Vermieter verweigert die Wohnungsübernahme wegen "schwer" zu öffnenden Fenster

26. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
so413070-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter verweigert die Wohnungsübernahme wegen "schwer" zu öffnenden Fenster

Guten Abend,

aufgrund dessen das sich mein Vermieter weigert die Wohnung zu "übernehmen", weiß ich dezeit nicht wie ich mich (rechtlich) verhalten soll.

Die Situation stellt sich wie folgt dar:

Ich bin 2007 in eine unrenovierte Wohnung gezogen. Der Zustand der Wohnung war mittelmäßig bzw. teilweise schlecht. Die Fenster waren aber relativ neu (ca. 2-4 Jahre). Ein Fenster ließ sich bereits seit dem Einzug etwas schwierig öffnen: das heißt man musste etwas stärker ziehen/drücken um das Fenster zu öffnen/schließen.

2010 kam es zu einem Eigentümerwechsel. Das Verhältnis zum neuen Eigentümer/Vermieter war/ist sehr schwierig. Grund: meine Toilettenspüllung war mal defekt. Vermieter und "sein" Installateur schauten sich das an. Das Problem war nicht die Toilette sondern diverse Rohre in der Wand. Diese Rohre und die Toilette mussten getauscht werden. Ich sollte dafür finanziell aufkommen. Ich war damit nicht einverstanden. Denn: was kann ich dafür, dass die Rohre IN DER WAND veraltet (Altbau) und defekt sind und Schäden verursachen?! Nach einem kleinen Disput hat er die Reperaturen unentgeltlich ausgeführt. Seitdem: Verhältnis=schwierig gewesen.

Heute (25.04.2015) hatte ich mit dem Vermieter einen Termin zur Wohnungsübergabe (Mietverhältnis zum 30.04.2015 ordentlich gekündigt). Der Vermieter beschwerte sich über das schwer zu öffnende Fenster und sagte ich hätte diesen "Schaden" verursacht und müsste dafür 300€ zahlen oder das Fenster reparieren. Ich habe ihm erklärt, dass das Fenster bereits bei Einzug in diesem Zustand war und mich geweigert auf seine Forderungen einzugehen. Es kam zum Streit. Letztendlich stürmte er raus und sagte er übernimmt die Wohnung so nicht .

Weitere Info´s:
--> Das Fenster lässt sich vollständig schliessen, öffnen und auf "Kipp" stellen.
--> Den Rest der Wohnung hat er sich nicht mehr angeschaut und die Schlüssel wollte er nicht entgegen nehmen.
--> Ich habe beim Einzug keine Kaution an den ehemaligen Vermieter gezahlt. Damals hat die Stadt Köln aufgrund meiner Minderjährigkeit (17 Jahre) für mich gebürgt (Elternlos).

Was soll ich jetzt tun? Ist die Kündigung trotzdem wirksam? Wie wäre die Sachlage wenn es tatsächlich bis vor Gericht gehen würde?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.

Grüße

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat:
Ist die Kündigung (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) trotzdem wirksam?

Ja, ist sie. Streitigkeiten um die Übergabe verändern den Kündigungszeitpunkt nicht. Der Vermieter befindet sich aktuell im sogenannten Annahmeverzug (siehe z.B. OLG Düsseldorf, Az. I-24 U 133/01 ). Eine Nutzungentschädigung könnte er nur verlangen, wenn du die Wohnungsübergabe verweigern würdest. Solange er sich weigert, die Schlüssel entgegenzunehmen, ist das nicht dein Problem.

Zitat:
Was soll ich jetzt tun?

Ein Problem ist immer die Beweisbarkeit. Kannst du beweisen, dass der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigert hat, wenn der Vermieter dies hinterher bestreitet? Mir wäre das ein wenig zu unsicher. Ich würde dir vorschlagen, mit einem Freund den Zustand der Wohnung anhand von Fotos genau zu dokumentieren und dann im Beisein des Freundes die Wohnungsschlüssel beim Vermieter in den Briefkasten zu werfen. Dann hast du die Übergabe durchgeführt und bist die Verantwortung für die Wohnung los.

