Vermieter will mich kündigen!

12. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)
Vermieter will mich kündigen!

Hallo Leute,

Ich hab da ein großes Problem und komme somit auch gleich zu meiner Frage.
Kann mein Vermieter mich einfach grundlos kündigen?
Ich wohne in einem Dachgeschoss es ist ein Mehrfamilienhaus, bezahle meine Miete pünktlich und erledige auch die Hausordnung... es gibt auch keine Beschwerden wegen mir.
Der Vermieter will mich nun raus haben, da er meint er will denn Dachboden nicht mehr vermieten und es würde auch nichts mit mir zu tun haben. Dazu kommt noch das in meinem Bad der Boden der aus Holz ist am schimmeln ist und der Boden langsam sehr weich wird... dieser muss gemacht werden... aber das will mein Vermieter erst dann machen wenn ich ausgezogen bin.
Wie gesagt, er selber hat auch gemeint es hat mit mir nichts zu tun, sondern er will einfach sein Dachboden nicht mehr vermieten. Ich hab aber zu ihm gesagt das ich nicht aussziehen will, ich hab kein Lust wieder umzuziehen. Daraufhin meinte er zu mir er schreibt mir ne Kündigung wenn ich es Wiederrufe klärt er es mit einem Anwalt.

Jetzt meine Hauptfrage. Kann er das durchziehen mit einem Anwalt, obwohl er nichts in der Hand hat gegen mich?
Wo sind hier nun meine Rechte weiter wohnen zu dürfen?


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42 Antworten
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#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Dann wird er mit dem Anwalt wohl klären, dass er Dir nicht kündigen kann.

Aber wenn es dort eh nicht so toll ist, dann verinbar doch mit ihm eine Umzugsunterstützung und Du ziehst dann freiwillig um ??


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#2
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

@Michael32

Das es nicht toll ist hab ich nicht gesagt. Das ist die perfekte Wohngegend für mich und meine Wohnung hab ich auch schön eingerichtet. Das einzige Problem ist der Schimmel im Bad und ich denke der komplette Boden muss abgerissen werden und erneuert werden und das kann eben so 3-4 Wochen dauern. Aber das ist kein Problem, in der Zeit kann ich bei meinen Eltern bleiben.

Kann der Vermieter eigentlich auf Eigenbedarf schalten und sagen, er braucht es selber? Es ist ein 4stöckiges Familienhaus und soweit ich weiß geht da kein Eigenbedarf, bin ich da richtig?

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
pro_forma
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 287x hilfreich)

Der Vermieter kann dir natürlich nicht "einfach so" kündigen. In diesem Fall müsste er eine "Kündigung wegen Eigenbedarfs" (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB ) aussprechen. Dies ist jedoch nur zulässig, wenn der Eigenbedarf vernünftig und nachvollziehbar ist. Meiner Meinung nach wäre seine bisherige Begründung, dass er "den Dachboden nicht mehr vermieten möchte", natürlich nicht ausreichend.

Ich denke nicht, dass es in deiner Situation weiterhin dort wohnenswert wäre, daher mach dich am besten direkt auf die Suche nach einer neuen Wohnung. Weiterhin auf einem schimmligen Dachboden zu wohnen, den der Vermieter gar nicht mehr vermieten möchte und auch nur renoviert, wenn du ausgezogen bist, das ist nicht wirklich toll.

Such' dir entspannt eine neue Wohnung. Wenn eine Kündigung vom Vermieter zu Datum x kommt, dann widersprichst du vorerst wegen mangelhafter Gründe des Eigenbedarfs. Wenn du eine Wohnung in Aussicht hast, kündigst du eben selbst.



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"Eine schmerzliche Wahrheit ist besser als eine Lüge.(Thomas Mann)"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Dazu kommt noch das in meinem Bad der Boden der aus Holz ist am schimmeln ist und der Boden langsam sehr weich wird... dieser muss gemacht werden... aber das will mein Vermieter erst dann machen wenn ich ausgezogen bin.


