Vermieter will Firma für das Schneefegen

3. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Magnus1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter will Firma für das Schneefegen

Hallo, und erstmal ein frohes neues Jahr.
Meine Frage bzw. mein Problem ist folgendes.
In unserem Haus wird seit eh`und jeh`die Hausordnung bzw. das Schneefegen selbst gemacht. Ich lebe in einer Hausgemeinschaft mit insgesamt 6 Parteien. (meißt Rentner). Seit ca. 3 Monaten, will unser Vermieter uns eine private Firma aufdrängeln, welche unseren Gehweg bei Bedarf vom Schnee befreit. Seine Begründung lautet, wenn wir das mal vergessen würden, und jemand verletzt sich auf dem Gehweg, würde er in Haftung fallen. Die Kosten der Firma belaufen sich auf 4,59€ / Schneefegen für jeden einzelnen Mieter. Bei mehrmaligen Bedarf der Räumung wird dementsprechend mehr bezahlt. Soll heißen, wenn es 3x am Tag stark schneit, sollen wir auch dreimal 4,59€ bezahlen. Das fanden wir unerhört, und schrieben einen Brief, in dem wir darauf bestanden, das alles so bleibt wie es ist. Schließlich machen die Mieter das seit ca. 20 Jahren schon selbst, und hat immer sehr gut funktioniert.
Der Vermieter schrieb uns zurück, und lehnte unsere Bitte ab. Wir müssen/sollen demnächst alle Arbeiten der Firma bezahlen.

Nun meine Frage an Euch. Können wir uns dagegen wehren, und hätten wir eine Chance???

beste Grüße


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi, vielleicht hilft das Nachstehende weiter:

quote:<hr size=1 noshade>nach dem Mietrecht ist grundsätzlich der Vermieter und Eigentümer des Hausgrundstücks dazu verpflichtet den winterlichen Räum - und Streudienst auszuführen bzw. zu organisieren.
Die Verpflichtung erstreckt sich auf die (privaten) Zugangswege und Zufahrswege sowie auf öffentliche Verkehrsflächen (Gehwege), denn regelmäßig bestimmen die Ortssatzungen der Städte und Gemeinden entsprechendes. In aller Regel wälzt der Eigentümer/Vermieter seine Verpflichtung auf die Mieter ab. Das kann durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag selbst oder in der Hausordnung erfolgen. Beachten sollte der Vermieter, dass er eine Hausordnung - ist sie einmal Bestandteil des Mietvertrages geworden - nur mit Zustimmung der Mieter abändern kann.
Der Vermieter kann daher keinen Räum- und Streudienst nachträglich ohne Zustimmung der Mieter einführen. Das muss im Mietvertrag geregelt sein oder später nachträglich (mit Zustimmung der Mieter ) geregelt werden.
Enthält die Hausordnung eine Klausel, nach der Vermieter berechtigt sein soll, die Hausordnung einseitig zu ändern, so muss er in jedem Fall die Mieter von der Änderung in vollem Umfang benachrichtigen. Diese Klausel macht es für den Mieter schwierig, zu erkennen, welche Klausel der Hausordnung nun gerade und ab welchem Zeitpunkt gilt. Es liegt deshalb nahe, davon auszugehen, dass solche "Änderungsklauseln" nicht mit dem Transparentgebot für Verträge (§307 BGB ) zu vereinbaren sind und daher unwirksam ist. Rechtsprechung dazu liegt soweit ersichtlich noch nicht vor.
Enthält der Mietvertrag oder die Hausordnung auf die der Vertrag verweist eine Klausel die zum Beispiel so lautet : "Streupflicht nach Winterdienstplan" ; so ist dem Vermieter die Erstellung des Planes mit der Maßgabe wöchentlich wechselnder Reinigungspflicht der Mieter des Hauses möglich, ohne dass die Mieter dem vorher zustimmen müssen. ( LG Göttingen Urteil vom 30. Januar 1991, Az: 5 S 120/90 ). <hr size=1 noshade>


