Vermieter hat kaution in gold angelegt

6. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
oktopusssy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter hat kaution in gold angelegt

hallo,

zur zeit hab ich großen stress mit meinem Vermieter ....
er hat mir eröffnet das er meine kaution in gold angelegt hat, allerdings wusste ich davon bis vor kurzem nichts.
nun hab ich angst das ich meine kaution nicht mehr wiedersehe und mich frage ob das rechtens is?

außerdem machte mein vermieter einen zeitmietvertrag allerdings ohne begründung. nun is es so das der zeitmietvertrag nur bis zum 1.4 gehen sollte, nun aber der 6.11 is und sowohl er als auch ich das weiter geduldet haben, wie is da jetzt die rechtslage?

ich hoffe ihr versteht mich und wisst was ich meine.

die ganze sache is sehr verzwickt und es jetzt sehr lange dauern würde wenn ich alles erzähle

ps. er hat einige sachen noch im keller sowie einige möbel in der wohnung stehen, kann ich sie so lange einbehalten, bis er mir die kaution gezahlt hat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Wieso soll er dir die Kaution zahlen, wenn du noch da wohnst?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von oktopusssy):
er hat mir eröffnet das er meine kaution in gold angelegt hat,

Egal ob in Gold oder in Aktien von Beate Uhse, du hast bei Auszug das Recht, deine eingezahlte Kaution mit Zinsen zurück zu kriegen. Bei der heutigen Zinsentwicklung darfst du dir aber keine großen Hoffnungen machen. Für Kautionssparbücher u.ä. liegt der Zinssatz unter 1% per anno.

Wenn du einen Zeitmietvertrag ohne Angabe des Befristungsgrundes abgeschlossen hattest, dann war der eh ungültig und du hast jetzt einen ganz normalen unbefristeten Mietvertrag.

Und die Sache mit der Kaution wird erst dann interessant, wenn du gekündigt hast, nicht früher.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Für Kautionssparbücher u.ä. liegt der Zinssatz unter 1% per anno.


Bei einigen Banken liegt der Zinssatz bei 0,01% und 0,1% liegt schon über dem Durchschnitt.

Aber Du bist doch in einer guten Situation:
Macht der Vermieter durch die Anlage in Gold verluste, so muss er Dir trotzdem die ursprüngliche Kaution erstatten, da Du dieser Anlage nicht zugestimmt hast. Macht er dagegen mit dieser Geldanlage Gewinne, so stehen diese Gewinne Dir zu.

-- Editiert von hh am 06.11.2015 12:40

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#4
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Aber Du bist doch in einer guten Situation:


Nicht unbedingt. Wenn der Goldpreis ins Bodenlose fällt und der VM ist ansonsten pleite, dann guckt der M in die Röhre.
Das mag zwar derzeit etwas unrealistisch sein, aber ausgeschlossen ist es nicht.
Bei einem Kautionskonto sind die Einlagen hingegen sicher.
Schon deswegen habe ich Zweifel, ob das seitens des VM so korrekt und rechtlich haltbar ist. AFAIK wurden schon VM zur Unterlassung verurteilt, die die Kaution anderweitig (z.B. in Aktienfonds o.ä.) angelegt hatten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
oktopusssy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Ich wieder.

Die Zinsen sind nicht so wichtig.


Heute War er da und meinte das er sich vertan hat.
Er hätte es nicht in gold angelegt sondern auf ein kautionskonto.
Das mir dem Gold soll wo anders gewesen sein. ( wer's glaubt).
Auf bitten hin mir einen Nachweis zukommen zulassen reagierte er agressiv.

(Nach dem ich in die Wohnung gezogen bin hab ich ihn auch schon mehrere Male gebeten mir was zukommen zulassen wegen dem kautionskonto , leider alles erfolglos.
Bis er mir mitteilte das es in gold angelegt wurde, jetzt heißt es das stimmt nicht)

Bin verwirrt!
Kann ich irgendwas tun um denn Nachweis zubekommen?

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von oktopusssy):
Kann ich irgendwas tun um denn Nachweis zubekommen?

Fordere ihn nachweisbar und schriftlich dazu auf, bis zum (Datum+14Tage) dir eine Bestätigung über die insolvenzsichere Anlage der Kaution zukommen zu lassen. Im Schreiben solltest du auch ankündigen, im Falle des ergebnislosen Fristablaufs die Miete in Höhe der Kaution solange einzubehalten, bis die Bestätigung gebracht wurde. Genau das könntest du dann auch tun, nämlich bis zur Höhe der gezahlten Kaution keine Miete zu zahlen.

