Vermieter verweigert Unitymedia Anschluß

26. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)
Vermieter verweigert Unitymedia Anschluß

Folgendes Problem:

Ich möchte meinen Telefon-/ Internetanbieter wechseln und habe einen Vertrag mit Unitymedia abgeschlossen..
Der Techniker stellte fest, dass ein Verstärker erfroderlcih sei. Diesen würde UM kostenlos einbauen.
Da ich nur Mieter bin musste ich die Zustimmung durch den Vermieter/ Verwalter einholen.
Dieser verweigert die Montage des Verstärkers, obwohl der - von UM schriftlcih zugesichert - unentgeltlich eingebaut würde, es zu keinen Störungen der Fernsehanschlüsse der anderen Mieter/ Eigentümer im Haus kommen würde und es darauf auch noch Garantie gäbe.

Der Vermieter/ Verwalter ist permanet auf Stunk aus, auch den anderen gegenüber.

Habe ich einen Anspruch auf die Installation? Unser derzeitiges Internet ist ziemlich lahm (2 MB).

Danke

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15 Antworten
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#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Die Hausanlage gehört dem VM. Veränderungen an der Anlage bdürfen nun mal seiner Zustimmung.
Eine Möglichkeit bestände allenfals, wenn mietvertraglich eine bestimmte Eigenschaft z.B. Breitbandanschluss mit definierter Geschwindigkeit zugesichert wäre.

quote:
von UM schriftlcih zugesichert - unentgeltlich eingebaut würde, es zu keinen Störungen der Fernsehanschlüsse der anderen Mieter/ Eigentümer im Haus kommen würde und es darauf auch noch Garantie gäbe.
Behauptet natürlich jeder Anbieter, da er etwas verkaufen möchte.
Fakt ist, dass wenn etwas nicht funktioniert alle anderen Mieter beim VM auf der Matte stehen.
Üblicherweise funktionert ja auch das Fernsehen über das Kabel. Was meinst Du was da los ist wenn's klemmt.
Daher gilt hier für Deinen VM "Never Touch a Running System".


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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

es zu keinen Störungen der Fernsehanschlüsse der anderen Mieter/ Eigentümer im Haus kommen würde

Biete deinem VM doch einfach einen Schadenersatz von 5.000 Euro pro Tag an, für den Fall, dass es doch zu Störungen kommt.
Oder wäre dir das zu riskant ?

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Unity Media IST der Kabelbetreiber!!! Das Kabel soll jetzt zusätzlich als Telefon/I-Net Leitung herhalten, was dir der VM nicht unbedingt verbieten kann.

Da ist schon klar das Unity Media der Kabelbetreiber ist.
Verbieten kann er das aber wohl.
Üblicherweise gehört dem Kabelbetreiber die Leitung von der Straße bis zum Übergabepunkt im Haus.
Die Hausverteilung incl. Verstärker aber dem Vermieter.
Die Verstärker, die meist noch aus Zeiten sind, als das Thema unter Hoheit der Deutschen Bundespost lief, sind aber diesen neuen Nutzungen nicht ausreichen.
Also ist ein neuer Verstärker erforderlich.
1) Da der alte aber dem VM gehört geht aber eben nicht einfach so.
und
2) Zum Tausch müsste der Techniker möglicherweise ja in den Hausanschlussraum des VM. Wenn der abgeschlossen ist hat er aber ein Problen und benötigt formal aber sowieso auch die Zustimmung des VM!

Dann kann UM zwar versuchen sein Signal einzuspeisen, wir aufgrund fehlender Leistung aber ein Problem haben die versprochenen Geschwindigkeiten zu liefern.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Sollte der TE eine Störung haben, bekommt auch der Techniker Zugang zum Verteiler

In dem Fall ist der VM mutmaßlicher Weise in der Verpflichtung, weil da Kabelfernsehen sicher im MV Vertragsbestandteil ist.
Würde der VM den Techniker nicht hereinlassen würden der TE und die anderen Mieter wahrscheinlich die Miet mindern, weil kein Empfang mehr!
Das liegt also im Interesse des VM, die Aufrüstung der Anlage/Verstärker jedoch nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ferni
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 74x hilfreich)

Ja, Kabelbetreiber ist UM.

Und man möchte nun alles über eine Leitung schalten. Um dies zu ermöglichen, müsste eben der Verstärker etc. einegbaut werden.

Die Kostenübernahme und Garantie liegen dem Vermieter/ Verwalter schriftlich vor. Er reagiert aber auf meine E-Mails gar nicht mehr.

Ein andere Eigentümer! wollte auch zu UM wechseln, konnet das aber auch nicht wegen der fehlenden techn. Voraussetzungen. Vielleicht kann er ja im Rahmen der Eigentümerversammlung aktiv werden.

Derzeit haben wir 2 MB, das ist recht lahm und ärgerlich, da das Kabel vor der Türe liegt.



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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Die Kostenübernahme und Garantie liegen dem Vermieter/ Verwalter schriftlich vor

Die ist doch nichts wert !!!
Wenn dein Fernseher plötzlich nicht mehr funktionieren würde, bei wem würdest du anrufen ?

Der Verwalter weiss schon warum solche fehleranfälligen Anschlüsse nicht genehmigt werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

Bei einer Telefonstörung wird niemand den Hausverwalter anrufen.
Und nein, ich selbst nutze kein Kabelfernsehen.
Aber rate mal, wem die 1300 Euro für die Fehlersuche eines Elektrikers aufgebrummt wurden.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ein andere Eigentümer! wollte auch zu UM wechseln

Also ist das eine Eigentümergemeinschaft.
Folglich kann Dein Vermieter derartiges garnicht genehmigen, sondern nur die Eigentümergemeinschaft.



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12327.11.2010 19:22:00
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go444425-25
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das digitale Zeitalter ist mittlerweile angekommen, und kann auch von sperrigen Vermietern nicht mehr aufgehalten werden!
Gemäß neuem § 76 TKG Absatz 1 gibt es eine Duldungspflicht des Eigentümers für die Erneuerung von Tk-Linien, insbesondere Glasfaser!
Also schriftlich auffordern und Frist setzen!
Nach fruchtlosem Fristablauf dann zum Anwalt und Zustimmung einklagen!

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

@go444425-25
Warum gräbst du einen 7 Jahre alten Beitrag aus, nur um etwas zu schreiben, gefallen dir die aktuellen Threads nicht?

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