Vermieter hat mich bewusst getäuscht

12. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Vermieter hat mich bewusst getäuscht

Hallo Forum,

ich habe eine Frage und hoffe auf euere Hilfe.

Am 01.02.2018 habe ich eine 80qm große Wohnung bezogen. Der Mietvertrag ist unterschrieben und die Wohnungsübergabe wurde mit dem Vormieter und Vermieter durchgeführt.

Die Wohnung hat 2 Bäder in denen einen Elektrische Fußbodenheizung verlegt ist. Des Weiteren ist laut dem Vermieter und dem Expose "Echtholzparkettboden" in 4 Räumen verlegt.

Leider gibt es zu diesen Aussagen einen Nachtrag.

Zur Wohnungsübergabe hatten wir den Vermieter gefragt ob die Fußbodenheizung schnell angeht, seine Aussage "das dauert 15min". Ich habe den Vermieter noch gefragt ob man bei dem Echtholzparkettboden bzgl. der Pflege etwas beachten muss. Dieser meinte nur das man ihn abschleifen und neu versiegeln kann, jedoch Kratzer im laufe der Zeit unumgänglich sind.

Nach dem Einzug haben wir die Fußbodenheizungen in beiden Bädern mal angeschaltet, kein Erfolg - selbst nach 10h Laufzeit konnte man keine Wärme spüren.
Ich nahm kontakt mit dem Vormieter auf, dieser teilte mir mit das er Sie nie genutzt hat, ihm aber zum Einzug nach der Modernisierung mitgeteilt wurde, das diese wohl seit Anbeginn nicht funktionierten.

Des Weiteren ist mir aufgefallen das der Echtholzfussboden lediglich Linoleum in sehr guter Parkettoptik ist, wir haben eine kleine offene Stelle im Schlafzimmer entdeckt und man kann dort sehen dass das Material mehr Schaumstoff ist, als Holz.

Ich bin kurz darauf zur Hausverwaltung gegangen und habe die Probleme dort mitgeteilt, die Antwort darauf:
- Fußbodenheizung dauert 24h, da der Estrich sich erst erwärmen muss ( Elektrische werden immer über den Estrich gelegt!)
man kann diese elektrische nicht mit einer normalen vergleichen. Wir sollen drüber hinweg schauen und damit leben.

- Der Fußboden ist definitiv Echtholz, dafür hat der Hausverwalter damals bezahlt und auch bei der Besichtigung hat er sich dem bestätigt.

Der eine sagt sich jetzt sicher, es sind Lappalien. Leider finde ich dies nicht ok. Wenn ich eine Wohnung beziehe und mir die Ausstattung vorgelogen wird? vor allem das die Hausverwaltung wusste das diese Fußbodenheizung seit Anbeginn der Modernisierung schon nicht ging, warum wird mir die Wohnung dann mit etwas vermietet was sie garnicht besitzt.


Da die Hausverwaltung an diesem Problem desinteressiert ist, habe ich nun die Frage was ich machen kann in dem Fall.

Ein Elektriker wurde laut Hausverwaltung schon informiert, leider kam in den letzten 10 Tagen nicht einer vorbei.


Grüße
Christian

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Tatsächlich braucht die Fußbodenheizug länger, lassen Sie sie doch einfach mal an und warten ab, ob sie warm wird und wie lange sie dazu benötigt. Hier ist ja erst einmal die Frage, ob sie überhaupt funktioniert, und erst nachdem man Funktionalität oder auch nicht festgestellthat, kann man überlegen, wie man weiter verfährt. Im jetzigen Moment ist Ihr wissen diesbezüglich bei 0

Bezüglich des Bodens ... holen Sie sich einfach einen Fachmann und lassen Sie das prüfen. Und erst, wenn der Ihnen Ihre Vermutung bestätigt, dann kann man weiter überlegen.

-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2018 09:33

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#2
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, Danke für die schnelle Antwort.

Ein Fußbodenleger der gestern im Hause bei uns war, hat mir bestätigt das es kein Parkett ist.

Die Fußbodenheizung funktioniert wirklich nicht, da dieses auch schon ausgemessen wurde und auch kein Strom bei dieser ankommt.

