Heute betrat meine Vermieterin ohne Vorankündigung mit ihrem Schlüssel in die Wohnung (WG). Sie betrat die Küche und behauptet diese sei unaufgeräumt und schmutzig und das die geputzt werden müsste.
Ich und eine andere Bewohnerin teilen uns dir Küche und haben seperate Zimmer.
Im Mietvertrag wurde festgelegt dass Reinigungsarbeiten regelmäßig auszuführen sind. Ist es mir nicht möglich zu putzen wird auf meinen Kosten eine Reinigungskraft beauftragt. Dies betrifft auch mein eigenes angemietetes Zimmer.
Im Vertrag steht auch:"Zwei Zimmer, miteinander verbunden, teils möbiliert, im II. Stock des Hauses mit Bad-und Küchenbenützung"
Außerdem muss ich Urlaubsreisen, Klinikaufenthalte usw. dem Vermieter mitteilen.
Was ist davon rechtens und was nicht?
Darf sie unangemeldet die Wohnung betreten und die Küche in Augenschein nehmen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Vermieter verschafft sich unangemeldet Zutritt zur Wohnung
4. März 2018
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Frage vom 4. März 2018 | 13:23
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verschafft sich unangemeldet Zutritt zur Wohnung
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#1
Antwort vom 4. März 2018 | 13:48
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDarf sie unangemeldet die Wohnung betreten und die Küche in Augenschein nehmen? :
Ist die Küche ein Gemeinschaftsraum?
#2
Antwort vom 4. März 2018 | 14:25
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatDarf sie unangemeldet die Wohnung betreten und die Küche in Augenschein nehmen? :
Ist die Küche ein Gemeinschaftsraum?
"Zwei Zimmer, miteinander verbunden, teils möbiliert, im II. Stock des Hauses mit Bad-und Küchenbenützung"
Das ist das einzige was im Vertrag steht
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#3
Antwort vom 4. März 2018 | 15:30
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDas ist das einzige was im Vertrag steht :
Dann ist die Küche ein Gemeinschaftsraum und nicht die Wohnung. Somit hatte der Vermieter nicht eine Wohnung betreten.
#4
Antwort vom 4. März 2018 | 15:45
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatAußerdem muss ich Urlaubsreisen, Klinikaufenthalte usw. dem Vermieter mitteilen. :
Das halte ich für nicht durchsetzbar. Ich wusste keinen gesetzlichen Grund, warum das Geschehen sollte. Da Sie aber (anscheinend?) mit der Vermieterin in einem Haus oder gar Wohnung leben(?), sollte man sich Mut der erleichterten Kündigungsmöglichkeit des Vermieters bei untervermieten, möblierten Räumlichkeiten beschäftigen. Ich denke mal, man kann da doch Entgegenkommen zeigen, oder? Wenn das nun mal ihre Macke ist, also die der Vermieterin...
Lesenswert: https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Ordentliche-Kuendigung/Kuendigungsfrist/gesetzliche/Untermieter-Kuendigungsfrist-moebliertes-unmoebliertes-Zimmer-E2214.htm
#5
Antwort vom 4. März 2018 | 15:50
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatAußerdem muss ich Urlaubsreisen, Klinikaufenthalte usw. dem Vermieter mitteilen. :
Das halte ich für nicht durchsetzbar. Ich wusste keinen gesetzlichen Grund, warum das Geschehen sollte. Da Sie aber (anscheinend?) mit der Vermieterin in einem Haus oder gar Wohnung leben(?), sollte man sich Mut der erleichterten Kündigungsmöglichkeit des Vermieters bei untervermieten, möblierten Räumlichkeiten beschäftigen. Ich denke mal, man kann da doch Entgegenkommen zeigen, oder? Wenn das nun mal ihre Macke ist, also die der Vermieterin...
Lesenswert: https://www.promietrecht.de/Vermieterkuendigung/Ordentliche-Kuendigung/Kuendigungsfrist/gesetzliche/Untermieter-Kuendigungsfrist-moebliertes-unmoebliertes-Zimmer-E2214.htm
Die die in die Wohnung kam war die Tochter der Mutter die die eigentlich Vermieterin ist. Die Vermieterin Wohnt unter mir und ich habe mit einer anderen die Wohnung oben zusammen mit der Küche und unsere Zimmer.
Das Bad ist extra eins oben.
