Vermieter möchte Schlüssel für Wohnung zwecks Techniker-Termin

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
manuel_bo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Vermieter möchte Schlüssel für Wohnung zwecks Techniker-Termin

Hallo miteinander.

Ich wohne in einem Mietshaus mit mehreren weiteren Parteien.

Seit geraumer Zeit gibt die Heizung unregelmäßig laute Geräusche von sich, welche bereits begutachtet wurden. Es heißt von Seiten des Vermieters, man müsse in alle Wohnungen, um das Problem zu lösen.

Nun ist der Termin für Montag angesetzt. 6 Tage im Voraus.

Zum Zeitpunkt des Termin bin ich, wie auch meine Freundin, nicht zuhause, da wir auf der Arbeit sind. Frei nehmen geht leider nicht.

Der Vermieter hat in seiner Nachricht gebeten, dass alle Mieter, die zum Zeitpunkt des Termins nicht zuhause sind, den Schlüssel zur Wohnung bei ihm abgeben, damit er mit dem Techniker in die Wohnung kann.

Das finde ich alles anderes als toll, da ich niemand fremdes bzw Personen, die ich gar nicht kenne nicht in meiner Wohnung haben möchte, ohne dabei zu sein.

Hat der Vermieter das Recht dazu, den Schlüssel einzufordern? Und darf er sich bei Nicht-Herausgabe trotzdem Zugang zu Wohnung verschaffen?

Ich hoffe, jemand weiß Rat.

Danke.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von manuel_bo):
Hat der Vermieter das Recht dazu, den Schlüssel einzufordern?

Da du und deine Mitbewohnerin nicht da seid, hat er das Recht den Schlüssel zu fordern.
Zitat (von manuel_bo):
Und darf er sich bei Nicht-Herausgabe trotzdem Zugang zu Wohnung verschaffen?

Nö, das darf er nicht, das wäre Hausfriedensbruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
manuel_bo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Aber bin ich ihm verpflicht, den Schlüssel auch rauszurücken, obwohl ich das gar nicht möchte?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Du natürlich auch eine Person Deines Vertrauens bitten, an dem Tag anwesend zu sein. Wie stellst Du Dir denn die Schadensbehebung vor? Rein praktisch gesehen?

wirdwerden


1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von manuel_bo):
Hat der Vermieter das Recht dazu, den Schlüssel einzufordern?

Hat er.
Nur ist nicht jede Forderung durchsetzbar.



Zitat (von manuel_bo):
Und darf er sich bei Nicht-Herausgabe trotzdem Zugang zu Wohnung verschaffen?

Nur wenn "Gerfahr in Verzug" ist. Das scheint hier aber nicht so zu sein.



Zitat (von wirdwerden):
Du natürlich auch eine Person Deines Vertrauens bitten, an dem Tag anwesend zu sein.

Das wäre die beste Möglichkeit.



Zitat (von manuel_bo):
Aber bin ich ihm verpflicht, den Schlüssel auch rauszurücken,

Nö.

Dem Vermieter mitteiln, das aufgrund der kurzfristigen Mitteilung keine Möglichkeit besteht, den Technikern Einlass zu gewähren. Er möge doch bitte einen Termin mit entsprechend amgemessenen Vorlauf von mindestens 14 Tagen bekannt geben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
manuel_bo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich stelle mir das so vor, dass ein Termin gefunden wird, an dem ich zuhause bin. Dann kann die Behebung des Schadens vorgenommen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38389 Beiträge, 13990x hilfreich)

Dann muss die Firma aber können und alle anderen aus dem Haus müssen auch können. Glaubst Du ernsthaft, dass es so einen Termin gibt?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4482x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Glaubst Du ernsthaft, dass es so einen Termin gibt?
Die Wahrscheinlichkeit wird auf jeden Fall deutlich größer, wenn man die Termine mit ausreichend Vorlauf bekanntgibt. 6 Tage ist bei Berufstätigen schon arg knapp.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

In einem Mehrparteienhaus ist das immer problematisch. Selbst wenn man 4 Wochen Vorlauf gibt, ist dann jemand anderes in Urlaub oder kann gerade dann nicht frei machen usw.

Klar, du hast Anspruch auf einen Ersatztermin, man sollte aber immer bedenken, dass der VM hier einen Mangel beheben will und die Terminfindung bei mehreren Mietern sehr schwierig ist, also einfach nochmal prüfen, ob du oder deine Frau nicht kurzfristig dasein können oder die Eltern, Freunde, Nachbarn - sofern vertrauenswürdig - für die Techniker vor Ort sein können.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dann muss die Firma aber können und alle anderen aus dem Haus müssen auch können. Glaubst Du ernsthaft, dass es so einen Termin gibt?

Das Koordinationsproblem ist das des Vermieters, nicht das des Mieters.

Und ja das geht. Ist nur leider kein Selbstläufer, man muss sich halt kümmern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
manuel_bo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe dem VM nochmal mitgeteilt, dass ich es nicht gutheiße, die Wohnung ohne mein Dabeisein zu betreten. Zur Not stünde ein Kumpel bereit, was die Sache aber für mich nicht beendet.

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#11
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von manuel_bo):
Ich habe dem VM nochmal mitgeteilt, dass ich es nicht gutheiße, die Wohnung ohne mein Dabeisein zu betreten.

Hast Du freundlicherweise gleich ein paar alternative Termine vorgeschlagen?

Signatur:

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