Beide Behauptungen sind korrekt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von marloc86):
Ein Fußbodenleger der gestern im Hause bei uns war, hat mir bestätigt das es kein Parkett ist.


Und das war gewiss eine namhafte FIrma, die Ihnen dies auch schriftlich bestätigt. Das brauchen SIe. Wenn es wirklich so ist, sollten Sie bedenken, dass auch der VM getäuscht worden sein könnte, nicht wahr? Wenn schon die HV mitgeteilt hat, dass er Parkett bezahlt hat, dann ist er wohl auch davon ausgegangen, dass solcher verlegt wurde. Also immer schön langsam mit Anschuldigungen.

Zitat (von marloc86):
Die Fußbodenheizung funktioniert wirklich nicht, da dieses auch schon ausgemessen wurde und auch kein Strom bei dieser ankommt.


Von wem ausgemessen? Wenn Sie denn schon ausgemessen wurde ... da kann man doch einen Mangel bei der Hausvewaltung melden. Ich würde in etwas wie folgt schreiben:

Zitat:
Geehrte Verwaltung,

die Fußbodenheizung in den Bädern funktioniert nicht. Wir fordern Sie auf, diesen Mangel zu beheben bis zum (hier würde ich mal 5 Tage Frist nehmen, weil Winter). Nach Ablauf der Frist wird von hier ein Fachunternehmen mit der Behebung des Mangels beauftragt, die dadurch entstehenden Kosten werden von der Miete abgezogen.

MfG
Mieter


Persönlich überreichen das Schreiben. Und abwarten was passiert ... am besten man legt noch den Bericht vom Fachunternehmen dabei, welches festgestellt hat, dass der Strom die Heizung nicht erreicht.

-- Editiert von AltesHaus am 12.02.2018 09:40

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#4
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Es handelte sich um einen Fußbodenleger der Fußböden und Fußbodenheizungen verlegt.
Er hat die Fußbodenheizung geprüft und diese als nicht Funktionsfähig bezeichnet. Grund dafür ist: Das Verbindungskabel zwischen Heizplatten und Bedienelement wurde im Fußboden nicht angeschlossen. Der Strom fließt ins Leere und auch am Stromkasten sieht man keinen Verbraucher wenn man diese voll aufdreht.

Zum Thema Fußboden.
Echtholzparkett ist ein hartes Material welches versiegelt wird. Linoleum ist weich und wird verklebt. Man hat Übergänge die man sieht und am Material erkennt man es auch beim anfassen.

Meine Frage hat sich hier nie auf die Materialeigenschaften bezogen, sondern anfangs an auf "was kann ich jetzt machen".
Die Tatsachen sind vorhanden das ich getäuscht wurde. Der Vermieter hat vom Vormieter die Information bekommen und diese ihm auch bestätig. Er hat mir diese zur Wohnungsübergabe als Funktionsfähig deklariert. Des Weiteren wurde mir die Wohnung mit Echtholzfußboden geworben/vermietet/bestätigt.

Erst eine genaueren Sichtprüfung in der gesamten Wohnung konnte bestätigen das es sich hier nicht um "Echtholzparkett" handelt, sondern Linioulim.

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Vielleicht habe ich es überlesen, aber mir fehlt die Frage. Also genauer: Was wollt ihr? Wollt ihr den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wollt ihr kündigen, wollt ihr eine Mietminderung oder wollt ihr den versprochenen Boden?

Erreichbar ist meiner Meinung nach vielleicht eines von den beiden letzteren Dingen. Bei den Punkten ist auch egal, was der Vermieter glaubte oder ob er selber betrogen wurde. Wenn er betrogen wurde, muss er halt schauen, wie er sich sein Geld vom Betrüger wiederholt.

Was genau für euch erreichbar ist, hängt davon ab, ob die Fußbodenheizung repariert werden kann und welche Kosten z.B. ein Austausch des Bodens verursachen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Mietminderung wäre die angebrachte Lösung-

-- Editiert von marloc86 am 12.02.2018 09:56

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von marloc86):
Erst eine genaueren Sichtprüfung in der gesamten Wohnung konnte bestätigen das es sich hier nicht um "Echtholzparkett" handelt, sondern Linioulim.