#6
Antwort vom 4. März 2018 | 15:58
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
Auf jeden Fall dürfen Sie das Schloss Ihrer Zimmer austauschen, dort hat die Vermieterin kein Zutrittsrecht. Und es geht sie nichts an, wie ordentlich oder geputzt Ihre Zimmer sind.
#7
Antwort vom 4. März 2018 | 16:48
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatDie die in die Wohnung kam war die Tochter der Mutter die die eigentlich Vermieterin ist. :
Also die gemieteten Zimmer darf die Tochter nicht betreten, die Küche ist doch ok.
#8
Antwort vom 4. März 2018 | 21:38
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Bitte gib wortwörtlich die Formulierung des Mietvertrages wieder.ZitatIm Mietvertrag wurde festgelegt dass Reinigungsarbeiten regelmäßig auszuführen sind. Ist es mir nicht möglich zu putzen wird auf meinen Kosten eine Reinigungskraft beauftragt. Dies betrifft auch mein eigenes angemietetes Zimmer. :
Hintergrund: Eine Regelung zur Küchenreinigung mag gültig sein, dazu siehe unten. Falls die Regelung aber tatsächlich auch das eigene Zimmer umfasst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie gültig ist.
Habt ihr zwei getrennte Verträge oder einen gemeinsamen Vertrag? Ist die Wohnung an sich eine abgeschlossene Einheit oder nutzen auch noch andere die Küche?Zitat"Zwei Zimmer, miteinander verbunden, teils möbiliert, im II. Stock des Hauses mit Bad-und Küchenbenützung" :
Das ist das einzige was im Vertrag steht
#9
Antwort vom 4. März 2018 | 22:15
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Bitte gib wortwörtlich die Formulierung des Mietvertrages wieder.ZitatIm Mietvertrag wurde festgelegt dass Reinigungsarbeiten regelmäßig auszuführen sind. Ist es mir nicht möglich zu putzen wird auf meinen Kosten eine Reinigungskraft beauftragt. Dies betrifft auch mein eigenes angemietetes Zimmer. :
Hintergrund: Eine Regelung zur Küchenreinigung mag gültig sein, dazu siehe unten. Falls die Regelung aber tatsächlich auch das eigene Zimmer umfasst, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass sie gültig ist.
Habt ihr zwei getrennte Verträge oder einen gemeinsamen Vertrag? Ist die Wohnung an sich eine abgeschlossene Einheit oder nutzen auch noch andere die Küche?Zitat"Zwei Zimmer, miteinander verbunden, teils möbiliert, im II. Stock des Hauses mit Bad-und Küchenbenützung" :
Das ist das einzige was im Vertrag steht
Die Wohnung hat eine Haustüre mit Klingel. Und in der gleichen Wohnung wohnt noch eine weitere Person also eine Art WG.
Die genaue Formulierung ist:"Frau...... verpflichtet sich, regelmäßig (siehe Aushang Putzplan im Bad (der noch nicht vorhanden ist)) Reinigungsarbeiten durchzuführen (Bad, Toilette, Küche, eigenes Zimmer).
Sollte ihr das aus irgendeinem Grund mal nicht möglich sein, wird auf ihre Kosten eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragt (pro Stunde 15€)
-- Editiert von go485368-35 am 04.03.2018 22:24
#10
Antwort vom 4. März 2018 | 22:49
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Meiner Meinung nach benachteiligt es den Mieter unangemessen, wenn der Vermieter vorschreibt, wann das eigene Zimmer (also der der Wohnraum, den nur der Mieter alleinge nutzen darf) zu putzen ist. Da es bei Formularklauseln (also der Inhaltskontrolle des BGB) keine geltungserhaltende Reduktion gibt, ist damit die gesamte Klausel unwirksam. Das heisst im Klartext, dass meiner Meinung nach der Mieter keine Putzarbeiten in Bad, Toilette und Küche durchführen muss und auch keine Putzfrau dafür bezahlen muss. Die Arbeiten sind meiner Meinung nach auch nicht über die Nebenkosten umlegbar, weil es hier eine unwirksame Formularklausel dazu gibt.Zitat"Frau...... verpflichtet sich, regelmäßig (siehe Aushang Putzplan im Bad (der noch nicht vorhanden ist)) Reinigungsarbeiten durchzuführen (Bad, Toilette, Küche, eigenes Zimmer). :
Sollte ihr das aus irgendeinem Grund mal nicht möglich sein, wird auf ihre Kosten eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragt (pro Stunde 15€
Klarstellen sollte ich, dass dies meine persönliche Meinung ist. Der Vermieter wird ganz sicher eine andere Meinung vertreten. Am Ende würde aber nur die Meinung eines Richters zählen. Unabhängig davon sollte sich der Mieter die Frage stellen, wohin ein Konflikt in dieser Sache führen würde. Sicherlich nicht zu einem guten Miteinander, vermutlich auch nicht zu einem sauberen Bad.
