Vermieter von Garten behält Stromvorauszahlung ein

10. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
go487904-47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter von Garten behält Stromvorauszahlung ein

Pächter A hat zwischen September 2016 und März 2018 ein Grundstück zur Nutzung als Garten bei Vermieter B angemietet. Das gesamte Grundstück wurde dabei an drei Parteien vermietet und folglich in drei Parzellen aufgeteilt. Im Pachtvertrag sind die monatlichen Pachtkosten plus 30 Euro für die Strom Vorauszahlung vermerkt. Strom wurde erst im März 2017 aktiviert mit jeweils einem eigenen Anschluss pro Grundstücksteil.

Vermieter B hat Pächter A vorzeitig aus dem an sich auf fünf Jahre terminierten Pachtvertrag entlassen. Auf Nachfrage hinsichtlich der Strom-Vorauszahlung wurde nach einigem Hin und Her ein Erstattungsbetrag von ca 140 Euro genannt und auch bereits überwiesen.

Erst auf weiteres Nachfragen nannte Vermieter B einen Verbrauch von 242 kWh und den Stromanbieter. Der Stromanbieter hat Tarife mit maximal 10 Euro Bereitstellungskosten und unter 30 Cent pro kWh. Bei 19 Monaten wurden ergo 570 Euro vorausgezahlt und < 150 Euro verbraucht, womit noch 250 bis 300 Euro offen sind (je nach konkretem Tarif).

Auf die Bitte Stellung zu dieser Berechnung zu nehmen, reagiert Vermieter B "pampig", nennt seine Hilfsbereitschaft in anderen Punkten (zB Umrangieren eines Wohnwagens) als Gründe und blockiert danach den weiteren Kontakt.

Wie sollte sich Pächter A verhalten, um die über den Verbrauch hinausgehenden vorausgezahlten Stromkosten zurückgezahlt zu bekommen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Was sagt denn das Vertragswerk diesbezüglich? Und der Aufhebungsvertrag?

Evtl. sollte man sich mal vor augenhalten, dass man statt der vereinbarten 5 Jahre lediglich 2 Jahre geblieben ist und der VM insoweit sehr entgegenkommend war. Vor diesem Hintergrundgedanken könnte man dem VM auch einen Vorschlag zur Güte unterbreiten.

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#2
 Von 
go487904-47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Vertragswerk sagt nichts dazu. Einen Aufhebungsvertrag gibt es nicht, nur eine Bestätigung der Aufhebung per E-Mail. Der Vermieter hat davor einen Mietvertrag mit einem der anderen Pächter abgeschlossen, der damit eine zweite Parzelle übernommen hat -> weniger Verwaltungsaufwand für den Vermieter. (Rechtlich vmtl auch schon kritisch diesen Schritt zu gehen und damit zeitgleich zwei valide Mietverträge für ein und dasselbe Grundstück zu haben).

Ein Vorschlag zur Güte hat sich bis dato nicht ergeben und ist auch schwierig, wenn der Vermieter nach eigenem Ermessen einfach mehrere Hundert Euro einbehält und dann weiteren Kontakt blockiert. Am Rande sei bemerkt, dass auch dem Vermieter daran gelegen sein sollte, dass ein Grundstück zB nicht ungenutzt verwahrlost.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das Vertragswerk sagt nichts dazu, dass der Strom irgendwie abgerechnet werden muss?

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#4
 Von 
go487904-47
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Das Vertragswerk sagt nichts dazu, dass der Strom irgendwie abgerechnet werden muss?


Korrekt, es steht handschriftlich ein Vermerk darauf, dass 30 Euro monatlich vorausgezahlt werden. Außerhalb des Vertrags wurde dargelegt, dass es einen eigenen Stromzähler für jede Parzelle gibt. Darüber wird bzw wurde der Verbrauch abgelesen.

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