Schön wäre es, wenn es Zeugen für die Aussagen des Vermieters gibt. In einem möglichen Prozess zum Eigenbedarf lässt sich so ein vorgeschobener Eigenbedarfsgrund (plötzlich will die Tochter den Dachboden) glaubhaft machen.

Wieviele Mietparteien leben in dem Haus?

Ich würde hier empfehlen, dass der Mieter mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag schließt, d.h. der Vermieter finanziert dem Mieter den Umzug.

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#5
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Wenn Du das willst, kannst Du da bis zum jüngsten Tag wohnen bleiben.
Um es kurz zu machen: Dein Vermieter kriegt Dich da nicht gegen Deinen Willen 'raus.
Alle Tricks wie Eigenbedarf oder ähnliches wird ihm der Richter um die Ohren hauen.
Der schimmlige Boden im Bad ist ein Mangel, für den Du ihm auch noch die Miete kürzen könntest, bis er ihn wieder in Ordnung gebracht hat.

Mit dieser Position im Rücken würde ich mir den Auszug vergolden lassen.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo Leute danke für eure zahlreichen Antworten.

@Steffen Meier
Ja meine Freundin ist Zeuge, sie war dabei wo er zu mir gesagt hat, er will das hier nicht mehr vermieten und deswegen will er mich raus haben. Aber seine Frau, die Mutter von der Frau und der Vater waren auch dabei es waren 4 Leute bei mir gewesen. Es steht also 2:4 gegen mich dann...
Meinst du mit Mietparteien wieviel Personen im Haushalt bei mir oder im gesammten Haus? Im gesammten Haus sind es momentan 2 werden aber ab Mai 3

Ich habe heute die Kündigung bekommen und wie erwartet er schaltet auf Eigenbedarf.

Zitat:
" Möglicherweise wird unser Sohn die Hausverwaltung übernehmen und benötigt dann für die Zeit seiner Anwesenheit die ursprünglich dafür vorgesehenen Räume im Dachgeschoss.
Aus diesem Grund beanspruchen wir die Räume für Eigenbedarf."

Wie sehen nun meine Karten aus? Kann er damit durchkommen? Wie erfolgreich wäre ich denn mit einem Anwalt?

@Felicia Absahn

Ich will auch deswegen Mietminderung machen wenn er es nicht weg macht... aber wie gesagt erstmal müsste ich es schaffen das er mich nicht kündigen kann... und nun hat er eben auf Eigenbedarf geschaltet.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
" Möglicherweise wird unser Sohn die Hausverwaltung übernehmen ...
oder auch nicht.
quote:
für die Zeit seiner Anwesenheit
Zu Wohnzwecken? Oder als Büro? In jedem Fall hat er eine andere Wohnung und behält diese auch ...

quote:
Die Anforderungen, die die Rechtsprechung an die Begründung stellt, sind hoch. Die Begründung darf sich nicht in der Wiederholung des Gesetzestextes erschöpfen, sondern muss so umfassend sein, dass der Mieter aus der Begründung schließen kann, ob Eigenbedarf im konkreten Fall besteht und die Kündigung berechtigt ist.
http://www.123recht.net/Die-Eigenbedarfskuendigung-__a12249.html

Damit besteht meines Erachtens im konkreten Fall derzeit kein Eigenbedarf und die Kündigung ist unberechtigt.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

-- Editiert Felicia Absahn am 13.04.2012 17:20

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Hey Felicia Absahn danke für deine Antwort.

Ich will dir aber mal den ganzen Text hier hineinschreiben und hätte dann ne Frage.

Also Zitat:

"Nach der gestrigen Besichtigung der erheblichen Wasserschäden im Duschraum der von Ihnen bewohnten Räume im 3. Obergeschoss des Wohnhauses in der XXXstraße, planen wir ein umfangreiche Sanierung des Bades.