Zitat:
Wie wäre die Sachlage wenn es tatsächlich bis vor Gericht gehen würde?

Du hast gegenüber anderen den Riesenvorteil, keine Kaution gezahlt zu haben. Du musst damit der Kaution nicht hinterherrennen und selber Klage einreichen. Der Vermieter müsste klagen und dabei beweisen, dass du Schäden verursacht hast. Wenn ihm das gelingt, musst du natürlich zahlen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ja, ist sie. Streitigkeiten um die Übergabe verändern den Kündigungszeitpunkt nicht.


Richtig.

Zitat:
Der Vermieter befindet sich aktuell im sogenannten Annahmeverzug (siehe z.B. OLG Düsseldorf, Az. I-24 U 133/01 ). Eine Nutzungentschädigung könnte er nur verlangen, wenn du die Wohnungsübergabe verweigern würdest. Solange er sich weigert, die Schlüssel entgegenzunehmen, ist das nicht dein Problem.


Das stimmt sicher noch nicht. Erst wenn das Mietverhältnis beendet ist, kann der Vermieter in Annahmeverzug geraten. Und dann gilt genau das, was Cauchy sagt.

Bis zum Mietende muss der Mieter (ziemlich) alles versuchen, den Schlüssel an den Vermieter zu übergeben.

Sich jetzt einfach zurücklehnen und sich den "Annahmeverzug" zu berufen, kann fatal nach hinten losgehen.

Wie Cauchy auch schon vorschlug: Notfalls am 30.4. um 24:00 Uhr den Schlüssel durch Zeugen in den Briefkasten des Vermieters einwerfen. Vorher mit Zeugen die Wohnungsübergabe machen, alle Mängel protokollieren, fotografieren etc.

Auf keinen Fall den Schlüssel behalten, nur weil es Stress mit dem Vermieter gibt. Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet, eine Mängelfreiheit zu bestätigen, er muss nur den Schlüssel entgegen nehmen, wenn das Mietverhältnis beendet ist.

Ich schätze "klemmende" Fenster sind kein Grund, die Annahme der Wohnung endgültig zu verweigern.

-- Editiert von Ver am 26.04.2015 10:42

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Julianka
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 63x hilfreich)

Schreib doch Deinem "lieben" Vermieter, dass Du keinerlei Maßnahmen an dem Fenster vorgenommen hättest, sondern sie nur geöffnet bzw. geschlossen hättest und deshalb das Klemmen des Fensters durch normalen Gebrauch zustande gekommen ist, was Du nicht zu vertreten hättest. Und weiter, dass es auch kein Grund sei, deshalb die Abnahme der Wohnung zu verweigern. Gib ihm einen neuen Abnahmetermin, und kündige an, dass Du, wenn er zu dem Termin nicht erscheint, die Schlüssel beim zuständigen Amtsgericht hinterlegen wirst und er sich von dort die Schlüssel abholen kann. Dann hast Du Deinen Rückgabetermin gewahrt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Und nicht vergessen zusammen mit Zeugen ein möglichst gerichtsfestes Übergabeprotokoll anzufertigen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
so413070-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen lieben dank couchy, Ver, Julianka und Harry Van Sell für eure Antworten!

Wir waren heute nochmal in der alten Wohnung und mein Freund hat das Fenster eingestellt (an zwei Schrauben gedreht). Es lässt sich jetzt viel leichtgängiger öffnen/schliessen. Wir haben den Vermieter nochmal angerufen. Er wollte nicht kommen, weil wir Sonntag haben. Ausserdem sagte er: "ich komme am Montag, aber dann möchte ich mir die Wohnung nochmal etwas genauer anschauen."

Das finde ich jetzt natürlich super. Klingt nämlcih so, als wollte er jetzt erst recht auf "Mängelsuche". Dabei weiß er nichtmal wie die Wohnung aussah als ich eingezogen bin!!!! Da er das Haus erst drei Jahre später gekauft hat.

