Vermieter will Kündigung und Nachmieter nicht akzeptieren

7. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Chypso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter will Kündigung und Nachmieter nicht akzeptieren

Guten Abend,

ich habe vor zweit Tagen meine Wohnung gekündigt, da ich mit meine Tochter ausziehen. Das Mietverhältnis würde eigentlich zum 01.05.2016 enden, da ich aber bereits mehrere potenzielle Nachmieter hätte, die alle zum 01.02.2016 habe, könnte ich Ende Januar ausziehen, da meine neue Wohnung ab dem 01.02.2016 Bezugsfertig wäre. Nun stellt sich aber mein (noch) Vermieter quer und will keinen der möglichen Nachmieter akzeptieren, obwohl an keinem etwas zu beklagen wäre, sie alle einen ordentlichen Eindruck machen und nachweisen können, das Mietzahlungen und dergleichen immer geleistet wurden. Des Weiteren will er uns keinen Schein ausstellen, in dem er unsere Mietschuldenfreiheit bestätigt, da er uns angeblcih noch keine Betriebskostenabrechnung zuschicken kann und wir die Zahlung somit noch nicht leisten können. So könne er sich ja nicht sicher sein, ob die Zahlung erfolgen wird....
Man muss dazu wissen, dass ich noch nie ein gutes Verhältnis zum Vermieter hatte, da er sich bezüglich Problemen, die ich mit der Wohnung noch immer! (nun seit ca. 3 Jahren) habe, nie gekümmert hat. In der Wohnung befindet sich unter anderem Schimmel (Küche + Kinderzimmer), der noch "erträglich" ist, sich aber immer weiter ausbreitet. Der Vermieter wurde schon mehr als oft darauf angesprochen, hat sich aber nie darum gekümmert.
Was soll ich nun tun?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Oje, das alte Mietermärchen ist nicht auszurotten. Nur der Vermieter alleine bestimmt, welchen Mieter er nimmt und nicht der ausziehwillige Mieter. Erzähl aber mal, warum das Mietverhältnis eigentlich erst zum 30.04. (01.05. geht nicht da Mietverträge immer zum Monatsende enden) kündigen kannst, hattest du einen Kündigungsverzicht vereinbart?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Chypso
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe meinen Mietvertrag erst am 05.01.2016 gekündigt, da ich erst da die Bestätigung für die neue Wohnung bekommen habe. Meine Kündigungsfrist beträgt gesetzlich und auch laut Mietvertrag 3 Monate und der Mietvertrag endet somit zum 30.04.2016 (mein Fehler ^^). Einen Kündigungsverzicht habe ich nicht abgeschlossen. Der Mietvertrag besteht schon länger und wurde mit der vorherigen Hausbesitzerin bzw. Vermieterin abgeschlossen, nach dem Verkauf des Hauses wurde mit dem neuen und jetzigen Vermieter kein neuer Vertrag gemacht.
Das Problem bei der Nachmieter-Suche ist, dass es ja gewisse Kriterien gibt, die der Nachmieter erfüllen muss. Mein Vermieter kann jedoch bei keinem der Bewerber einen triftigen Grund nennen, warum keiner der (4!) Bewerber passt. Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass der Vermieter einen triftigen Grund angeben muss, um den Nachmieter abzulehnen. Sollte er dies bei keinem Bewerber können, so können die Mietzahlungen eingestellt werden. Stimmt das?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von Chypso):
Mein Vermieter kann jedoch bei keinem der Bewerber einen triftigen Grund nennen, warum keiner der (4!) Bewerber passt.


Muss er auch nicht.

Zitat (von Chypso):
Vor einiger Zeit habe ich gelesen, dass der Vermieter einen triftigen Grund angeben muss, um den Nachmieter abzulehnen. Sollte er dies bei keinem Bewerber können, so können die Mietzahlungen eingestellt werden. Stimmt das?


Nein.

Es gilt das was Liane geschrieben hat...

Zitat (von Liane46):
Oje, das alte Mietermärchen ist nicht auszurotten. Nur der Vermieter alleine bestimmt, welchen Mieter er nimmt und nicht der ausziehwillige Mieter.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zudem hat der Vermieter sogar in denjenigen Ausnahmefällen, in denen ein Mieter einen Anspruch auf vorzeitige Vertragsentlassung hat eine Überlegungsfrist ab Benennung potentieller Nachmietinteresenten von (bis zu) 3 Monaten.

Ohne Goodwill des Vermieters wird das Mietverhältnis also ganz normal zum 30.04.2016 enden.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Chypso):
Des Weiteren will er uns keinen Schein ausstellen, in dem er unsere Mietschuldenfreiheit bestätigt

Mietschuldenfreiheit bis zum jetztigen Zeitpunkt kann er euch doch bestätigen, wenn aktuell keine Mietschulden bestehen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob er rechtlich dazu verpflichtet ist.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wobei ich keine Ahnung habe, ob er rechtlich dazu verpflichtet ist.


Ist er nicht. Auch das ist Goodwill....

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das Problem bei der Nachmieter-Suche ist,

Lass dir das mal von dem genau erklären, der dir diesen Unsinn eingeredet hat.
Du wirst in deinem gesamten Bekanntenkreis, Verwandte, Arbeitskollegen etc. keinen finden, dem das jemals gelungen ist.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Chypso):
Was soll ich nun tun?


Kündigungsfrist einhalten, fertig.

So lange die letzte Miete + NK nicht gezahlt ist würde ich als Vermieter auch keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen. Mal davon abgesehen ist ein Vermieter auch nicht dazu verpflichtet.

Mietzahlungen kann man z. B. auch durch Kontoauszüge nachweisen. Dann sieht der neue Vermieter auch gleich das immer pünktlich gezahlt wurde.

Zitat (von Chypso):
da er uns angeblcih noch keine Betriebskostenabrechnung zuschicken kann


Was heißt angeblich? In den aller seltensten Fällen können Vermieter schon im Januar die Abrechnung für des vergangene Jahr erstellen. Zudem haben sie per Gesetz bis 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes dazu Zeit.

Folglich für die Abrechnung des Jahres 2016 bis 31.12.2017, falls Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr. Und so lange darf auch ein Teil der Kaution für eine evtl. Nachzahlung, was bei Nutzungszeitraum ausschließlich Heizmonate ziemlich sicher ist, einbehalten.


Zitat (von Chypso):
Nun stellt sich aber mein (noch) Vermieter quer und will keinen der möglichen Nachmieter akzeptieren, obwohl an keinem etwas zu beklagen wäre, sie alle einen ordentlichen Eindruck machen und nachweisen können, das Mietzahlungen und dergleichen immer geleistet wurden.


Na und? Selbst wenn Bill Gates persönlich dabei wäre, keinen einzigen der vorgeschlagenen Kandidaten muß der Vermieter akzeptieren.

Das Märchen mit den 3 Nachmietern ist einfach nicht auszurotten!

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Katharina91123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 20x hilfreich)

Der Vermieter ist weder dazu verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren, egal, wer das ist oder welche Voraussetzungen dieser mitbringt, noch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen.
Viele Vermieter machen das trotzdem. Das ist aber dann reine Nettigkeit und Entgegenkommen. Wenn sich der Vermieter aber auch bisher quer gestellt und sich nicht um Mängel in der Wohnung gekümmert hat, wird er dir natürlich hier leider auch nicht entgegenkommen und ist damit mietrechtlich auf der sicheren Seite.

1x Hilfreiche Antwort

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