Aber Achtung, es gibt einige Fallstricke. Du musst später beweisen können, dass du die Kaution in der entsprechenden Höhe wirklich bezahlt hast. Du musst beweisen können, dass dem Vermieter das Schreiben zugegangen ist. Und du musst beweisen können, was im Schreiben stand (z.B. in dem ein neutraler Zeuge das Schreiben durchliest und dann im Briefkasten des Vermieters versenkt). Zu guter Letzt musst du, wenn die Bestätigung da ist, die einbehaltenen Mieten sofort nachzahlen. Das Geld solltest du also tunlichst zurücklegen. Ansonsten riskierst du möglicherweise eine Kündigung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Ich wüßte nicht, warum er überhaupt einen Nachweis bringen sollte.

Solange er nach dem Auszug die marktüblichen Zinsen auszahlt, ist doch alles in Ordnung.

Ich halte den Rat, die Miete einzubehalten für gefährlich.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Besserweiß):
Ich wüßte nicht, warum er überhaupt einen Nachweis bringen sollte.

Weil es das Gesetz bzw. die Rechtsprechung so vorsieht. So zum Beispiel OLG Nürnberg, 23.02.2006 - 13 U 2489/05 (sogar bei Gewerbemietrecht). Es gibt noch diverse andere Urteile dazu, einfach mal nach Kaution und Nachweispflicht googeln.
Zitat (von Besserweiß):
Ich halte den Rat, die Miete einzubehalten für gefährlich.

Das ist er auch. Das Mietrecht kennt bei ausbleibender Mietzahlung wenig Verständnis für Mieter. Von daher sollte man bei sowas immer sehr vorsichtig sein. Deshalb habe ich auch auf die Fallstricke explizit hingewiesen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
im Falle des ergebnislosen Fristablaufs die Miete in Höhe der Kaution solange einzubehalten, bis die Bestätigung gebracht wurde


Rechtsgrundlage? Die Kaution wurde doch unstrittig gezahlt, warum sollte man Geld in der Höhe einbehalten dürfen? Den Anspruch auf Kautionsauszahlung hat man ja noch nicht, und vorher geht das nicht.
Wenn ein Rechtsanspruch auf Nachweis der Kautionsanlage besteht, dann muß man den einklagen, da kann man nicht eigenmächtig irgendwelche Gelder einbehalten.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fabian.angelo
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter ist grundsätzlich gem. § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet, die ihm überlassene Mietkaution bei einer Bank zum üblichen Zinssatz anzulegen. Ihr Vermieter muss die Mietkaution sogar getrennt von seinen anderen Konten auf ein Extra-Konto mit einer Kündigungsfrist von 3. Monaten anlegen. Er macht sich sogar der Untreue strafbar, wenn er dies nicht tut. Sie als Mieter haben das Recht, vom Vermieter einen Nachweis zu erhalten, indem ersichtlich ist, wie und wo Ihre Mietkaution angelegt wurde (LG Mannheim, WuM 1990, 293, AG Mülheim, WuM 1990, 426 ).

Mit freundlichen Grüßen,
- Fabian Angelo

-- Editiert von fabioangel am 09.11.2015 14:55

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von JenAn):
Wenn ein Rechtsanspruch auf Nachweis der Kautionsanlage besteht, dann muß man den einklagen, da kann man nicht eigenmächtig irgendwelche Gelder einbehalten.

Das ist schlicht falsch. Es gibt einen Anspruch auf Nachweis. Siehe das von mir verlinkte Urteil und das vom LG Mannheim, welches ich jedoch nicht im Wortlaut gefunden habe. Und einklagen muss der Mieter da nichts, da er in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB hat (steht im Übrigen auch in dem von mir verlinkten Urteil). Das ist ähnlich wie bei Nebenkostenzahlungen: Wenn der Vermieter keine Abrechnung erstellt obwohl diese fällig wäre, so kann der Mieter an den laufenden Vorauszahlungen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Das soll Druck auf den Vermieter ausüben, seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Nur übersehen Mieter wohl gerne, dass sämtliche zurückbehaltene Zahlungen sofort nachgezahlt werden müssen, wenn der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Nur übersehen Mieter wohl gerne, dass sämtliche zurückbehaltene Zahlungen sofort nachgezahlt werden müssen, wenn der Vermieter seine Pflicht erfüllt hat.


Klar, weil Miete zurückhalten = sparen bedeutet ;-). Nein, Spaß beiseite, ich finde es grenzwertig, von diesem Recht tatsächlich Gebrauch zu machen. Da ist dann hinterher der Prozess teuerer, als das, was man vermeintlich gespart hat.

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