ohne Mängel und Nachforderungen.

Auf Aufforderung auf Auszahlung der Kaution reagierte der Vermieter damit, dass er kein Geld bekommen habe und somit die 500€ Kaution einbehält. Zudem fordert er 330€ nach.

Für die Überweisung der 830€ hat A den Kontoauszug und die Bankbestätigung der Empfängerbank, auf welche die Zahlung lautete (laut schriftlicher Rechnung), über den Eingang des Geldes. Somit stehen A die 500€ Restkaution zu.

Nun nach einigem hin und her erhielt A einen Mahnbescheid über die 330€, welcher sein Anwalt zurückgewiesen hat. Der Vermieter reagierte darauf nicht.

Da A das zu blöd wurde, hat sein Anwalt nun Klage eingereicht auf Auszahlung der Kaution sowie erstattung seiner Kosten plus Zinsen, Verhandlungstag ist in 5 Monaten.

Auf Rückmeldeaufforderung des Gerichts, behauptet der Vermieter wehement kein Geld bekommen zu haben und erwägt Gegenklage.

Für A und seinen Anwalt ist die Lage somit eindeutig.

Was passiert nun, nachdem das Gericht den Vermieter auf zahlung der Kosten verurteilt und dieser trotzdem nicht zahlt?

Bei B handelt es sich um eine größere Wohnungsbaugesellschaft, bei welcher eine Insolvenz sehr unwarscheinlich ist.

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-- Editiert fb320019-31 am 05.01.2014 12:11

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Im Fall des Obsiegens wird der Anwalt die Zwangsvollstreckung betreiben.

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#2
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke!

Nachdem die Beweise nun ans Gericht gegangen sind und in Kopie an den Vermieter hat dieser die 500€ nun ausgezahlt.

Der Vermieter behauptet, der Verwendungszweck wäre falsch angegeben. Es war die Wohnungsadresse der Mietwohnung eingetragen, statt die Rechnungsnummer der Nebenkostenabrechnung.

Nun kommt mir die Frage, wer für die entstanden Kosten zahlen muss? Also Anwalts und Gerichtskosten?

Da die Miete immer per Dauerauftrag immer mit der Wohnadresse als Verwendungszweck gezahlt wurde, dachte ich dies wäre so ok?

-- Editiert fb320019-31 am 08.01.2014 15:42

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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich würde sagen, auch mit dem von dir angegebenen Verwendungszweck war der Betrag zuzuordnen. M.E. nach muß der Vermieter die Kosten tragen, da er in Verzug war und somit die Einschaltung des Anwalts gerechtfertigt. Allerdings sollte das dein Anwalt auch von alleine wissen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)

So, die 500€ wurden nun durch den Vermieter ausgezahlt, nachdem das Gericht eine Aussage vom Vermieter wollte.

Der Banknachweis belegte ja klar, dass wir im Recht sind.

Nun weigert sich der Vermieter aber, die Kosten für Anwalt, Mahnverfahren und Gericht zu tragen.

Der Verhandlungstermin ist erst in einem Monat. Mein Anwalt meint nur abwarten, will sich da noch nicht genau festsetzen.

Schließelich gingen auf das Konto auch alle anderen Nebenkostenzahlungen. Der Vermieter behauptet nun dass es das falsche Konto gewesen sei, obwohl in der Nebenkostenabrechnung ausdrücklich dieses aufgeführt war. Vorherige Zahlungen gingen auch auf dieses Konto und wurden nicht bemängelt.

Wie seht ihr unsere Chancen vor Gericht zu gewinnen?
Der Vermieter pocht darauf, dass wir den Bankauftrag auch hätten früher einleiten können um so Kosten zu sparen.

Der Bankauftrag wurde aber erst eingeleitet nachdem unser Anwalt den Mahnbescheid des Vermieters abgewiesen hat. In diversen Briefen wurde unsererseits ja geschrieben, wann das Geld überwiesen wurde...das sollte doch reichen? Vorallem da das Geld jetzt plötzlich doch eingegangen ist...

-- Editiert fb320019-31 am 16.02.2014 17:34

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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Hattest du denn die Kopie vom Überweisungsbeleg etc. schon vorher dem Vermieter zur Verfügung gestellt oder erst vor Gericht?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb320019-31
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 6x hilfreich)

Vorab wurde eine Kopie vom Überweisungsbeleg zugesand. Erst vor Gericht dann die Bankbestätigung.

Die Verhandlung war vor ein paar Tagen und wir haben gewonnen.

Auf Rat des Richters fiel ein Anerkenntnisurteil seitens der beklagten Partei.

Der Vermieter begründete zuerst, dass wir Ihm die Bankbestätigung auch zukommen hätten lassen sollen, dann wäre die Verhandlung nicht nötig gewesen.

Der Richter hat sich kräftig amüsiert, warum ein Überweisungsbeleg nicht ausreichend gewesen sein soll.

Naja...Prozess gewonnen, Kosten trägt der Vermieter.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

Danke für's Feedback. :)

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