Vermieter will Toilette nicht austauschen

8. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)
Vermieter will Toilette nicht austauschen

Hallo,

ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich habe meine Wohnung erst vor kurzem übernommen. Bei dem Versuch, die Toiletten zu reinigen, stellte sich heraus, dass die starken Verschmutzungen nicht einmal mit dem Dampfreiniger zu entfernen sind. Für mich stellen diese starken Verschmutzungen eine Zumutung da, da die Ekelgrenze bereits erreicht ist. Außerdem kann ich keinem Besuch den Besuch dieser Toiletten zumuten (außerdem möchte ich nicht ständig erklären müssen, dass nicht ich es war, die die Toiletten so hat verkommen lassen).

Daraufhin habe ich den Vermieter um einen Besichtigungstermin gebeten, da es auch noch andere Probleme gab. Der Vermieter hat mir nun schriftlich mitgeteilt, dass er in keinem Fall die Toiletten austauschen wird und schlägt vor, dass er sich an den Kosten für einen Austausch anteilig beteiligen wird. Dies will ich aber in keinem Fall akzeptieren, da ich eine benutzbare Wohnung gemietet habe.

Wer kann mir helfen?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Also ich habe vor einigen Jahren auch mal ähnliches gehabt. Allerdings scheint mich da meine persönliche Einstellung von anderen Menschen stark abzugrenzen.
Denn ich lebe nach dem Prinzip, das ich in einer Wohnung leben muß, und mich dort wohlfühlen möchte(und das mit der Toilette ist ja wirklich äußerst peinlich wenn Besuch da ist).Ich habe die Toilette auf eigene Kosten ersetzt(zumal so eine Toilette nun wirklich kaum noch etwas kostet). Da Dein Vermieter sich sogar anteilig beteiligen will, so ist es doch okay.
Ich denke mal, manchmal sollte das persönliche Wohl dem Recht vorgehen;-)

20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Dazu wäre ich ja auch im Prinzip bereit, wenn ich nicht schon den Teppichboden auf eigene Kosten hätte ersetzen lassen. Denn auch das fällt unter die Dinge, die vom Vermieter gemacht werden müssen. Langsam fühle ich mich nämlich einfach etwas verarscht. Ich sehe nicht ein, dass der Vermieter durch meine Gutmütigkeit Geld spart.
Und wenn der Austausch so günstig ist, kann der Vermieter sie ja auch zahlen. Zumal ich durch die Einzugsrenovierung auch schon etwas mau bei Kasse bin.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Was den Teppichboden angeht. Steht im Mietvertrag, das Du die Wohnung renoviert, mit Teppichboden übernommen hast, oder wie ist der Zustand des Bodenbelags definiert?Es gehört nämlich nich unbedingt zu den Pflichten, das der Vermieter für den Teppichboden zuständig ist. Ich habe noch nie eine Wohnung angemietet, wo der Vermieter für den Teppichboden zuständig war.

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#4
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Lt. Mietvertrag ist der Teppichboden Bestandteil der Wohnung und muss vom Mieter regelmäßig fachgerecht gereinigt werden. Es handelt sich auch um einen Teppichboden und nicht um einen normale Teppich. Außer Estrich ist da ja nix drunter.
Aber um zum ursprünglichen Thema zu kommen, die Sanitäranlagen sind eindeutig Sache des Vermieters. Meiner Meinung nach, kann er sich die Kosten von der Kaution meines Vormieters holen. Schließlich hat dieser ja die Toiletten so verdreckt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
du könntest die Miete kürzen.

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_toiletten.htm

Aber ob sich das lohnt? Denn das Verhältnis wäre doch sicher getrübt.
Ich finde die Ansicht von Merline gut.
selbst, wenn du es sicher nicht brauchtest
und es dir gegen die Prinipien geht.
du ersparst dir selbst Ärger und Stress.
Daran solltest du denken.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dominic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo, wer kann mir helfen ?

Nach wievielen Jahren muß der Vermieter das Bad renovieren ?? Dusche ist langsam vergammelt und auch die Fliesenwand fängt wieder an zu schimmeln.

Danke Dominic

36x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Konrad
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, in der Regel gelten sanitär Anlagen nach 10 als abgenutzt.

um auf die letzten Beiträge noch einmal zurück zu kommen, wenn man eine Wohnung besichtigt schaut man sich doch das Bad mit an, oder? Kann die Ansicht von Kerstin nicht ganz teilen, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Bei jeder Wohnungsbaugesellschaft fällt das unter Schönheitsreparatur . Und wenn der Vermieter sich noch beteiligt, so ein WC Becken kostet nicht mehr wie 45 € im BAumarkt, halbe Stunde Monteur, oder man macht es selber, ist doch keine große Sache

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo dominic,
dies ist der ordner von kerstin.
Mach zu deinem thema einen neuen
ordner auf.
dann bekommst du auch antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Hallo Konrad,

leider kann ich diesen Austausch eben nicht selber vornehmen (ist ja nicht jeder ein geborener Monteur ;) ).
Und außerdem muss ich Dir wegen der Schönheitsreparatur widersprechen. Kann mir nicht vorstellen, dass Dinge, zu denen man die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters braucht, zu den Schönheitsreparaturen zählen. Ich kriege ja auch vorgeschrieben, welche Toilette eingebaut werden muss.
Das die Kosten nicht hoch sind, ist richtig, aber es hat sich im Laufe der Zeit von den Kosten her summiert und langsam werden auch bei mir die Mittel knapp.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kerstin2
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 81x hilfreich)

Zusatz:
Selbstverständlich habe ich das Bad bei der Übergabe besichtigt, aber zu diesem Zeitpunkt bin ich davon ausgegangen, dass man die Verschmutzungen mit einer gründlichen Reinigung beseitigen kann. Dass dies nicht der Fall war, konnte ich zu diesem Zeitpunkt leider nicht ahnen.

14x Hilfreiche Antwort

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