Vermieter will kündigen wegen Verkauf seiner Wohnung?

29. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
clustermk
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 87x hilfreich)
Vermieter will kündigen wegen Verkauf seiner Wohnung?

Vermieter A. hat seinem Mieter B. bereits beim Einzug vor etlichen Jahren seine spätere Verkaufsabsicht mitgeteilt. B. hat sich damals als potenzieller Kaufinteressent vorgestellt, inzwischen ist diese Taktik als "Luftpumpen" Verhalten abzutun.

A. hat B. nun gekündigt, der B. möchte dies aber nicht akzeptieren.

Wie müßte A. die Kündigung aufsetzen um B. endlich aus der Wohnung zu bekommen? Inzwischen gibt es aufgrund der enormen Nachfrage auf dem Immobilienmarkt auch Interessenten die diese Wohnung inkl. dem Mieter B. käuflich erwerben wollen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von clustermk):
Wie müßte A. die Kündigung aufsetzen um B. endlich aus der Wohnung zu bekommen?
Das steht u.a. in § 573 BGB , eventuell § 573a BGB . In diversen weiteren Paragraphen finden sich noch Dinge, welche bei einer Kündigung zu beachten sind. Sofern der Vermieter sich nicht auskennt, wäre eine Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht anzuraten.

Der Vermieter benötigt in der Regel einen Grund für eine Kündigung. Eine Kündigung wegen eines beabsichtigten Verkaufs ist nur selten möglich. Dafür müsste man nämlich irgendwie § 573 (2) 3. BGB argumentieren. Wenn es Käufer gibt, die die Immobilie mit Mieter zu einem vernünftigen Preis erwerben wollen, dann ist das chancenlos.

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Fragst du als Mieter oder als Vermieter? In dem anderen Thread bist der Mieter mit dem Propangasherd.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn es Käufer gibt, die die Immobilie mit Mieter zu einem vernünftigen Preis erwerben wollen, dann ist das chancenlos.

Wenn es nicht gerade am letzten Ort der Welt ist, gibt es heute genug Käufer welche eine vermietete Wohnung kaufen um dann Eigenbedarf anmelden. Somit braucht der Verkäufer doch nie dem Mieter kündigen.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Wenn es nicht gerade am letzten Ort der Welt ist, gibt es heute genug Käufer welche eine vermietete Wohnung kaufen um dann Eigenbedarf anmelden. Somit braucht der Verkäufer doch nie dem Mieter kündigen.
Lies bitte nochmal den Thread bzw. denk vorher nach, bevor du sinnlos postest. Nicht der Käufer will kündigen, sondern der akteulle Vermieter. Und dessen Kündigungsmöglichkeiten sind nunmal sehr begrenzt.

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