Die Reparaturarbeiten machen eine größere Baumaßnahme und eine angemessene Trocknungszeit erforderlich. Daher bitten wir Sie, die Wohnung zu räumen und kündigen Ihnen die Wohnung mit sofortiger Wirkung, spätestens jedoch zum 30.Juni 2012.

Außerdem wohnen wir derzeit bei unserer Tochter in der xxxstraße und tragen uns mit dem Gedanken, unsere Wohnung im ersten Obergeschoss auch zu vermieten.
Möglicherweise wird unser Sohn die Hausverwaltung übernehmen und benötigt dann für die Zeit seiner Anwesenheit die ursprünglich dafür vorgesehenen Räume im Dachgeschoss.
Aus diesem Grund beanspruchen wir die Räume für Eigenbedarf."

So meine Vermieter wohnen momentan bei ihrer Tochter, da sie gesundheitliche Probleme haben. Wohnhaft sind die aber noch da wo ich wohne und wie du lesen konntest wollen die ihre eigene Wohnung dann vermieten.
Wie sieht die Lage nun aus für mich?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Wie sieht die Lage nun aus für mich?

Darf ich's kurz machen?
- Gut! -
Dein Vermieter hat von tuten und blasen keine Ahnung :bang: .

Ich würde an Deiner Stelle aber unbedingt zu einem Anwalt für Mietrecht gehen, bist Du evtl. schon im Mieterverein?

Das wird ein leichter Job für ihn.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Die Reparaturarbeiten machen eine größere Baumaßnahme und eine angemessene Trocknungszeit erforderlich. Daher bitten wir Sie, die Wohnung zu räumen und kündigen Ihnen die Wohnung mit sofortiger Wirkung, spätestens jedoch zum 30.Juni 2012.

Wie jetzt? Auch noch eine halbe fristlose Kündigung?

quote:
Außerdem wohnen wir derzeit bei unserer Tochter in der xxxstraße und tragen uns mit dem Gedanken, unsere Wohnung im ersten Obergeschoss auch zu vermieten.
Möglicherweise wird unser Sohn die Hausverwaltung übernehmen und benötigt dann für die Zeit seiner Anwesenheit die ursprünglich dafür vorgesehenen Räume im Dachgeschoss.
Aus diesem Grund beanspruchen wir die Räume für Eigenbedarf."

Möglicherweise,tragen uns mit dem Gedanken, sind kein konkreter Eigenbedarf. Ihre Gedankenspielchen können die Vermieter ja noch ne Weile spielen, aber sie sollten sie für sich behalten, bis sie denn dann mal konkret werden.
Warum man für die Verwaltung von drei Wohnungen eine komplette Wohnung braucht, versteh ich auch nicht. Ich brauch dafür einen PC,einen Drucker und ein Telefon.

quote:
Wie sieht die Lage nun aus für mich?

So lange deine Vermieter so naiv an die Sache rangehn... gut!!
Dass du widersprechen darfst ham se auch vergessen zu erwähnen.

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#11
 Von 
Mannsde
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 36x hilfreich)

Wenn du dich im Mietrecht als Mieter ein wenig auskennen würdest, könntest du alles selbst machen und dem Vermieter einen sachlichen Brief schreiben, der den ganzen Unfug aushebelt, den er bislang verzapft hat.

Wenn dir das zuviel ist, dann engagiere einen Fachanwalt für Mietrecht. Der schreibt dem Vermieter dann einen entsprechenden Brief, mit dem die Sache vom Tisch sein dürfte. Gleichzeitig sollte er den Vermieter auffordern, endlich die Mängel zu beseitigen, und die Mietminderung ankündigen.
Letztlich ist der Vermieter aufgrund seiner unrechtmäßigen Kündigung verpflichtet, die Kosten für deinen Prozessbevollmächtigten zu tragen.

Du solltest froh sein, dass dein Vermieter solch ein amateurhafter Dilettant ist.