#11
Antwort vom 4. März 2018 | 22:57
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Meiner Meinung nach benachteiligt es den Mieter unangemessen, wenn der Vermieter vorschreibt, wann das eigene Zimmer (also der der Wohnraum, den nur der Mieter alleinge nutzen darf) zu putzen ist. Da es bei Formularklauseln (also der Inhaltskontrolle des BGB) keine geltungserhaltende Reduktion gibt, ist damit die gesamte Klausel unwirksam. Das heisst im Klartext, dass meiner Meinung nach der Mieter keine Putzarbeiten in Bad, Toilette und Küche durchführen muss und auch keine Putzfrau dafür bezahlen muss. Die Arbeiten sind meiner Meinung nach auch nicht über die Nebenkosten umlegbar, weil es hier eine unwirksame Formularklausel dazu gibt.Zitat"Frau...... verpflichtet sich, regelmäßig (siehe Aushang Putzplan im Bad (der noch nicht vorhanden ist)) Reinigungsarbeiten durchzuführen (Bad, Toilette, Küche, eigenes Zimmer). :
Sollte ihr das aus irgendeinem Grund mal nicht möglich sein, wird auf ihre Kosten eine Putzkraft mit der Reinigung beauftragt (pro Stunde 15€
Klarstellen sollte ich, dass dies meine persönliche Meinung ist. Der Vermieter wird ganz sicher eine andere Meinung vertreten. Am Ende würde aber nur die Meinung eines Richters zählen. Unabhängig davon sollte sich der Mieter die Frage stellen, wohin ein Konflikt in dieser Sache führen würde. Sicherlich nicht zu einem guten Miteinander, vermutlich auch nicht zu einem sauberen Bad.
Die wichtigste Frage war für mich, ob die Vermieterin einfach in die Wohnung eintreten darf oder ob dies schon zu Hausfriedensbruch gehört.
Auch das sie sich über ein paar Krümel auf dem Boden so aufregt und behauptet ich würde nie Putzen und es so dreckig wäre das sie da niemals einen Fuß in die Küche setzen würde.
Und vielen Dank für die tolle Antwort
-- Editiert von go485368-35 am 04.03.2018 22:57
#12
Antwort vom 5. März 2018 | 09:58
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Du hast in den Räumen das Hausrecht, die du zu deiner alleinigen Nutzung gemietet hast. Das ist bei dir dein Zimmer. Dies darf also vom Vermieter nicht betreten werden. Bei Räumen, die du nur mitnutzen darfst, hat normalerweise der Vermieter das Hausrecht. D.h. du darfst diese bestimmungsgemäß benutzen, der Vermieter darf sie aber in der Regel ebenfalls betreten.ZitatDie wichtigste Frage war für mich, ob die Vermieterin einfach in die Wohnung eintreten darf oder ob dies schon zu Hausfriedensbruch gehört. :
Es mag Ausnahmen von dieser Regel geben. Daher die bisher unbeantwortete Nachfrage, ob es einzelne Mietverträge über die Zimmer gibt oder ob es einen gemeinsamen Mietvertrag der beiden WG-Bewohner gibt. Bei einzelnen Mietverträgen, bei denen alle diese Küche benutzen dürfen, dürfte der Vermieter meiner Meinung nach immernoch das Hausrecht in der Küche besitzen und sie daher auch betreten. Bei einem gemeinsamen Mietvertrag müsste man die Umstände vor Ort genauer anschauen.
PS: Bei einem gemeinsamen Mietvertrag sind möglicherweise die Voraussetzungen von § 573a (1) BGB erfüllt. Dann kann der Vermieter ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten kündigen. Das wäre zu bedenken. Sind das getrennte Mietverträge, dann geht das eher nicht.
#13
Antwort vom 5. März 2018 | 15:19
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
ZitatAuch das sie sich über ein paar Krümel auf dem Boden so aufregt und behauptet ich würde nie Putzen und es so dreckig wäre das sie da niemals einen Fuß in die Küche setzen würde. :
Warum sollte die Vermieterin da keine eigene Meinung haben dürfen. Ich wüsste jetzt nicht, was daran justiziabel sein könnte.
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