Aha .. und warum haben Sie das nicht vor Anmietung gemacht?

Zitat (von marloc86):
Es handelte sich um einen Fußbodenleger der Fußböden und Fußbodenheizungen verlegt.
Er hat die Fußbodenheizung geprüft und diese als nicht Funktionsfähig bezeichnet. Grund dafür ist: Das Verbindungskabel zwischen Heizplatten und Bedienelement wurde im Fußboden nicht angeschlossen. Der Strom fließt ins Leere und auch am Stromkasten sieht man keinen Verbraucher wenn man diese voll aufdreht.


Ich habe immer Zweifel an Feierabendgutachten von nicht selbstständigen Handwerkern, die irgendwo mal drüber sehen. Wenn die Heizung nicht funktioniert, dann haben Sie ein Anrecht auf MIetminderung, und ein Recht auf Behebung des Mangels. .... und Sie haben tatsächlich die Heizung mal 24 Stunden ununterbrochen in Betrieb gehabt?

Bezgl. des Bodens ... was steht denn im MV? Parkett?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von marloc86):
Mietminderung wäre die angebrachte Lösung-
Das war meine Vermutung. Dann ist aber relativ wurscht, ob ihr vom Vermieter getäuscht wurdet oder nicht. Dann muss man sich anschauen, was beweisbar an euch vermietet wurde.

Dazu die Frage: Findet sich die Angabe Echtholzparkett auch im Mietvertrag und wenn nein, wer hat das Expose erstellt (Makler oder Vermieter)?

Hintergrund der Frage: Ein Makler darf sich "irren", sofern man ihm keine Absicht nachweisen kann. Der Vermieter dagegen darf sich meiner Meinung nach nicht irren. Wenn der Vermieter nachweisbar Echtholzparkett versprochen hat, dann muss er auch Echtholzparkett liefern. Dazu wäre es aber natürlich gut, wenn man etwas Schriftliches hätte. Mündliche Aussagen sind da wenig belastbar, sofern der Vermieter sie abstreitet.

Gleiches gilt für die Fußbodenheizung. Was ist nachweisbar (!) vereinbart worden? Unabhängig davon muss die funktionieren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nur die "15min" werden vermutlich nicht erreichbar sein. Aber die sind vermutlich eh nicht beweisbar.

Nach Mängelbehebung (sofern möglich) wird man schauen müssen, wie stark die Wohnung in ihrer Tauglichkeit gemindert ist. Da dies eine mehr oder weniger dauerhafte Mietminderung wäre, sollte dies entweder im Einvernehmen mit dem Vermieter geschehen oder nur nach eingehender Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht. Denn sonst ist die Gefahr viel zu groß, dass bei zu hoher Minderung ein erheblicher Mietrückstand entsteht, der dann irgendwann zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter berechtigen würde.

Damit eine Mietminderung aber überhaupt möglich ist, wird man § 536b BGB wegdiskutieren müssen. Von daher würde ich empfehlen, nachweisbar dem Vermieter (nicht der Hausverwaltung) eine Beschreibung der Mängel zu schicken. Nachweisbar heisst schriftlich per Einwurfeinschreiben, welches am besten von einem Zeugen gelesen und zur Post gebracht werden sollter. Alternativ kann der Zeuge das Schreiben auch selber im Briefkasten des Vermieters versenken. Dann kann der Zeuge Inhalt und Zustellung des Schreibens nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von marloc86):
Mietminderung wäre die angebrachte Lösung-
Das war meine Vermutung. Dann ist aber relativ wurscht, ob ihr vom Vermieter getäuscht wurdet oder nicht. Dann muss man sich anschauen, was beweisbar an euch vermietet wurde.

Dazu die Frage: Findet sich die Angabe Echtholzparkett auch im Mietvertrag und wenn nein, wer hat das Expose erstellt (Makler oder Vermieter)?

Hintergrund der Frage: Ein Makler darf sich "irren", sofern man ihm keine Absicht nachweisen kann. Der Vermieter dagegen darf sich meiner Meinung nach nicht irren. Wenn der Vermieter nachweisbar Echtholzparkett versprochen hat, dann muss er auch Echtholzparkett liefern. Dazu wäre es aber natürlich gut, wenn man etwas Schriftliches hätte. Mündliche Aussagen sind da wenig belastbar, sofern der Vermieter sie abstreitet.

