Hallo, ich habe folgendes Problem. Seit dem 01.08.2015 wohnen wir in einem Haus. Der Vermieter wohnt im Anbau hinten dran. Es gibt hier wohl nur einen Stromzähler. Der Vermieter sagte bei Einzug das im Frühjahr 2016 ein eigener Stromzähler kommt was bis heute nicht passiert ist. Jetzt haben wir gekündigt und er teilte mündlich mit das wir 2300 euro Strom nachzahlen sollen. Nun frag ich mich ob er überhaupt was verlangen kann da er unseren verbrauch ja nicht nachweisen kann. Und die Summe finde ich ziemlich hoch. Er ist selbstständig und benutzt viel mehr Strom für seine Maschinen etc. Im Mietvertrag steht zum Thema Strom nur das wir bei einem Versorger Strom anmelden sollen. Dies war ja nicht möglich. Wir haben auch nie einen Zählerstand gesehen etc. Weder für Strom , Wasser, Heizung etc. Auch gab es keine pauschale die wir vorrauszahlen sollten (für Strom). Er muss uns doch wenigstens mal eine richtige Abrechnung geben oder? Eine Betrieblichskostenabrechnung haben wir in den 2 Jahren auch nicht bekommen. Zudem teile er mit das er das Geld zeitnah in bar haben möchte. Kann mir jemand weiterhelfen wie es in so einem Fall rechtlich aussieht?
Vermieter verlangt Strom für 2 Jahre
Fragen zur Miete?
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Ist vertraglich vereinbart das Ihr die Kosten für den Wohnungsstrom an den Vermieter zahlen müßt?
Wenn nicht kann er nichts dafür fordern.
ZitatEine Betrieblichskostenabrechnung haben wir in den 2 Jahren auch nicht bekommen. :
Was genau ist denn vertraglich vereinbart? Monatliche Vorauszahlungen?
Hallo. Danke für die Antwort. Über dem Strom ist nichts extra vereinbart und im Mietvertrag steht nur das wir den Strom direkt mit einem Versorger abschließen sollen mehr nicht.
Für die anderen Kosten zahlen wir 120 euro Betriebskosten und 110 Euro heizkosten.
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... also ich würde erst mal checken was bezüglich des Stroms im Mietvertrag steht ... wenn da nichts drin steht ... wüsste ich auf Anhieb nichts (außer die eigene Moral) was mich dazu verpflichten könnte diese Kosten zu tragen.
ZitatNun frag ich mich ob er überhaupt was verlangen kann :
Angesichts der Tatsache das er es ja schon gemacht hat, irritiert mich diese Frage etwas ...
Zitatda er unseren verbrauch ja nicht nachweisen kann. :
Dann wird er durchaus ein Problem haben, dieses Verlangen auch vor Gericht durchzusetzen.
ZitatEine Betrieblichskostenabrechnung haben wir in den 2 Jahren auch nicht bekommen. :
Für die von 2016 hat er ja noch bis zum 31.12.2017 Zeit.
Die von 2015 müsste er noch erstellen oder die Vorauszahlungen erstatten.
Er kann nachweisen, dass Strom verbraucht wurde - lediglich nicht wieviel.
Hier stellt sich auch die Frage der Bereicherung, wenn nichts bezahlt wird.
Ich würde vorschlagen den durchschnittlichen Verbrauch, den man verursacht, bezahlt und gut ist.
Ansonsten könnte ein guter Anwalt unnötige Kosten verursachen.
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