Vermieter händigt seit zwei Monaten den Mietvertrag nicht aus, verlangt aber die Miete

22. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Vermieter händigt seit zwei Monaten den Mietvertrag nicht aus, verlangt aber die Miete

Kurzum: am 2.05. wurde der Mietvertrag unterschrieben sowie ein Drittel der Kaution + die Miete für Mai überwiesen (per EC-Zahlung im Büro der Vermieterfirma).

Das Ganze hat mehr als drei Stunden gedauert, ich musste schnell zur Arbeit und die Mitarbeiterin der Vermieterfirma bot mir an, den Vertrag per Post zuzuschicken.

Seitdem (bis heute, 22.06.) kam der Vertrag nicht an. Die Miete für Juni ist natürlich auch nicht bezahlt - ich weiß ja gar nicht, wohin mit ihr, Kontodaten habe ich nicht und auch die Mieter-ID nicht, mit der beim Vermieter alles abläuft.

Einmal, Anfang Juni, habe ich die Firma angerufen - da meinte man, jaja, wird schnellstens zugeschickt - nix da. Einmal, vor einer Woche, meldete sich die Verwaltung per E-Mail, dass die Miete für Juni nicht bezahlt wurde. Ich antwortete sinngemäß - sobald ich den Vertrag habe, kenne ich die Kontoverbindung und überweise die Miete unverzüglich - wieder nichts.

Heute rief irgend ein Typ von der Verwaltung an und meinte, er wolle sich über die Mietzahlung erkundigen. Ich habe ihm Dasselbe vorgetragen - kein Vertrag, keine Kontodaten. Er meinte, er würde mir die Kontoverbindung zuschicken. Als ich sagte, dass ich erst zahle, wenn ich den Vertrag bekomme, sagte er "dann kriegen Sie die Kündigung" und hat den Hörter geschmissen.

Die Frage ist - wie komme ich denn endlich an meine Vertrag-Kopie? Muss ich wirklich jetzt die Miete zahlen, ohne den Vertrag zu haben? Kopfschüttel, weißnich.

Danke und Gruß
Egon

PS: Der Anfang der Geschichte in diesem Thread: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=519455&mode=lock



-- Editier von EgonXYZ am 22.06.2017 17:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Miete ist Bringschuld.

Insofern wirst du Anfang Juli nach 2 ausstehenden Mieten wohl die Kündigung bekommen.

Bisher hast du dich ja noch nicht einmal nachweislich bemüht an die Kontodaten zu kommen.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Miete zahlen mußt Du auf jeden Fall.

Zitat (von EgonXYZ):
Muss ich wirklich jetzt die Miete zahlen, ohne den Vertrag zu haben?


Mietverträge können auch mündlich zustande kommen.

Der Vermieter hat dir die Mietsache zur Verfügung gestellt - Du bist eingezogen - fertig Vertrag

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Eingezogen bin ich nicht - so ist es halt passiert, fragt nicht warum, ist halt so - die Bude ist in dem Zustand, wie beim Übergabeprotokoll, leer.

Einige Fragen kommen mir auch noch:
- Heißt es, ich habe jetzt keine Möglichkeit den Vertrag zu bekommen und muss die Miete zahlen, ohne zu wissen, wie viel denn genau sie beträgt?
- Was heißt "nicht einmal nachweislich bemüht"? E-Mail von der Verwaltung und meine Antwort darauf, mindestens drei Anrufe und mindestens ein Einschreibebrief mit der Bitte um den Vertrag (im vorigen Thread erwähnt). Wie bemüht man sich noch nachweislich? Und, vor allem, warum muss man sich um den Vertrag bemühen? Gehört es nicht zur Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Vertrag zeitnah auszuhändigen?

Ist es wirklich so, dass ich jetzt ausgeliefert bin?

In den Bewertungen der Verwaltung, hier z. B. https://goo.gl/vWrwWk ist zu sehen, dass man ihr dauernd Fälschungen unterstellt. Ende April war die Durchschnittsbewertung noch bei 3,5 - jetzt bei 1,1.

Wenn jetzt, mal angenommen, der Vertrag kommt, wo steht, dass die Mindestmietdauer 100 Jahre beträgt, oder dass die Miete höher als vereinbart ist - was mache ich den dann?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Wie erwähnt, am 13.05. war der Vertrag immer noch nicht da. Und heute, am 22 Juni, ist der Vertrag immer noch nicht da!

Welche Frist hattest Du in dem Schreiben gesetzt und was sagt die Zustellbestätigung wann das Schreiben zugestellt wurde?



Zitat (von EgonXYZ):
Kontodaten habe ich nicht

Stehen in der Regel durch die erste Zahlung auf dem jeweiligen Kontoauszug. Einfach mal nachsehen ...



Zitat (von EgonXYZ):
und muss die Miete zahlen, ohne zu wissen, wie viel denn genau sie beträgt?

Auch das steht auf Deinem Kontoauszug von der ersten Mietzahlung



Zitat (von EgonXYZ):
Und, vor allem, warum muss man sich um den Vertrag bemühen? Gehört es nicht zur Pflicht des Vermieters, dem Mieter den Vertrag zeitnah auszuhändigen?

