Hallo liebes Forum,
ich hoffe mir kann jemand mit folgendem Problem helfen:
Ich ziehe zum Ende des Monats (31.10.) aus meiner Wohnung aus, da ich eine neue Wohnung beziehe.
Der Mietvertrag sieht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Sprich ich kann zum 31.1. aus der Wohnung ausziehen.
Nach Vereinbarung mit der Vermieterin durfte ich jedoch potentielle Nachmieter stellen.
Alle Nachmieter habe ich danach ausgewählt, dass sie schnell eine Wohnung brauchen (1.11. spätestens 15.11.), in fester Anstellung sind und eine saubere Schufa haben.
Diese habe ich dem Vermieter vor 2 Wochen übergeben.
Nach 2 Wochen und etlichen Besichtigungen, die ich totz meiner Arbeit immer einrichten konnte, hat sich der Vermieter nun dazu entschlossen, dass er die Wohnung vor Neubezug noch renovieren möchte. Dies jedoch nicht vor Anfang nächsten Jahres. Sprich jetzt zahle ich, obwohl ich gute Nachmieter gestellt habe, noch bis Ende des Jahres doppelt Miete.
Habe ich irgendeine Chance dies abzuwenden?
Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Daniela (verzweifelt)
-- Editier von danihase80 am 19.10.2015 13:46
Vermieter verweigert früheren Auszug (Nachmieter lt. Vereinbarung geliefert, doch nun Renovierung du
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Habe ich irgendeine Chance dies abzuwenden?
Ich fürchte nein. Wenn diese Nachmieterstellung ohne wenn und aber im Mietvertrag vereinbart war/ist, dann muss der VM sich auch daran halten. Wenn das nicht der Fall ist, dann gilt, dass der Vermieter bestimmt, wann und an wen er die Wohnung vermietet.
Du solltest aber die Schlüssel erst wenige Tage vor dem 31.01. zurück geben, damit der VM nicht schon vorher mit den Arbeiten beginnt. Oder aber du lässt es darauf ankommen und kannst dann die Mietzahlung beenden, wenn der Vermieter ohne deine Erlaubnis mit der Renovierung beginnt.
Zitat:Habe ich irgendeine Chance dies abzuwenden?
Keine.
Oder gibt es im Vertrag eine Nachmieterklausel?
Selbst wenn, hätte der Vermieter 3 Monate Zeit sich für einen vorgeschlagenen Interessenten zu entscheiden.
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ZitatNach Vereinbarung mit der Vermieterin durfte ich jedoch potentielle Nachmieter stellen. :
Wie sieht die Vereinbarung genau aus und lässt sich der Inhalt beweisen? Warum zahlst du nur bis Ende des Jahres doppelt, wenn der Mietvertrag bis 31.1. läuft? Gibt es da ein entsprechendes Angebot des Vermieters?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen. Auch wenn ich es gerne anders hätte, bleibt mir wohl nichts anders übrig als zu akzeptieren.
Eine Nachmietervereinbarung gibt es leider nicht im Mietvertrag. Dies habe ich telefonisch besprochen und in meiner Kündiung aufgenommen ("Mieter stellt Nachmieter, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen"). Wahrscheinlich nicht scharf genug formuliert.
Der Vermieter hat mir angeboten, dass er ab Januar renoviert und ich einen Monat früher raus kann.
Allerdings ist dies nicht ganz das was ich gehofft hatte. Mit einem Nachmieter hätte ich maximal bis 15.11. gezahlt.
liebe Grüße,
Daniela
ZitatDies habe ich telefonisch besprochen und in meiner Kündiung aufgenommen ("Mieter stellt Nachmieter, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen"). Wahrscheinlich nicht scharf genug formuliert. :
Auch wenn es schärfer formuliert wäre, hätte es nichts genützt. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Die Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist muss der Vermieter akzeptieren, doch keine anderen Bedingungen.
Der Vermieter hat Dich schon 1 Monat vorher aus dem Vertrag entlassen, als er es gemusst hätte. Das war schon sehr entgegenkommend von ihm. Ich würde versuchen so sauber wie möglich aus dem Vertrag rauszukommen.
Untervermieten bis der Mietvertrag ausläuft....
ZitatUntervermieten bis der Mietvertrag ausläuft.... :
QUATSCH! Zur Untervermietung ist die Erlaubnis des Vermieters nötig. Und wer bezieht für diesen kurzen Zeitraum eine Wohnung?
Studenten zB?
was will der Vermieter machen? Dich fristlos kündigen? Win-Win-Situation für dich
Zitatwas will der Vermieter machen? Dich fristlos kündigen? Win-Win-Situation für dich :
eher lose-lose Situation. Die Kosten einer fristlosen Kündigung wären dann vom Mieter zu tragen, zudem der Mietausfall bis zum eigentlichen Ende des Mietvertrages. Schlimmstenfalls baut der Untermieter noch Mist und der eigentliche Mieter muss dafür gerade stehen. Das ist eine ziemlich blöde Idee!
Ich seh es wie Ver: Das Angebot des Vermieters ist jetzt nicht so schlecht, immerhin sparst du einen Monat. Macht das jedoch lieber schriftlich. Wie das mit der nur telefonischen Bestätigung zur Nachmietersuche gelaufen ist, hast du ja inzwischen gesehen. Also setzt ein kurzes Schreiben auf in dem du die Rückgabe der Wohnung bis zum (Datum) zusicherst und in dem das Ende des Mietvertrag am 31.12. vereinbart wird. Das müssten dann Mieter wie Vermieter unterschreiben und alles ist geregelt.
Danke an alle für euren Input!
Ich konnte mich mit dem Vermieter auf den 30.11. einigen.
Schöne Grüße,
Dani
Und jetzt?
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