Vermieter verlangt Selbstbeteiligung bei Schaden Nebenkostenabrechnung

12. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz470069-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter verlangt Selbstbeteiligung bei Schaden Nebenkostenabrechnung

Hallo zusammen,
uns ist ein Schaden am Fußboden entstanden.
Haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Die Handwerker kamen und haben den Schaden beseitig..... Soweit so gut.
Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung.
Handelt es sich dabei um eine Selbstbeteiligung?
In unserem Mietvertrag steht nichts dergleichen.
Bitte um Antworten.
Danke

-- Editier von amz470069-24 am 12.07.2017 13:06

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von amz470069-24):
Haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag wurde genehmigt.
Zitat (von amz470069-24):
Handelt es sich dabei um eine Selbstbeteiligung?

Was steht denn dazu in deinem Versicherungsvertrag?

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#2
 Von 
amz470069-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ich später nachsehen.
Aber dann müsste doch unsere Versicherung uns kontaktieren und nicht unseren Vermieter?! Oder verstehe ich da was falsch...?

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#3
 Von 
amz470069-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann müsste ja unsere Haftpflichtversicherung die Selbstbeteiligung unserem Vermieter in Rechnung gestellt haben? Warum nicht uns?

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von amz470069-24):
Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung.

1. Solche Dinge haben in einer Neben(betriebskosten)abrechnung nichts verloren.
2. Dein Vermieter ist nicht Vertraggspartner deiner Haftpflichtversicherung, hat also mit denen nichts zu tun.
3. Möglicherweise ist deinem Vermieter aufgefallen, dass die Versicherung die Rechnung nicht voll übernommen hat, sondern neu für alt in Abzug gebracht hat. Das will sich der Vermieter auf diese Art einverleiben.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen?? Sowas habe ich noch nie gehört.

Der Schaden wurde vom Mieter verursacht, vom Mieter beseitigt die Kosten hierfür hat die Vers. des Mieters übernommen. Für den Fall des SB - Einbehaltes muss dieser selbstvesrtändlich vom Mieter getragen werden, aber das hat in der NK-Abrechnung nichts verloren.

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#6
 Von 
amz470069-24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen?

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#7
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von amz470069-24):
Und wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen?


Kommt auf die Gründe an. Daher mal den Vermieter nach der Position fragen und die Versicherung was denn geleistet wurde und warum.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen??
Darf er nicht, hat auch keiner hier behauptet.

Signatur:

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von amz470069-24):
Und wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen?

Nö, in der Regel nicht, denn die Versicherungen bezahlen nicht nach Neuwert und da sind dann Unterschiede zwischen neu und alt. Der Vermieter hat aber nur ein Anrecht auf den Zeitwert des Fußbodenbelags. Haftpflichtversicherungen haben darüber hinaus auch noch die Angewohnheit, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Da müsst ihr euch garnicht kümmern.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von amz470069-24):
Handelt es sich dabei um eine Selbstbeteiligung?


Eine Frage die man sinnigerweise dem Vermieter stellen sollte ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von AltesHaus):
Wieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen??
Darf er nicht, hat auch keiner hier behauptet.


aus TE

Zitat:
Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wahrscheinlich hat die Versicherung einen Abzug "neu für alt" vorgenommen und daher nicht den vollen Rechnungsbetrag gezahlt.

Diesen Abzug muss der Vermieter aber selbst tragen und kann ihn nicht vom Mieter einfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
aus TE
Und wer soll dort behauptet haben, dass er das darf??? Er hat es einfach gemacht, aber das war nicht deine Frage!




-- Editiert von -Laie- am 13.07.2017 10:05

Signatur:

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#14
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Und mal wieder: In diesem Fall ist die HPV für Euch auch sowas wie eine Rechtsschutzversicherung. Bei uns stand kürzlich in einem Schreiben über die Regulierung eines Schadens sogar explizit sowas drin, dass bezahlt wurde und man sich im Falle weiterer Forderungen an die Versicherung wenden soll.

Ich würde parallel:
- Den unstrittigen Teil der Nebenkostenabrechnung zahlen
- Den Vermieter nach der Grundlage der Forderung fragen
- Die Versicherung informieren

Insbesondere letzteres sollte umgehend erfolgen, weil Du dann die nötige Rechtsberatung bekommst und nichts verbocken kannst. Ob Dir die Versicherung das Geld ZURÜCKklagt, wenn Du es blöderweise bezahlt hast, weiß ich nicht. Sie wird Dich aber gegen die Forderung unterstützen und dafür auch die Kosten tragen.

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