Nö, wenn Du Dir keine Kopie machst, das das Dein Problem.



Zitat (von EgonXYZ):
Wenn jetzt, mal angenommen, der Vertrag kommt, wo steht, dass die Mindestmietdauer 100 Jahre beträgt,

Die "Mindestmietdauer" ist gesetzlich beschränkt, das wäre also egal.



Zitat (von EgonXYZ):
oder dass die Miete höher als vereinbart ist - was mache ich den dann?

Beweisen das dieVereinbarung eine andere war.
Wenn da die Unterschrift unter dem Vertrag steht, könnte das recht schwer werden.





-- Editiert von Harry van Sell am 22.06.2017 18:57

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
EgonXYZ
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Beweisen das dieVereinbarung eine andere war.
Wenn da die Unterschrift unter dem Vertrag steht, könnte das recht schwer werden.

Unterschrieben wird der letzte Blatt - der ganze Inhalt kann somit auch ganz anderer sein.

Zitat:
Die "Mindestmietdauer" ist gesetzlich beschränkt, das wäre also egal.

? das ist mit neu - warum steht dann in gefühlt jedem dritten Mietvertrag die Mindestlaufzeit von zwei Jahren oder so? Wenn unter so etwas dann die Unterschrift steht, wird Mindestlaufzeit nicht als angenommen betrachtet?

Zitat:
Stehen in der Regel durch die erste Zahlung auf dem jeweiligen Kontoauszug

In einem Merkzettel, das ich von der Verwaltung mal bekam, steht, dass Zahlungen ohne Angabe der Mieter-ID kommentarlos zurück überwiesen werden. Die Mieter-ID habe ich nicht - sie steht im Vertrag drin. Soll ich wirklich ins Blaue hinein überweisen?

@Harry van Sell deine Antworten sind überaus verständlich - ich verstehe nur nicht das Verhaltensmodell der Verwaltung. Findest du das Verhalten auch normal und unauffällig und ich erwarte irgendwie zu viel?

-- Editiert von EgonXYZ am 22.06.2017 19:51

-- Editiert von EgonXYZ am 22.06.2017 19:52

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120243 Beiträge, 39857x hilfreich)

Zitat (von EgonXYZ):
Findest du das Verhalten auch normal und unauffällig

Nö,man scheint dan eien ziemlich unfähige Verwaltung gekommen zu sein.
Erfahrungsgemäß haben die aber oft gute Anwälte ...

Deshalb immer mit dem schlimmsten rechnen und formalistisch korrekt vorgehen.



Zitat (von EgonXYZ):
warum steht dann in gefühlt jedem dritten Mietvertrag die Mindestlaufzeit von zwei Jahren oder so?

Und gefühlt jede Zweite dieser Formulierungen hält einer gerichtlichen Prüfung nicht stand ...



Zitat (von EgonXYZ):
In einem Merkzettel, das ich von der Verwaltung mal bekam, steht, dass Zahlungen ohne Angabe der Mieter-ID kommentarlos zurück überwiesen werden.

Eventuell verbirgt die sich in dem Verwendungszweck der Abbuchung? Damit die die Abbuchung zuordnen können?

Ansonsten dürfte auch Name, Vorname, Str, Stadt ausreichen.
Wenn die dann zurücküberweisen, sind sie in Annahmeverzug. Dann wäre eine Kündigung sehr gut angreifbar.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Miete ist Bringschuld.
korrekt. Und wenn der Vermieter die notwendigen Informationen zur Überweisung der Miete nicht liefert, ist das ein Annahmeverzug durch den Vermieter. Problematisch ist lediglich die Beweislage. Übrigens könnte durchaus ein Zurückbehaltungrecht an der Miete bestehen, wenn denn der Vermieter nachweisbar mit der Zusendung des Mietvertrages in Verzug ist.

Zitat (von Harry van Sell):
man scheint dan eien ziemlich unfähige Verwaltung gekommen zu sein.
Scheint mir auch so. Ich empfehle noch einmal (wie im anderen Thread), nachweisbar eine Frist zur Zusendung deiner Ausfertigung des Mietvertrages und der Überweisungsinformationen aufzufordern. Das ganze mit kurzer Frist von vielleicht 3 Werktagen. Ansonsten könnte man ankündigen, von seinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB ) Gebrauch zu machen und unverzüglich einen Anwalt mit der Durchsetzung seiner Interessen zu beauftragen. Wobei ich mit dem Zurückbehaltungsrecht sehr vorsichtig wäre. Wenn's ums Geld geht, kann schnell mal eine Kündigung da sein und dann muss man sich damit rumschlagen.

Im Übrigen ist es aktuell schon nicht ungefährlich. Wenn ich das richtig verstanden habe, schuldest du aktuell eine Warmmiete und eine Kautionsrate (wahrscheinlich eine Kaltmiete). Das kann schon für eine fristlose Kündigung reichen. Und dann müsstest du einem Richter erklären, warum du die Kontodaten nicht hast. Die Verwaltung wird möglicherweise behaupten, dass du selbstverständlich eine Version des Mietvertrages hast. Und dann kommt's darauf an, wem der Richter glaubt...

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