Vermieter will Kaution nicht geben

11. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
Markus Gath
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Kaution nicht geben

Guten Tag, ich bin im Oktober 2013 in eine Wohnung gezogen. Die Vermieterin hat mit im Haus gewohnt. Die Kaution hätte ich bei ihr bar bezahlt in Anwesenheit meiner Mutter. Im Mietvertrag steht auch drin das ich Kaution zahlen muss und die Vermieterin verpflichtet ist es auf ein Sparbuch zu legen. Letztes Jahr ist die Vermieterin gestorben und ihre Tochter welche100 km weg wohnt hat das Haus übernommen. Ich bin zum 31.8 diesen Jahres ausgezogen. Als ich die Tochter letzte Woche anrief um zu fragen ob sie endlich sich die Wohnung angeschaut hat, sagte sie nein und sie findet keine Papiere über die Kaution und möchte mir diese nicht geben. Was kann man da machen?

Danke Markus gath

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Markus Gath):
Ich bin zum 31.8 diesen Jahres ausgezogen.

Und kein detailliertes Protokoll vom Zustand der Wohnung gemacht?



Zitat (von Markus Gath):
und sie findet keine Papiere über die Kaution und möchte mir diese nicht geben. Was kann man da machen?

Schlechte Ausgangsituation, da es keinen schriftlichen Beweis gibt, das die Kaution tatsächlich gezahlt wurde.
Ich würde jetzt einfach warten bis 04.2018, dann sind die 6 Monate um. Dann per Einschreiben und Fristsetzung nach Datum zur Auszahlung auffordern und abwarten wie sie reagiert.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Markus Gath
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe von allem Fotos gemacht, und 2 andere Mieter aus dem Haus sowie 2 meiner Freunde und Eltern haben sich die Wohnung angeschaut und auf den Fotos hintendrauf mit Datum bestätigt. Also da hab ich mich soweit ich konnte abgesichert. Schlüssel hat sie via Einschreiben bekommen weil sie nie Zeit hatte, und sie war bis heute nicht in der wohnung

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Markus Gath):
Also da hab ich mich soweit ich konnte abgesichert.

Stimmt.


Dann würde ich jetzt erstmal nichts mehr machen. Ist ja nicht Dein Problem wenn die Vermieterin keine Zeit hat sich zu Organisieren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Markus Gath):
Die Kaution hätte ich bei ihr bar bezahlt in Anwesenheit meiner Mutter. I


Wenn die Mutter bei Übergabe der Kaution dabei stand wäre sie Zeuge und müsste evtl. unter Eid aussagen. Wäre eine Möglichkeit.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Markus Gath
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank, klar würde meine Mutter aussagen

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Mal abgesehen davon:
Da es keine Unterlagen gibt, wurde wohl auch die gezahlte Kaution nicht wie vereinbart angelegt. Damit wäre die Kaution im Falle einer Insolvenz nicht gesichertes Fremdvermögen sondern Insolvenzmasse.

Es gibt sogar Gerichte, die alleine das Nicht-anlegen der Kaution schon als vollendete Veruntreuung ansehen (Knackpunkt ist, ob der "Nachteil" erst im Insolvenzfall eintritt oder ob das nicht gesicherte Fremdvermögen alleine schon ein "Nachteil" ist).

Für die Zukunft würde ich raten Kaution grundsätzlich per Überweisung. NIEMALS(!) bar-auf-tatze.

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#9
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Es gibt sogar Gerichte, die alleine das Nicht-anlegen der Kaution schon als vollendete Veruntreuung ansehen (Knackpunkt ist, ob der "Nachteil" erst im Insolvenzfall eintritt oder ob das nicht gesicherte Fremdvermögen alleine schon ein "Nachteil" ist).


Wäre der Straftatbestand der Untreue, § 266 STGB.

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2335 Beiträge, 364x hilfreich)

Genau darauf wollte ich hinaus, aber wie gesagt...es ist noch umstritten ob dieser bereits mit dem Nicht-Anlegen erfüllt ist oder erst mit dem tatsächlichen Eintreten des Nachteils (also wenn die Kaution in eine Insolvenzmasse gefallen ist)

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#11
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Genau darauf wollte ich hinaus, aber wie gesagt...es ist noch umstritten ob dieser bereits mit dem Nicht-Anlegen erfüllt ist oder erst mit dem tatsächlichen Eintreten des Nachteils (also wenn die Kaution in eine Insolvenzmasse gefallen ist)


Der VM muss die Kaution ab Erhalt getrennt von seinem Vermögen anlegen. Der M. hat übrigens das Recht sich davon zu überzeugen, dass die Mietsicherheit auch korrekt angelegt wurde.

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