Und ich fand es eine Frechheit von ihm nach zweimaligem öffnen und schliessen des Fensters direkt zu sagen "so kann ich die Wohnung nicht abnehmen. Da werden sie aber 300€ Selbstbeteiligung zahlen müssen. Das Fenster muss ggf. getauscht werden."
Wie kommt der darauf es direkt tauschen zu müssen/wollen? und auf so eine Summe? Ich hatte das Gefühl der wollte nur Geld sehen. Erst nachdem ich das mehrfach verweigert habe und ihm gesagt habe, dass ich mir zur Not Rechtsbeistand hole, ist er wütend geworden und wollte die Whg. nicht "übernehmen".

Zitat (von Harry van Sell):
Und nicht vergessen zusammen mit Zeugen ein möglichst gerichtsfestes Übergabeprotokoll anzufertigen.


@ Harry van sell: was meinst du konkret mit einem gerichtsfestem PÜbergabeprotokoll?

Viele Grüße,

C.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von so413070-76):
Klingt nämlich so, als wollte er jetzt erst recht auf "Mängelsuche".


Genau das tun Vermieter, wenn sie eine Wohnung abnehmen ;) . Schau mal in Deinen Mietvertrag, was zum Auszug steht und im Übernahmeprotokoll, als Du die Wohnung übernommen hast.

Beliebter Streitpunkt sind Sauberkeit, Beschädigungen an den Türen, Wänden, Böden und Anstrich.

Nimm einen neutralen Zeugen mit, mach viele Fotos und protokoll unterzeichnen lassen.

Wenn der Vermieter noch etwas zu bemängeln hat, versuche es zu beseitigen (Bei Fenstern hilft auch Silikonöl). Er hat nämlich die Kaution, auch wenn er Dich auf die Palme bringt, versuche sachlich zu bleiben.

-- Editiert von Ver am 26.04.2015 22:38

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Ver):
Er hat nämlich die Kaution,

Nö, die hat er in diesem Fall gerade nicht. Der Vermieter hat kein Druckmittel, sondern muss sich an den Rechtsweg halten und im Zweifelsfall selber Klage einreichen.

Es sollte dir klar sein, dass weder du noch der Vermieter irgend etwas unterschreiben müssen und eine Wohnungsübergabe auch nicht gefordert werden kann. Du musst irgendwie die Schlüssel dem Vermieter zurückgeben und dies nachher auch beweisen können. Und du solltest am besten hinterher den Zustand der Wohnung beweisen können (darauf wollte Harry hinaus). Wenn du Stress mit dem Vermieter erwartest, dokumentier vor der Übergabe mit einem Zeugen genau den Zustand der Wohnung.

Rat: Wenn du dir nicht sicher bist, nichts unterschreiben.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nö, die hat er in diesem Fall gerade nicht. Der Vermieter hat kein Druckmittel, sondern muss sich an den Rechtsweg halten und im Zweifelsfall selber Klage einreichen.


Ok, das hatte ich vergessen ;-). Dennoch kann er Stress machen und versuchen an das Geld zu kommen. Eine Klage ist ja auch nicht so lustig und wenn sie mit etwas Godwill und den passenden Putzmitteln vermeiden kann......

Ich empfehle Schmutzradierer, Dampfente und -besen, Essig- und Universalreiniger, Zahnbürste, Fensterlippe und -reiniger.


-- Editiert von Ver am 26.04.2015 23:36

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Ein Fenster ließ sich bereits seit dem Einzug etwas schwierig öffnen: das heißt man musste etwas stärker ziehen/drücken um das Fenster zu öffnen/schließen.


Das sollte man dem VM vielleicht besser nicht auf die Nase binden, denn damit hätte man zugegeben, daß man bereits früh Kenntnis des Mangels hatte, diesen nicht angezeigt hat und durch die fortlaufende "intensivere" Nutzung den Schaden womöglich vergrößert hat; dafür wäre man in der Tat schadensersatzpflichtig.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
so413070-76
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Zitat:Ein Fenster ließ sich bereits seit dem Einzug etwas schwierig öffnen: das heißt man musste etwas stärker ziehen/drücken um das Fenster zu öffnen/schließen.
Das sollte man dem VM vielleicht besser nicht auf die Nase binden, denn damit hätte man zugegeben, daß man bereits früh Kenntnis des Mangels hatte, diesen nicht angezeigt hat und durch die fortlaufende "intensivere" Nutzung den Schaden womöglich vergrößert hat; dafür wäre man in der Tat schadensersatzpflichtig.