Gruß
Karakorum

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-- Editiert am 03.01.2010 19:19

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#2
 Von 
Magnus1980
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wir werden uns Donnerstag nochmal bei der Hausverwaltung einen Termin machen, um das möglichst außergerichtlich zu lösen. Hoffe der Vermieter ist einsichtig!

beste Grüße
Magnus

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119617 Beiträge, 39755x hilfreich)

Da der Vermieter den vergesslichen Mieter bei Unfällen in Regress nehmen kann, sollte man sich das Angebot gut überlegen.

Denn auch wenn man noch schläft, berufstätig ist oder tagelang gar nicht zu Hause muss die Räum- und Streupflicht vom Mieter erfüllt werden.



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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Caro0815
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Firma, die das Schneefegen erledigt, ist schon eine tolle Sache. Als Vermieter würde ich mich aber fragen, ob diese auch bei schlechtesten Wetterbedingungen regelmäßig rechtzeitig vor Ort wäre. Was nutzt es dem Vermieter, wenn die Firma im Schneechaos stecken bleibt? Für mich käme das nur in Frage, wenn die Firma in direkter Nachbarschaft ansässig wäre und mir zusätzlich versichern würde, alle Haftungsschäden zu übernehmen.
Unabhängig davon würde ich mich über die Einzelheiten der Schneeräumungspflicht bei der Kommune informieren. Im Prinzip sind diese zwar überall sehr ähnlich, jedoch gibt es unterschiedlich festgelegte Uhrzeiten. Und wenn die Räumpflicht beispielsweise von 8 bis 20 Uhr besteht, würde ich Kosten, die durch eine Räumung um 6 Uhr morgens anfallen, als Mieter wahrscheinlich ablehnen - zumindest wenn um 8 Uhr nochmals geräumt wird.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47495 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Seine Begründung lautet, wenn wir das mal vergessen würden, und jemand verletzt sich auf dem Gehweg, würde er in Haftung fallen.


Das ist wohl richtig, aber dafür hat er doch hoffentlich eine Grundstückshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die zudem auch noch umlagefähig im Rahmen der Betriebskosten ist. Durch die beauftragung eines Unternehmens ist der Vermieter übrigens nicht von dieser Haftung befreit.

Außerdem kann er den Mieter in Regress nehmen, für den in so einem Fall dessen private Haftpflichtversicherung eintritt, die der Mieter hoffentlich hat. Analog könnte der Vermieter bei der Beauftragung eines Unternehmens dieses in Regress nehmen.

Wenn die Schneeräumung durch die Mieter bislang ohne nennenswerte Beanstandungen geklappt hat, dann ist der Vermieter nach meiner Kenntnis auch gar nicht berechtigt, einfach ein Unternehmen mit der Durchführung dieser Arbeiten zu beauftragen. Das wäre eine einseitige Vertragsänderung.

Wenn der Vermieter das Unternehmen dennoch beauftragt, dann führt das dazu, dass der Vermieter die Kosten selbst tragen muss.

Derartige Arbeiten werden typischerweise von auf Gehwegreinigung spezialisierten Unternehmen ausgeführt. Die sind aber bei der derzeitigen Wetterlage mit der Ausführung dieser Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen hoffnungslos überfordert. Es ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich, dass es nach dem Schneefall bis zur tatsächlichen Räumung des Schnees mehrere Stunden oder sogar Tage dauert, bis die Firma anrückt.

Wenn dann etwas passiert, dann springt eben die Versicherung ein. Für einen Mieter ist es aber natürlich unbefriedigend, wenn er für die Schneeräumung zahlen muss anstatt sie selbst durchführen zu dürfen, dann aber ungeräumte Wege auf und vor dem Grundstück benutzen muss.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
dass der Vermieter die Kosten selbst tragen muss.


Keine Anrechnung der Arbeitsersparnis ?



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