Gruß
Mannsde

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-- Editiert Mannsde am 13.04.2012 23:10

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

Ich stimme Mannsde völlig zu.
Ich würde nicht den selben Fehler wie Dein VM und alles ohne ausreichende Rechtskenntnisse allein machen wollen.
Daher nimm Dir einen Anwalt.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

@ Felicia Absahn

Nein bin nicht bei einem Mietverein, trage aber den Gedanken es zu tun.
Aber was wäre denn günstiger ein Mietverein und dann insgesammt 100 Euro zu bezahlen wegen Aufnahmegebühren und somit ein Vertrag auf 2 Jahren oder ein Anwalt der es kurz mal erledigt für vllt. weniger?

@Mannsde

Wie sieht es denn aus, wie lange dürfte er denn für die Sanierung brauchen? Darf ich denn bestimmen wie lange er dafür brauchen darf? Und wie sieht es mit der Unterbringung aus, was für Rechte hab ich da? Darf ich während denn Sanierungen auch weniger an Miete zahlen?

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
Darf ich während denn Sanierungen auch weniger an Miete zahlen?


das wird dem VM eine uneingeschränkte Freude entlocken und das Ganze zu Eskalation bringen.

Die Frage ist, ob man(M)sich das Kasperletheather längerfristig antut ?

Das können nur Sie entscheiden !

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Naja würd gern wissen was ich alles kann und nicht. Mein Vermieter scheint da wirklich keine Ahnung zu haben und gestern meinte er sogar er will nun doch kein Anwalt holen... hab ihm das alles vorn latz gehauen das er keine Chance hat ect.

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0x Hilfreiche Antwort


#17
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok.

Wie sieht es denn nun aus, wenn ich die Kündigung erfolgreich abwehre... kann er mich dann eigentlich wieder kündigen?
Also diesmal mit einer anderen verbesserten Begründung? Oder geht das nicht mehr da er ja schon eine scheinheilige Begründung vorgelegt hat?

Das würd ich gerne wissen, denn habe Angst das er nach der Sanierung mich dann wieder kündigen will.

Denn ich habe zu ihm gesagt er kann mit der Sanierung sofort anfangen solange er mein Wiederruf dann akzeptiert und nicht mehr mit einer Kündigung ankommt.
Hab keine Lust während denn Sanierungen dann die strapazen auf mich zu nehmen und woanders in der Zeit zu bleiben um am Ende dann doch gekündigt zu werden... ansonsten hab ich keine Lust sanieren zu lassen wenn ich dann eh gehen muss.
Hab ich eigentlich auch das Recht zu sagen, nein es wird nicht saniert solange ich hier noch wohne?

Wäre dankbar für eure Antworten.
Danke!

-- Editiert Mietmaier am 16.04.2012 15:44

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Logisch und diese dürften jedesmal besser werden bis sie passen.
Wie gesagt, es verlängert nur deinen Aufenthalt.


Wäre das denn nicht blödsinnig? Würde der Richter denn nichts sagen, wieso er aufeinmal nun ne andere Kündigung schreibt? Es wäre doch offensichtlich das er mich einfach nur los haben will und nichts weiter.
Wo bleiben denn da meine Mieter Rechte? Also man hat ja somit garkeine Rechte wenn man jeden Mieter rausklagen kann.
Tolle Gesetze hat man da.

quote:
Was hat er denn darauf geantwortet ?


Er hat geschwiegen. Und er war jetzt sogar zweimal da mit einem vom Sanitär und dieser meinte die Bauarbeiten würden nun nicht mehr so lange dauern, da nur mein Bad aus Holz ist aber darunter ist Beton, somit würden sich die Bauarbeiten verkürzen. Und mein Wohnbereich könnte ich dann auch benutzen, sobald die Arbeiter weg sind.

quote:
Logisch, freie Meinungsäußerung gilt auch für dich.