Hallo,
Danke für den Hinweis. Allerdings wusste der damalige Vermieter ja davon! Das man es nur hätte einstellen müssen, wusste ich nicht (vielleicht mein Fehler) und er hat auch nichts weiter dazu gesagt oder Iwas unternommen. Aber der neue Eigentümer kennt den damaligen Zustand der gesamten Wohnung ja nicht. Ein Protokoll gibt es leider auch nicht. Im Mietvertrag steht nur: die Wohnung wird unrenoviert übergeben.

Aber das Fenster ist ja wieder eingestellt. Trotzdem befürchte ich das er Iwas anderes zu meckern haben wird. Dabei hinterlasse ich die Wohnung WIRKLICH in einem besseren Zustand als ich sie bezogen habe. (Neu tapeziert, Teppich getauscht, Wohnzimmer hat neues laminat etc)

Hätte er die Wohnung damals gesehen, hätte er wahrscheinlich NICHTS gesagt.

Mal sehen wie der Termin heute ausgeht.

Grüße

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Es gibt VM, die haben immer was zu meckern. Und sei es nur, weil sie ungern die Kaution wieder rausrücken. Damit muß man rechnen und darf sich davon nicht den Schlaf rauben lassen. ;)

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Es gibt VM, die haben immer was zu meckern. Und sei es nur, weil sie ungern die Kaution wieder rausrücken. Damit muß man rechnen und darf sich davon nicht den Schlaf rauben lassen.


Und bei der Übernahme möglichst keinen der klassischen Angriffspunkte liefern:

Dreck, Kalk (!), Dübellöcher, knallfarbige Wände, Müll, unnötige Widerworte ;) .

Wenn man ganz sicher gehen will, sind die Fenster geputzt, alle Spinnweben entfernt, der Müll entsorgt und der Boden gerade frisch gewischt. Am Besten steht noch der Eimer mit tollen, hochwertigen Putzmitteln rum ;) .

Die Schlüssel sind auf einem Schlüsselring, die neue Adresse und die Bankverbindung liegen vor.

Wenn Du einen Schaden nicht bezahlen willst, klär das später. Mach die Abnahme zu Ende. Wenn es dann nur bei einer Kleinigkeit hängen bleibt, kann man sich immer einigen.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Mach die Abnahme zu Ende.


Ja, notfalls mit den eigenen Zeugen, wenn der VM rausrennt oder dessen Vertreter sich mit "das darf ich so nicht unterschreiben" rausreden will.
Hatte letztlich erst wieder Übergabe bei einem befreundeten Paar, da waren wir (nachdem das Verhalten des VM schon Ärger erwarten ließ) mit 4 Zeugen und zwei Fotoapparaten dabei, das hat die Vertreterin des VM ganz schön eingeschüchtert. ;)
Jeder zweite Satz war "Dazu darf ich nichts sagen", "das darf ich nicht unterschreiben"...

(Und ja, dem kann der VM sich auch nicht verweigern, sofern die Übergabe noch innerhalb der Mietzeit erfolgt, denn dann bestimmt immer noch der M, wen er in die Wohnung läßt.)

3x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Und ja, dem kann der VM sich auch nicht verweigern, sofern die Übergabe noch innerhalb der Mietzeit erfolgt, denn dann bestimmt immer noch der M, wen er in die Wohnung läßt.


Jein, das Bestimmungsrecht hat der Mieter nur solange, wie er die Schlüssel nicht übergeben hat ;) . Sobald der Vermieter die Schlüssel hat, hat er das Hausrecht und kann bestimmen, wer sich in der Mietsache aufhält.

Ist Ärger vorprogrammiert kann der Vermieter die Schlüssel übernehmen, alle "unerwünschten" Personen rausbegleiten und mit seinen eigenen Zeugen in aller Ruhe die Wohnung inspizieren ;) .

-- Editiert von Ver am 29.04.2015 12:49

3x Hilfreiche Antwort

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