Vermieter weigert sich Partner in den Vertrag mit aufzunehmen

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
tinoone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter weigert sich Partner in den Vertrag mit aufzunehmen

Hallo zusammen,
Erstmal ein paar kurze Grundinfos:
- ich möchte mit meiner Partnerin WIEDER in die selbe Wohnung zusammenziehen
- wir haben also genau in dieser Wohnung, bei genau dem selben Vermietern bereits zusammengewohnt und standen BEIDE im Mietvertrag.
- aus persönlichen Gründen musste ich nach kurzer Mietzelt (4 Monate) aus den Mietvertrag austreten. Meine Freundin wurde daraufhin alleinige Mieterin.

Wir haben nun einen Antrag auf Wiederaufnahme in den Mietvertrag gestellt. Der Vermieter änderte auch die klingelschilder etc., also wohne ich offiziell wieder dort.
Was der Vermieter allerdings nicht macht, ist mich wieder in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Begründen tut er dies nicht.
Mich wundert diese Vorgehensweise etwas, da ich genau das selbe Einkommen wie zuvor habe und es sich sonst auch absolut nichts geändert hat. Wir sind dem Vermieter gegenüber auch immer höflich erschienen und hatten sonst keinerlei Probleme mit denen.
Zudem würde es dem Vermieter doch eine Sicherheit mehr geben, wenn ich wieder offiziell auch in den Mietvertrag aufgenommen werde.
Deswegen meine Frage: ist der Vermieter nicht verpflichtet mich wieder in den Vertrag aufzunehmen, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen? Ich lese häufig dass dies nur völlig wirre Gründe sind, die bei uns absolut nicht vorliegen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von tinoone):
Deswegen meine Frage: ist der Vermieter nicht verpflichtet mich wieder in den Vertrag aufzunehmen,

Nö, er entscheidet in der Regel selbst mit wem er Verträge abschließen möchte.

Er erlaubt Dir offenbar das dauerhafte wiederbewohnen der Wohnung, was doch viel wichtiger sein dürfte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Der Vermieter muss Deinen Einzug akzeptieren...... mehr muss er nicht.

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von tinoone):
Was der Vermieter allerdings nicht macht, ist mich wieder in den Mietvertrag mit aufzunehmen. Begründen tut er dies nicht.


Muß er auch nicht.

Meine Vermutung, er hat keinen Bock darauf in ein paar Monaten evtl. wieder den Vertrag zu ändern weil irgendwelche persönlichen Gründe vorliegen.

Siehs mal von der praktischen Seite, Du kannst jetzt jeder Zeit wieder ausziehen ohne irgend was zu beachten.

Zitat (von tinoone):
Deswegen meine Frage: ist der Vermieter nicht verpflichtet mich wieder in den Vertrag aufzunehmen, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen?


Ist er nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
tinoone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
Der Vermieter hat jetzt doch bestätigt, dass ich wieder im Mietvertrag stehe.
Genauer: damals wurde ein Nachtrag zum Mietvertrag gemacht, dass ich aus dem Vertrag ausgeschieden bin. Jetzt hat die Hausverwaltung einfach eine E-Mail geschickt, dass eben genau dieser Nachtrag nicht mehr gültig ist und nun wieder der ursprüngliche Vertrag gilt.
Jetzt meine Frage: reicht das? Ich meine ich habe nichts unterschrieben, nur meine gehaltsnachweise geschickt und sowohl meine Partnerin als auch ich unsere Einverständnisse per E-Mail zum Ausdruck gebracht.

Edit: falls es relevant ist, ich habe auch bereits eine vermieterbestätigung zum Einzug bekommen, die sie mir ja sonst nicht ausstellen würden, oder? (Müsste doch sonst meine Partnerin machen, Stichworten untermietvertrag)

-- Editiert von tinoone am 22.03.2018 09:03

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