Wenns mir um meine freie Meinungsäußerung gehen würde, würd ich ihm so einiges vor den Latz hauen.
Es geht mir hier mehr um meine Rechte.

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Wäre das denn nicht blödsinnig? Würde der Richter denn nichts sagen, wieso er aufeinmal nun ne andere Kündigung schreibt? Es wäre doch offensichtlich das er mich einfach nur los haben will und nichts weiter.

Nicht unbedingt. Es spricht doch nichts dagegen eine Kündigung zu überarbeiten, wenn man merkt, dass sie so wie sie im Moment ist, unwirksam ist.
Angenommen der Vermieter lässt eine neue Kündigung von seinem Anwalt schreiben, die wirksam ist,dann ist zum einen noch die Frage offen, ob ein Richter es als hinreichenden Grund betrachtet eine Wohnung wg. Eigenbedarf zu kündigen, wenn man sie nur zur Verwaltung eines Hauses benötigt. Wie gesagt braucht man da nicht viel Platz dazu.
Das andere ist: Geht die Kündigung vor dem Richter durch, und du stellst später fest, dass der Sohn die Wohnung doch nicht nutzt, dann kannst du immer noch auf Schadensersatz klagen für Maklergebühren, Umzugskosten, mögliche Renovierungen und eine möglicherweise höhere Miete, die du in der neuen Wohnung zahlen musst.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Hallo Leute,

Ich hätte da eine weitere Frage.
Hab nun meinen Wiederruf geschrieben und abgeschickt, ist die Kündigung nun damit aufgehoben?
Mein Vermieter will mein Bad doch nicht machen da es für ihn zu teuer ist. Er sagte mir am Telefon er will mich da nun raushaben und ist schon zum Anwalt gegangen.... er meinte zu mir er will das Dachgeschoss als ablage Raum nutzen für seine Möbel ect.
Wie sieht es aus wenn er denn Fall gewinnt, geht dann die Kündigung die ich Wierrufen habe ganz normal weiter wieder?
Hat er überhaupt ne Chance zu gewinnen zumal er mich jetzt 2 mal angelogen hat... erst wollte er mich einfach nur raushaben, dann der Sohn und jetzt als Ablagestelle. Ich hab meine Freundin als Zeugin, würde das vor Gericht ausreichen?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Felicia Absahn
Status:
Schüler
(429 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
erst wollte er mich einfach nur raushaben

Das ist kein Kündigungsgrund.
quote:
dann der Sohn

Dazu haben wir oben genug gesagt, oder?
quote:
und jetzt als Ablagestelle

Das ist kein Eigenbedarf und kein Kündigungsgrund.

Warte mal gelassen ab, was sein RA schreibt und poste wieder.

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""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"

-- Editiert Felicia Absahn am 30.04.2012 17:27

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mietmaier
Status:
Schüler
(196 Beiträge, 49x hilfreich)

Ok

Also meine Vermieter waren vor 2 Wochen beim Anwalt... aber ein Brief ist bei mir noch nicht angekommen. Ich hab die gestern mal angerufen was jetzt ist und die meinten dann zu mir, sie wollen wieder zurück in ihr Haus in ihre Wohnung und bräuchten meine Wohnung weil dort eine Pflegerin aus Polen einziehen soll und von dort aus die betreuen soll da sie schon alt sind.
Ist das denn ein Kündigungsgrund?

mfg

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Nur weil man alt ist braucht man nicht unbedingt eine Pflegerin, aber wie dem auch sei, dies wäre tatsächlich ein Kündigungsgrund, der einer gerichtlichen Prüfung Stand halten sollte. Nur sollte da halt ein neues Kündigungsschreiben her.

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0x Hilfreiche Antwort


#26
 Von 
go338495-54b
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 39x hilfreich)

ich denke wenn einen der Vermieter unbedingt raushaben will sollte man sich schon mal eine neue Wohnung suchen , den wenn das Gericht gegen einen Entscheidet zahlt man sich noch dumm und dämlich (Anwalt, Gerichtsgebühren) und darf dann innerhalb kurzer Zeit sich eine Wohnung suchen ....

