Hallo zusammen,
uns ist ein Schaden am Fußboden entstanden.
Haben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Die Handwerker kamen und haben den Schaden beseitig..... Soweit so gut.
Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung.
Handelt es sich dabei um eine Selbstbeteiligung?
In unserem Mietvertrag steht nichts dergleichen.
Bitte um Antworten.
Danke
-- Editier von amz470069-24 am 12.07.2017 13:06
Vermieter verlangt Selbstbeteiligung bei Schaden Nebenkostenabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatHaben wir unserer Haftpflichtversicherung gemeldet und der Kostenvoranschlag wurde genehmigt. :
ZitatHandelt es sich dabei um eine Selbstbeteiligung? :
Was steht denn dazu in deinem Versicherungsvertrag?
Kann ich später nachsehen.
Aber dann müsste doch unsere Versicherung uns kontaktieren und nicht unseren Vermieter?! Oder verstehe ich da was falsch...?
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Dann müsste ja unsere Haftpflichtversicherung die Selbstbeteiligung unserem Vermieter in Rechnung gestellt haben? Warum nicht uns?
ZitatJetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung. :
1. Solche Dinge haben in einer Neben(betriebskosten)abrechnung nichts verloren.
2. Dein Vermieter ist nicht Vertraggspartner deiner Haftpflichtversicherung, hat also mit denen nichts zu tun.
3. Möglicherweise ist deinem Vermieter aufgefallen, dass die Versicherung die Rechnung nicht voll übernommen hat, sondern neu für alt in Abzug gebracht hat. Das will sich der Vermieter auf diese Art einverleiben.
Wieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen?? Sowas habe ich noch nie gehört.
Der Schaden wurde vom Mieter verursacht, vom Mieter beseitigt die Kosten hierfür hat die Vers. des Mieters übernommen. Für den Fall des SB - Einbehaltes muss dieser selbstvesrtändlich vom Mieter getragen werden, aber das hat in der NK-Abrechnung nichts verloren.
Und wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen?
ZitatUnd wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen? :
Kommt auf die Gründe an. Daher mal den Vermieter nach der Position fragen und die Versicherung was denn geleistet wurde und warum.
Darf er nicht, hat auch keiner hier behauptet.ZitatWieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen?? :
ZitatUnd wenn wirklich die Rechnung nicht ganz übernommen wurde,kann er mir dann die Differenz in Rechnung stellen? :
Nö, in der Regel nicht, denn die Versicherungen bezahlen nicht nach Neuwert und da sind dann Unterschiede zwischen neu und alt. Der Vermieter hat aber nur ein Anrecht auf den Zeitwert des Fußbodenbelags. Haftpflichtversicherungen haben darüber hinaus auch noch die Angewohnheit, unberechtigte Forderungen abzuweisen. Da müsst ihr euch garnicht kümmern.
Zitat:Darf er nicht, hat auch keiner hier behauptet.ZitatWieso soll der VM den SB vom Mieter in der NK-Abrechnung einsetzen dürfen?? :
aus TE
Zitat:Jetzt haben wir unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und der Vermieter zieht uns einen dreistelligen Betrag ab,mit der Begründung Versicherungsleistung.
Wahrscheinlich hat die Versicherung einen Abzug "neu für alt" vorgenommen und daher nicht den vollen Rechnungsbetrag gezahlt.
Diesen Abzug muss der Vermieter aber selbst tragen und kann ihn nicht vom Mieter einfordern.
Und wer soll dort behauptet haben, dass er das darf??? Er hat es einfach gemacht, aber das war nicht deine Frage!Zitataus TE :
-- Editiert von -Laie- am 13.07.2017 10:05
Und mal wieder: In diesem Fall ist die HPV für Euch auch sowas wie eine Rechtsschutzversicherung. Bei uns stand kürzlich in einem Schreiben über die Regulierung eines Schadens sogar explizit sowas drin, dass bezahlt wurde und man sich im Falle weiterer Forderungen an die Versicherung wenden soll.
Ich würde parallel:
- Den unstrittigen Teil der Nebenkostenabrechnung zahlen
- Den Vermieter nach der Grundlage der Forderung fragen
- Die Versicherung informieren
Insbesondere letzteres sollte umgehend erfolgen, weil Du dann die nötige Rechtsberatung bekommst und nichts verbocken kannst. Ob Dir die Versicherung das Geld ZURÜCKklagt, wenn Du es blöderweise bezahlt hast, weiß ich nicht. Sie wird Dich aber gegen die Forderung unterstützen und dafür auch die Kosten tragen.
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