Gleiches gilt für die Fußbodenheizung. Was ist nachweisbar (!) vereinbart worden? Unabhängig davon muss die funktionieren, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Nur die "15min" werden vermutlich nicht erreichbar sein. Aber die sind vermutlich eh nicht beweisbar.

Nach Mängelbehebung (sofern möglich) wird man schauen müssen, wie stark die Wohnung in ihrer Tauglichkeit gemindert ist. Da dies eine mehr oder weniger dauerhafte Mietminderung wäre, sollte dies entweder im Einvernehmen mit dem Vermieter geschehen oder nur nach eingehender Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht. Denn sonst ist die Gefahr viel zu groß, dass bei zu hoher Minderung ein erheblicher Mietrückstand entsteht, der dann irgendwann zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter berechtigen würde.

Damit eine Mietminderung aber überhaupt möglich ist, wird man § 536b BGB wegdiskutieren müssen. Von daher würde ich empfehlen, nachweisbar dem Vermieter (nicht der Hausverwaltung) eine Beschreibung der Mängel zu schicken. Nachweisbar heisst schriftlich per Einwurfeinschreiben, welches am besten von einem Zeugen gelesen und zur Post gebracht werden sollter. Alternativ kann der Zeuge das Schreiben auch selber im Briefkasten des Vermieters versenken. Dann kann der Zeuge Inhalt und Zustellung des Schreibens nachweisen.


Danke.

So werde ich es machen, von dem Fußbodenleger haben wir auch ein Schriftstück erhalten welches ich gleich mit einreiche. Er meinte es könne aber auch sein das der Vermieter in dem Fall ein Gutachten haben will.

Eine Neuverlegung kommt für mich nicht in Frage. Ich könnte bei Mietminderung auch mit Linoleum leben.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von marloc86):
Eine Neuverlegung kommt für mich nicht in Frage.
Das entscheidet der Vermieter oder im Zweifel ein Richter. Wobei es meiner Meinung nach unsinnig wäre, einen guten Bodenbelag durch einen anderen zu ersetzen.

Und bitte sei dir klar: Ich habe nichts darüber gesagt, in welcher Höhe eine Mietminderung überhaupt möglich ist. Wenn du an einen Richter gerät's, der Linoleum schöner findet als Parkett, kann die auch bei 0 Euro liegen. Es muss sich um eine nicht unerhebliche Tauglichkeitsminderung handeln, damit es überhaupt eine Mietminderung gibt.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn der Unterschied schon erst feststellbar ist, wenn man den Boden ablöst, wird die Minderung nochmal geringer, würde ich vermuten.

-- Editiert von fb367463-2 am 12.02.2018 11:32

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
marloc86
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Forum,

hier gibt es wieder ein kleines Update.

Es wurde ein Fachmann hinzugezogen und der Vermieter hat bestätigt das der Schaden seit Sanierung vorhanden war. Man hatte es wohl in den Unterlagen verbummelt und vergessen bei Mietübergabe zu erwähnen.

Es sieht so aus das wir aus dieser Wohnung ausziehen wollen, wir haben im Mietvertrag stehen: das die Wohnung 15 Monate Mindestmietdauer + 3 Monate Kündigungfrist hat.

Grund für den Auszug ist, der Vermieter besteht darauf die Bäder zu sanieren, eine Mietminderung lehnt er ab. Beide Seiten werden sich nicht einig.

Gibt es einen Weg aus dem Mietvertrag in diesem Falle zu kommen?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

Zitat (von marloc86):
Grund für den Auszug ist, der Vermieter besteht darauf die Bäder zu sanieren, eine Mietminderung lehnt er ab.

Er hat das Recht den Mangel zu beseititgen. Das er den Mangel beseititgen will, ergibt gerade kein Recht den Vertrag vorzeitig zu kündigen - wenn er sich weigern würde könnte das als Begründung eventuell herhalten.


Das der Vermieter eine Mietminderung ablehnt, ist sein Problem.
Kraft Gesetze darf der Mieter bei Mangel angemessen mindern, die Zustimmung des Vermieters ist nicht relevant.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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