Vermieter lehnt Nachmieter ohne Grund ab?

11. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Joko21
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter lehnt Nachmieter ohne Grund ab?

Hallo,
habe einen festen Mietvertrag mit einer Bindungsfrist. In dem Vertrag ist aber eine Klausel enthalten "Sofern der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt ist der Vermieter bereit das Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen". Nun habe ich einen Nachmieter gefunden, der die gleichen Vorraussetzungen hat wie ich (einkommen, berufliche Situation), aber er lehnt ihn ab weil er ein Mann ist. Er will keine Männer, obwohl ich selbst einer bin. Das darf er doch nicht oder?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Dank der Klausel sind Sie berechtigt, einen Nachmieter zu stellen.

Um diesen abzulehnen müssen triftige Gründe vorliegen.

Das Geschlecht ist kein triftiger Grund.
Diese Diskriminierung würde ich mir schriftlich geben lassen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Dank der Klausel sind Sie berechtigt, einen Nachmieter zu stellen.
Um diesen abzulehnen müssen triftige Gründe vorliegen.
Das Geschlecht ist kein triftiger Grund.
Diese Diskriminierung würde ich mir schriftlich geben lassen.

Quatsch!
Ob ein Nachmieter geeignet ist oder nicht legt der Vermieter fest und nicht der Mieter.
Der VM braucht überhaupt keinen Grund zu nennen um einen Nachmieter abzulehnen.
Das Geschlecht kann durchaus ein triftiger Grund sein und hat evtl. nichts mit Diskriminierung im Sinne des AGG zu tun, denn das gilt für die Wohnungsvermietung gar nicht wenn der VM oder einer seiner Angehörigen auch dort wohnen sollte.
Hier stellt sich also die Frage: Wo wohnt der VM oder seine Angehörigen?

-- Editiert von -Laie- am 11.07.2017 18:00

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#3
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1102 Beiträge, 305x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Quatsch!


Gut, dann ziehe ich meine Antwort zurück, um nicht zu verwirren. Laie dürfte sich deutlich besser auskennen als ich.

Nach meinem Verständnis gilt das, was du (Laie) sagst, wenn nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass ein Nachmieter gestellt werden kann.
Aber da bin ich wohl auf dem Holzweg..

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Joko21):
"Sofern der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt ist der Vermieter bereit das Mietverhältnis vorzeitig aufzulösen".


Diesen Mann hält der VM nun mal nicht für geeignet. Seine Entscheidung.

Was genau besagt denn die Klausel?

Bitte den exakten Wortlaut, nicht deine Interpretation.

Interessant wäre auch der Wortlaut der "Bindungsfrist".

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
Was genau besagt denn die Klausel?

Bitte den exakten Wortlaut, nicht deine Interpretation.

Interessant wäre auch der Wortlaut der "Bindungsfrist".


Der Frage schließe ich mich an.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Hallo joko21,
nehme einfach mal an, der Wortlaut der Klausel steht in Ihrer Frage zwischen den " "? Sie dürfen als Nachmieter jeden halbwegs solventen Mieter beider Geschlechter vorschlagen. Diese Klausel ist ein Freibrief.

Hallo Despi,
Sie haben die Klausel sehr richtig interpretiert und somit sachlich richtig geantwortet!
Angesichts dieser Klausel hat der Vermieter keine Wahl mehr, einen solventen Mieter hat er zu akzeptieren.

@-Laie-,
um es in Ihren Worten zu sagen:
Ihre Antwort ist Quatsch.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat:
@-Laie-,
um es in Ihren Worten zu sagen:
Ihre Antwort ist Quatsch.


Finde ich jetzt nicht. Der VM kann den Nachmieter ablehnen ohne Begründung, mE reicht es aus, wenn er ihn/sie (aus welchen Gründen auch immer) für nicht geeignet hält. Es wäre evtl. nicht schlecht, wenn der Mieter hier den VM mal fragt, wie genau denn die Eignung aussehen soll.

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#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sie dürfen als Nachmieter jeden halbwegs solventen Mieter beider Geschlechter vorschlagen


Zwischen den "" steht aber nicht solvent, sondern geeignet. Wer definiert jetzt geeignet? Der Mieter oder der Vermieter?

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#9
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 407x hilfreich)

Zitat:
Zwischen den "" steht aber nicht solvent, sondern geeignet. Wer definiert jetzt geeignet? Der Mieter oder der Vermieter?


Im Zweifelsfall der Richter. Und wenn der andere ihm wirklich so ähnlich ist,würde ich sagen, der Fragesteller hat ganz gute Karten.
Ich schließe mich der Meinung an, dass, wenn so ein Klausel explizit vereinbart ist, damit nicht gemeint sein kann, dass der Vermieter weiterhin grundlos ablehnen kann. Ansonsten hätte die Klausel ja keinerlei Aussage, sie ist ja nicht nötig dafür, dass der Vermieter, wenn er denn wollte, einen Nachmieter akzeptieren könnte. Wenn ein Vermieter also so eine Klausel verwendet, dann verpflichtet er sich meiner Ansicht nach zu mehr. "Mehr" ist dabei am Plausibelsten eine nachvollziehbare Begründung für eine Ablehnung. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders.

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Methadir):


Im Zweifelsfall der Richter. Und wenn der andere ihm wirklich so ähnlich ist,würde ich sagen, der Fragesteller hat ganz gute Karten.


Und das schließen SIe jetzt woraus? Das erste was der Richter fragen wird ist mE: Haben SIe denn den VM einmal gefragt, welche Voraussetzungen dieser als geeignet ansieht? Evtl. will er ja - aus welchen Gründen auch immer - keinen Mieter mehr wie Sie?


Zitat:
Ich schließe mich der Meinung an, dass, wenn so ein Klausel explizit vereinbart ist, damit nicht gemeint sein kann, dass der Vermieter weiterhin grundlos ablehnen kann.


Die Meinung teile ich nicht.

Zitat:
Ansonsten hätte die Klausel ja keinerlei Aussage, sie ist ja nicht nötig dafür, dass der Vermieter, wenn er denn wollte, einen Nachmieter akzeptieren könnte.


Beruhigungs- und Vernebelungsklausel, kommt vor.

Zitat:
Wenn ein Vermieter also so eine Klausel verwendet, dann verpflichtet er sich meiner Ansicht nach zu mehr. "Mehr" ist dabei am Plausibelsten eine nachvollziehbare Begründung für eine Ablehnung. Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders.


Und woraus nehmen SIe die Pflicht? Im Gesetz steht das wo?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Angesichts dieser Klausel hat der Vermieter keine Wahl mehr, einen solventen Mieter hat er zu akzeptieren.
Unsinn! Niemand kann den VM zwingen einen Mietvertrag mit einer Person X einzugehen.

-- Editiert von -Laie- am 12.07.2017 10:07

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Sie haben die Klausel sehr richtig interpretiert und somit sachlich richtig geantwortet!


Eben nur interpretiert. Ob das was der TE da zitiert tatsächlich so im Vertrag steht wissen wir nicht.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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