Vermieter in England verlangt Geld nach Kündigung

15. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
peter_87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter in England verlangt Geld nach Kündigung

Die Situation ist folgende:
Für ein Auslandsstudium wurde von vier Personen ein Haus in England gemietet. Zuerst wurde das Haus vor Ort besichtigt, später wurde der Vertrag in Deutschland unterschrieben und eingescannt per eMail verschickt.
Bei der Besichtigung wurde mit dem Vermieter vereinbart, die ersten zwei Monatsmieten (für Juli und August) erst im September zu zahlen, da das Haus erst im September von allen bezogen wird. Die nötige Kaution wurde auch bezahlt.
Nachdem der Vertrag dann im Juli verschickt und von beiden Seiten unterzeichnet wurde, verlangte der Vermieter die Monatsmiete sofort, da er angeblich Angst hatte, dass wir doch nicht einziehen werden und er dann auf den Kosten sitzenbleibt.
Wir haben uns geweigert zu zahlen, da wir eine Absprache hatten. Ende Juli kam eine eMail vom Vermieter, wo er sagte, das Haus wurde an andere Mieter vergeben und unser Vertrag sei "cancelled". Wir haben nicht darauf reagiert, weil wir dort auch nicht mehr einziehen wollten.
Zwei Wochen später schrieb er wieder, wir sollen ihm die Monatsmieten für Juli und August zahlen, da unser Vertrag noch gültig ist und nicht schriftlich gekündigt wurde.
Er sagt auch, das Haus sei immernoch leer und mit den neuen Mietern hat er doch kein Vertrag abgeschlossen. Jetzt droht er mit einem Anwalt und hohen Gerichtskosten, da wir seiner Meinung nach sowieso nicht im Recht sind.

Meine Frage ist jetzt: Ist eine Kündigung per eMail rechtsgültig? Im Vertrag steht zur Kündigung nur, dass der Vertrag weiterläuft, falls der Vermieter den Vertrag nicht mit einer Frist von 2 Monaten kündigt oder die Mieter selbst (1 Monat Kündigungsfrist).
Außerdem, wie würde sowas im Falle einer Anklage laufen? Wenn ich z.B. einen Brief von seinem Anwalt bekomme, könnte ich mich zu der Sache nur durch einen eigenen Rechtsanwalt äußern? Ich habe auch noch den ganzen eMail-Verkehr, wäre das ein Beweis vor Gericht?
Und müsste ich dann, falls es zu einem Prozess kommt, nach England fahren?

Viele Grüße und vielen Dank im Voraus

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internationalen Recht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

deine ganzen Fragen wird man hier wohl nicht so wirklich beantworten können, denn das wird alles nach englischem Recht gehen, nicht nach deutschem und das kann durchaus ganz anders aussehen...

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Sie sollten ein wenig Vertrauen in die englische Rechtsprechung des Common Law, der Equity und des Statuory Law haben, da diese weitaus fortgeschrittener sind als die deutsche... (persönliche Meinung).

Hierbei sollten Sie sich eine auf englisches Recht spezialisierten Fachanwalt nehmen. Alternativ besteht die Möglichkeit, sich in England selbst einen deutschsprachigen Anwalt zu nehmen.

Entscheidend hierfür ist allerdings vorab die Klärung der Kostenübernahme. Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so sollten Sie diese unbedingt/unverzüglich über den Vorgang in Kenntnis setzen, da diese meist auch Empfehlungslisten mit spezialisierten Anwälten bereitstellen können.

Englische Richter sind in Ihrer Urteilsfindung deutlich weniger eingeschränkt als es deutsche Richter sind. Das kann natürlich positiv oder negativ gesehen werden.



-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Auch die Konsulate/die Botschaft halten Listen von deutsch sprechenden englischen Anwälten bereit, die nicht übertrieben teuer sind.

wirdwerden

-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Sie schrieben, dass Sie den Vertag in Deutschland unterschrieben haben.