Am besten man mietet bei einer der grossen Gesellschaften da hat man den Stress nicht, da gibt keinen Eigenbedarf und wenn was repariert werden soll geht das meinst auch schnell und ohne Probleme.

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-- Editiert go338495-54b am 12.05.2012 17:30

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>und bräuchten meine Wohnung weil dort eine Pflegerin aus Polen einziehen soll und von dort aus die betreuen soll da sie schon alt sind.
Ist das denn ein Kündigungsgrund? <hr size=1 noshade>



Bedarf von "Haushaltsangehörigen" kann ein berechtigtes Interesse an der Kündigung nach § 573 BGB sein.

Voraussetzung ist aber, dass Derjenige, für den der Bedarf geltend gemacht wird, bereits in dem Zeitpunkt in der (Vm.-) Familie lebt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Ist das nicht der Fall, ist die Kü. wieder unwirksam.

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0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Voraussetzung ist aber, dass Derjenige, für den der Bedarf geltend gemacht wird, bereits in dem Zeitpunkt in der (Vm.-) Familie lebt, in dem die Kündigung ausgesprochen wird.

Wo hast du das denn her? Dürfte in vielen Fällen gar nicht möglich sein, schon gar nicht, wenn die Vermieter derzeit bei ihren Kindern leben. Allerdings sollte die Pflegebedürftigkeit nachzuweisen sein.

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo hast du das denn her? <hr size=1 noshade>



Sozusagen vom Gesetzgeber, Motive zu § 573:

http://www.sadaba.de/Mot/GSBM_BGB_0573.html

Absatz 2 Nr.2 übernimmt den Kündigungsgrund des Eigenbedarfs aus § 564b Abs.2 Nr.2 BGB . Die Regelung ist sprachlich überarbeitet worden. Die "zu seinem Hausstand gehörenden Personen" sind durch "Angehörige seines Haushalts" ersetzt worden. Dies dient einer einheitlichen Terminologie (zum Begriff vgl die Erläuterungen oben unter A.III.2 c). Gemeint sind wie bisher Personen, die dauerhaft dem Haushalt des Vermieters angehören, zum Beispiel der Lebenspartner des Vermieters, mit dem er "einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führt", Pflegekinder oder Kinder des Lebenspartners. Anders als die "Angehörigen seines Haushaltes" brauchen seine Familienangehörigen, wegen derer Eigenbedarf geltend gemacht wird, wie bisher nicht im Haushalt des Vermieters gelebt zu haben. Dies wird durch die Umstellung beider Personengruppen im Satzgefüge stärker als bisher deutlich.


Da hier völlig offen ist wer/ob eine Pflegekraft überhaupt eingestellt wird, ist das auch plausibel.

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Folgendes Urteil ist sicher auch ganz interessant:

quote:<hr size=1 noshade>Werden die Eltern eines Vermieters pflegebedürftig und will der Sohn (der nicht im Haus der Eltern lebt) eine Pflegekraft ins Haus holen, so kann er einem Mieter den Mietvertrag wegen Eigenbedars kündigen. Dazu muss er allerdings die Pflegebedürftigkeit der Eltern nachweisen. Außerdem kann er die Kündigung nur durchsetzen, wenn im Haus keine andere geeignete Wohnung verfügbar ist.

(Landesgericht Koblenz, 6 T 102/07 ) <hr size=1 noshade>

Alles andere wäre auch ziemlich bescheuert und in der vermutlich bald folgenden neuen Kündigung wird wahrscheinlich nicht stehen, dass "vielleicht" mal Pflegepersonal die Wohnung benötigt. Und Pflegepersonal einzustellen, ohne dass man die Unterbringung gewährleisten kann, geht wohl eher nicht.

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0x Hilfreiche Antwort

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