Vermieter macht Fehler bei NK-Abrechnung

5. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Vermieter macht Fehler bei NK-Abrechnung

Hallo zusammen,

ich erhoffe mir schnelle Hilfe von euch. Sachverhalt wie folgt:
Unsere Vermieterin hat uns für den Abrechnungszeitraum 06/2006-06/2007 zuviel Geld ausbezahlt (hatten Guthaben). War aber ihr Denkfehler. Müssen wir ihr das Geld zurückbezahlen? Normalerweise liegt der Abrechnungszeitraum schon zu weit zurück, als dass sie Nachforderungen stellen könnte, aaaber in unserem Fall ist die Sache komplizierter:
Es wurde vor einem Jahr festgestellt, dass wir die wesentlich höheren Heizkosten unserer Nachbarin zahlen, da unsere Wärmezähler falsch zugeordnet waren. Somit mussten sämtliche Abrechnungen aus den letzten Jahren neu erstellt werden. Diese haben wir allesamt im April 2008 erhalten. Hat die Vermieterin nun Ansprüche auf das von ihr fälschlicherweise zu hoch ausbezahlte Guthaben oder ist das hinfällig?

Vielen Dank & Grüße
Lucida

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Ehrlich jetzt? Sie hat keine Ansprüche? Da sie den Fehler selbst gemacht hat?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja Du, Entschuldigung, normalerweise hat sie keine Ansprüche darauf weil der Abrechnungszeitraum schon über 12 Monate zurückliegt. Sie hat von der Nachbarin ja ebenfalls "zuviel" Geld erhalten und wer versichert mir, dass sie ihr das Geld dann auch zurückzahlt? Ich glaube nämlich nicht, dass sie das tut....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Naja, man sollte fairerweise zugestehen, daß man "keine Ansprüche des VM aus verspäteter NK-Abrechnung" mit etwas Fantasie so verstehen könnte, als wären auch solche Ansprüche wie im Beispiel hier nicht mehr einforderbar.

Dem ist aber natürlich nicht so; der VM kann zuviel gezahlte Beträge grundsätzlich im Rahmen der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende zurückfordern. (Etwa wenn er versehentlich davon ausging, daß ihr noch Geld von ihm zu bekommen habt.)

> Normalerweise liegt der Abrechnungszeitraum schon zu weit zurück, als dass sie Nachforderungen stellen könnte

Wenn fristgerecht (d.h. innert 12 Monaten) eine Abrechnung erstellt wurde, gilt die regelmäßige Verjährungsfrist, d.h. für Abrechnungen aus 2007 zum 31.12.2010.
Nach 12 Monaten verjährt sind Ansprüche des VM nur, wenn er nicht fristgerecht abrechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Für sie gilt eine einjährige Verjährungsfrist, soviel ich weiß.
Aber ok, dann weiß ich Bescheid.

Vielen Dank & Grüßle
Lucida

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Antworten haben sich überschnitten, sorry!
Dann akzeptiere ich das so!

Danke & Grüßle
Lucida

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Das sehe ich anders als Scalar:

Da die Frist von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes bereits verstrichen ist, kann die Abrechnung nur noch zu Euren Gunsten geändert werden. Nachforderungen des vermieters sind verjährt, es sei denn der vermieter hat die Nachforderunge nicht zu vertreten.

Umgekehrt hätte der Vermieter übrigens auch nicht über mehrere Jahre zurück die Abrechnungen korrigieren müssen, da so etwas 12 Monate nach Erhalt der Abrechnung ebenfalls verjährt.

Da der Vermieter dennoch so kulant war und sich seinerseits nicht auf die Verjährung berufen hat, solltet Ihr das fairerweise umgekehrt auch nicht machen.

Wenn jedoch die Abrechnungen korrekt waren und nur die Auszahlung des Guthabens war fehlerhaft, dann greift die 3-jährige Verjährungsfrist.

-- Editiert von hh am 05.01.2009 18:23

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 788x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
lucida
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

Die Abrechnungen der Ablesefirma sind nun korrekt, nicht aber die Aufstellungen mit den anderen NK des Vermieters. Die komplette NK-Aufstellung haben wir nicht mehr korrigiert erhalten, nur die korrigierten Abrechnungen der Ablesefirma.

Es ist so, dass wir in den letzten 3 Jahren die Heizkosten der Nachbarin bezahlt haben. Durch einen Zufall haben wir entdeckt, dass unsere Heizleitung eigentlich ihre ist und umgekehrt. So haben wir ca. EUR 1400,- zu viel bezahlt. In diesem Fall hatten wir sehr wohl das Recht auf Nachbesserung. Diese Summe, bestehend aus den Zahlen der Heizkostenabrechnung von der Ablesefirma, bekamen wir vom Vermieter wieder ausbezahlt, da wir an ihn auch unseren monatlichen Abschlag entrichten.

Der VM hat uns diese Differenzen ausbezahlt. Nun ist ihm beim Berechnen der neuen NK-Abrechnung aufgefallen, dass er uns für den Zeitraum 06-07 EUR 300 zu viel ausbezahlt hat, nachdem er unsere Heizkosten plus Kabelfernsehen plus Grundsteuer etc. nochmal neu zusammengerechnet hat. Habe das gleiche Spiel nach seiner Vorgehensweise für die vergangenen Jahre auch nochmal nachgerechnet und herausgefunden, dass wir auch noch Geld von ihm erhalten. Morgen werden wir uns mit ihm zusammensetzen und die Sache klären. Plus Minus kommen wir nämlich auf 0 raus...

Grüßle
Lucida

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.082 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen