Vermieter lässt Tür aufbrechen

21. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
rudelbildung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter lässt Tür aufbrechen

Bin heute nachdem ich dank Schlafmittel zum ersten mal seit Wochen schlafen konnte, wach geworden, hab sofort gedacht das irgendwas komisch ist bin in den Flur,
hab dann an der Innenseite der Wohnungstür als erstes nen Zettel mit dem Vermerk das, dass Schloß ausgewechselt wurde, und ich sofort die rückständige Miete zahlen solle, ( für Juli )incl. Tel Nummer vom Hausmeister, vor meiner Nase gehabt und hatte nen aufgebrochenes altes Schloß incl. alten Schlüsseln, und abgebrochener Schloßverkleidung auf der Innenseite in meinem Flur liegen.

Was ist jetzt zu tun ?
Ruf ich selber beim Hausmeister an um nen Schlüssel zu kriegen oder lass ich das gleich von meinem Anwalt bzw. der Polizei machen, oder geh ich ins Hotel auf Kosten des Vermieters oder was mach ich jetzt am schlausten ?

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105 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
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Schüler
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#2
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
einen aufgebrochenes altes Schloß incl. alten Schlüsseln

Warum muß man ein Schloß aufbrechen, wenn man die Schlüssel hat ?



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#4
 Von 
rudelbildung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Du komiker, was glaubste warum ich noch nicht bezahlt habe ?


Und ganz ehrlich, selbst wenn ich's Geld jetzt hätte würde ich definitiv erst mal nicht bezahlen, achja Tür vom Flur zum Schlafzimmer war offen, war also jemand drin,
der soll froh sein dass ich nicht wach geworden bin, da hätt ich für nix garantieren können

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#5
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 41x hilfreich)

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#6
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

@frieder: Brauchst ne Zeichnung?

@rudelbildung: Wenn Miete zahlen nicht geht, muss eben der Anwalt helfen: Nach § 862 BGB hat der Vermieter die Tür zu reparieren und Schlüssel für das neue Schloss herauszugeben. Dazu sollte ihm kürzeste Frist (höchstens zwei Tage) gesetzt werden, danach würde ich selbst Schlüsseldienst beauftragen und Kosten mit der rückständigen Miete gleich verrechnen. Wenn Knete richtig knapp ist, hilft dabei ein Anwalt gegen Beratungshilfeschein, und den gibts beim zuständigen Amtsgericht gegen Vorlage des Einkommensbelegs.

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"Das Leben ist merkwürdig. (D.C.I. Barnaby)"

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#7
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
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#8
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#9
 Von 
rudelbildung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Schlüssel steckte von innen,
meine " alten " Schlüssel für das schloss das der Vermieter bei seinem Einbruch hat zerstören lassen,

ja ich bin in der Wohnung hab aber 2 1/2 Tage gepennt nix zu fressen mehr muss einkaufen, HAB aber KEINEN SCHLÜSSEL MEHR
FÜR MEINE WOHNUNG
und fühl mich grad auch nur noch bedingt wohl hier.



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#10
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 41x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
Status:
Schüler
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#12
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#14
 Von 
rudelbildung
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)


So gerne ich jetzt auch dem Bedürfniss mich zu rechtfertigen nachgehen, dem allgemeinen Gebettel eben genau hiernach nachgeben, und dieses " verbale Kräfte messen " weiter fort setzen würde,

muss ich, nicht zuletzt da ihr ganz offentsichtlich unbewaffnet seid, dazu raten den Atem zu sparen für Auseinandersetzungen mit Gleichgesinnten, die eure Vorliebe, ihre Zeit damit zu verbringen sich im Dreck zu suhlen und euch mit selbigem zu bewerfen, teilen


@ Micha, werd den Anwalt auf jeden Fall anrufen, Einbruch ist Einbruch



Bin weg.

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-- Editiert am 21.07.2010 18:12

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#15
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
Status:
Schüler
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#16
 Von 
Mumpel
Status:
Schüler
(419 Beiträge, 90x hilfreich)

Hi,

wegen Beratungsschein; Viele Anwälte erledigen das selber, also
aktuelle Kontoauszüge mitnehmen, bzw. Bescheid vom Amt, Lohnbescheid, etc.

WICHTIG; Es KANN dann aber trotzdem sein, das der Anwalt trotz des
Beratungsscheins 10 Euro von Dir "kassiert".

Er "darf" das machen, er "muss" es aber nicht.

Also vorher mal telefonieren, wie der Anwalt damit umgeht.

Gruss

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#17
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

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#18
 Von 
guest-12327.07.2010 13:14:16
Status:
Frischling
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#19
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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Lehrling
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#21
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Die WOhnung gehört nun mal dem Vermieter und der darf natürlich jederzeit rein, besonders, wenn keine Miete mehr kommt.


Das ist natürlich Unsinn.

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#23
 Von 
guest-12327.07.2010 13:27:44
Status:
Beginner
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#24
 Von 
guest-12327.07.2010 13:14:16
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Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#26
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hast DU ein Urteil, dass Deine These untermauert ?
Die WOhnung gehört dem Vermietr und nicht dem Mieter, oder ??
Also, wie sieht dann wohl die Rechtslage aus ?? <hr size=1 noshade>


Zunächst mal eine Frage, die mit dem Thema nichts zu tun hat:

Ist Deine Tastatur defekt?

Zum Thema:

Das rückständige Mieten beglichen werden sollten, steht sicherlich außer Frage.
Allerdings scheint das Mietverhältnis noch zu bestehen. Somit übt der Mieter, und nur der Mieter, das alleinige Besitzrecht aus.

Interessant sind hierbei die §§ 854 , 858 , 859 BGB

Um den Straftatbestand des Hausfriedensbruches "abzuklären" empfiehlt sich der Besuch bei der Staatsanwaltschaft. Aber da der TE sich eh in anwaltliche Hände begibt, wird sich dieser sicherlich kümmern.

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#27
 Von 
guest-12327.07.2010 13:14:16
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)

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#28
 Von 
DerAix
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Wer seinen Pflichten nicht nachkommt hat auch keine rechts


Was hat er dann........links???

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#29
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

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#30
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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