Vermieter hat neuen Nachmieter selbst gesucht.

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)
Vermieter hat neuen Nachmieter selbst gesucht.

Also, ich bin ausgezogen und habe einen Nachmieter gefunden. Ohne den hätte ich ja noch die drei Monate der Kündigungsfrist Miete zahlen müssen. Der Vermieter kann den neuen Mieter natürlich immernoch ablehnen (Bonität o.ä.). Nun hatte der Vermieter meinen Nachmieter abgelehnt, da er selbst schon einen Neuen hatte. Will aber trotzdem noch drei Monate Miete haben.

Ich weiß, dass er die Wohnung weiter vermieten kann und dennoch die letzten drei Mieten von mir bekommen kann. Wie sieht es aber aus wenn mein gefundener Nachmieter abgelehnt wurde weil ja kein Platz mehr ist?? Ich finde keinen Paragrafen der diesen speziellen Fall behandelt.

Danke vorab.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von TobiasCafe):
Wie sieht es aber aus wenn mein gefundener Nachmieter abgelehnt wurde weil ja kein Platz mehr ist??

Wiso "kein Platz mehr"? Ist der Nachmieter denn schon eingezogen?

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TobiasCafe
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 7x hilfreich)

Keine Ahnung. Auf jeden Fall hat der Vermieter gesagt er brauche meinen Nachmieter nicht mehr da er bereits jemand hat. Der Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von TobiasCafe):
Keine Ahnung. Auf jeden Fall hat der Vermieter gesagt er brauche meinen Nachmieter nicht mehr da er bereits jemand hat. Der Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen.


Dann ist es eben so, Der VM sitzt hier am längeren Hebel. Es sei denn, der neue Mieter zieht breits ein, dann natürlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Der VM entscheidet wann er wem die Wohnung vermietet.

Wenn ihm sein "Nachmieter" besser gefällt ist es sei gutes Recht.

Nett, das Du behilflich sein wolltest, aber Anspruch auf eine vorzeitige Aufhebung deines Vertrages hast Du nicht.

Signatur:

3113

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von TobiasCafe):
Der Mietvertrag mit mir soll aber noch drei Monate weitergehen.

Liegt wohl daran das der Nachmieter dann wohl erst einzieht, weil dieser auch drei Monate Kündigungsfrist hat.

0x Hilfreiche Antwort

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