Gilt hier nicht trotzdem ausschließlich deutsches Recht oder bezieht sich die Gerichtsstandregelung auch auf den Ort des unterschriebenen Vertrags? Also BRD?

Ist der Vertag ausschließlich in britischem Englisch verfasst? Sind Sie und jeder der mit unterschrieben hat, auch wirklich des Vertragsenglsichen mächtig oder liegen lediglich Abiturenglisch/Umgangsenglisch vor?

Welchen Ort haben Sie neben das Unterschriftsdatum gesetzt? Sagen Sie bitte nicht, dass Sie den Ort weggelassen haben. Gibt es Zeugen für Ihre persönliche Unterschrift?





-----------------
" "

-- Editiert Berghofer am 18.08.2011 09:24

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Berghofer
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 78x hilfreich)

Nochmal zu Ihren Angaben:

- wann genau wurde der Mietvertrag von Ihnen unter welchen Umständen unterschrieben? Wer hat alles unterschrieben?

- wann genau hat der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben? Hat er Ihr Fax/eMail-Ausdruck unterschrieben oder das Original?

- wann haben Sie dem Vermieter das Original nach England geschickt?

- haben Sie eine Durchschrift bzw. eine Zweitschrift mit originalen Unterschriften darauf vom Vermieter erhalten?


Meine Bewertung ist folgende: der englische Richter ist ja auch nicht blöd und wird den Vermieter fragen, warum er von sich aus den Mietvertrag Ende Juli "gecancelled" hat und warum. Da muss Ihr Ex-Vermieter die Hosen runterlassen und Beweise vorbringen und nicht nur seine "Angst vor Mietausfall-Story".

Ebenso wird man den Vermieter fragen müssen, was mit der bereits gezahlten Mietkaution ist und auf welchen Kosten genau der Vermieter "sitzen zu bleiben" gedacht hat. Bis auf Nebenkosten und mögliche Zinslasten ja wohl keine, wobei die Zinslasten für eine eventuelle Kreditfinanzierung des Vermietobjekts ganz allein das Problem des Vermieters sind.

Desweiteren kommt mir das ganze Hin und Her mit den anderen Mietern, die dann doch nicht eingezogen sind, sehr durchsichtig vor. Fragen Sie den Vermieter doch mal, ob er die Wohnung nicht zeitgleich an mehrere Mieter vermieten wollte bzw. vermietet hat, die neben Ihnen einen Mietvertrag unterschrieben und womöglich Kautionen/Mieten gezahlt haben.

Sowas könnte ganz schnell beim englischen Strafgericht landen.

-----------------
" "

-- Editiert Berghofer am 18.08.2011 09:26

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
daniel.k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

quote:
>Vermieter in England verlangt Geld nach Kündigung
Sie schrieben, dass Sie den Vertag in Deutschland unterschrieben haben.
Gilt hier nicht trotzdem ausschließlich deutsches Recht oder bezieht sich die Gerichtsstandregelung auch auf den Ort des unterschriebenen Vertrags? Also BRD?
Ist der Vertag ausschließlich in britischem Englisch verfasst? Sind Sie und jeder der mit unterschrieben hat, auch wirklich des Vertragsenglsichen mächtig oder liegen lediglich Abiturenglisch/Umgangsenglisch vor?
Welchen Ort haben Sie neben das Unterschriftsdatum gesetzt? Sagen Sie bitte nicht, dass Sie den Ort weggelassen haben. Gibt es Zeugen für Ihre persönliche Unterschrift?


Hi danke für Ihre Antwort.

Also wir sind eher dem Abiturenglisch/Umgangsenglisch mächtig, sind aber wahrscheinlich auch in der Lage "Vertragsenglisch" (evtl mit Hilfe eines Wörterbuchs) zu verstehen.
Einen Ort haben wir bei unserer Unterschrift und dem Datum nicht angegeben. (War auch nicht verlangt im Vertrag).
Auch gibt es keine Zeugen für unsere persönliche Unterschriften.

quote:
Nochmal zu Ihren Angaben:
- wann genau wurde der Mietvertrag von Ihnen unter welchen Umständen unterschrieben? Wer hat alles unterschrieben?
- wann genau hat der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben? Hat er Ihr Fax/eMail-Ausdruck unterschrieben oder das Original?
- wann haben Sie dem Vermieter das Original nach England geschickt?
- haben Sie eine Durchschrift bzw. eine Zweitschrift mit originalen Unterschriften darauf vom Vermieter erhalten?

Meine Bewertung ist folgende: der englische Richter ist ja auch nicht blöd und wird den Vermieter fragen, warum er von sich aus den Mietvertrag Ende Juli "gecancelled" hat und warum. Da muss Ihr Ex-Vermieter die Hosen runterlassen und Beweise vorbringen und nicht nur seine "Angst vor Mietausfall-Story".
Ebenso wird man den Vermieter fragen müssen, was mit der bereits gezahlten Mietkaution ist und auf welchen Kosten genau der Vermieter "sitzen zu bleiben" gedacht hat. Bis auf Nebenkosten und mögliche Zinslasten ja wohl keine, wobei die Zinslasten für eine eventuelle Kreditfinanzierung des Vermietobjekts ganz allein das Problem des Vermieters sind.
Desweiteren kommt mir das ganze Hin und Her mit den anderen Mietern, die dann doch nicht eingezogen sind, sehr durchsichtig vor. Fragen Sie den Vermieter doch mal, ob er die Wohnung nicht zeitgleich an mehrere Mieter vermieten wollte bzw. vermietet hat, die neben Ihnen einen Mietvertrag unterschrieben und womöglich Kautionen/Mieten gezahlt haben.
Sowas könnte ganz schnell beim englischen Strafgericht landen.


- wann genau wurde der Mietvertrag von Ihnen unter welchen Umständen unterschrieben? Wer hat alles unterschrieben?

Am 6.7.2011 haben wir den Vertrag unterschrieben, nachdem wir den Vertrag per Email (gescannt und als pdf gespeichert) erhalten haben, am selben Tag zurückgeschickt. Der Vermieter hat den Vertrag dann ein Tag später unterschrieben und nochmals per Email zurückgeschickt.
Es haben vier Mieter unterschrieben und dannach der Vermieter und eine Unterschrift eines Zeugen.

- wann genau hat der Vermieter den Mietvertrag unterschrieben? Hat er Ihr Fax/eMail-Ausdruck unterschrieben oder das Original?

Einen Tag nach unserer Unterschrift hat er unterschrieben. Sogesehen haben wir erst einmal eine gescannte Datei erhalten, die wir ausgedruckt und unterschrieben haben. Dann haben wir diese wieder gescannt und per Email verschickt, sodass er seine Unterschrift auch niederlegen kann.

- wann haben Sie dem Vermieter das Original nach England geschickt?

So gesehen, gab es kein Original. Da es nur einen gescannten Vertrag mit beiden Unterschriften gibt.
- haben Sie eine Durchschrift bzw. eine Zweitschrift mit originalen Unterschriften darauf vom Vermieter erhalten?

Nein haben wir nicht.

Wir danken Ihnen vielmals für Ihre Hilfsbereitschaft. Würden uns natürlich auf weitere Hilfe bzw. Ratschläge freuen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
daniel.k
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

- haben Sie eine Durchschrift bzw. eine Zweitschrift mit originalen Unterschriften darauf vom Vermieter erhalten?

Hier muss ich mich korrigieren. Im Prinzip hat Mieter und Vermieter eine Kopie. Ein wirkliches original gibt es also nicht, da der Vertrag nur per Email verschickt wurde, also jedesmal die Unterschriften eingescannt und nicht original.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.013 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen