Vermieter führt Schönheitsreparaturen vor Wohnungsübergabe durch

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bufokind
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter führt Schönheitsreparaturen vor Wohnungsübergabe durch

Hallo,

ich habe aktuell folgendes Problem:

Ich bin im Oktober 2016 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe dem Vermieter anschließend einen Schlüssel (laut meinen Unterlagen am 14.10.2015) für Schönheitsreparaturen überlassen. Der Mietvertrag lief zu dem Zeitpunkt noch bis zum 31.12.

Damals hieß es durch den Vermieter, dass er schnell neuen Fußboden legen lassen möchte, damit ein Nachmieter gefunden werden kann. Leider stellte sich das scheinbar als Lüge heraus. Der Vermieter sagte immer wieder, dass es sich wieder verzögert etc. Letztendlich wurde ich hingehalten und es war mir so auch nicht möglich einen Nachmieter zu finden.

Des weiteren hat mit der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung 80€ der Kaution abgezogen und mit der Reinigung der Toilette begründet. Ein Nachweis über diese Reinigung habe ich bislang nicht erhalten.

Da ich auf eMails/Briefe etc seit nun mehr als ein Jahr keine Reaktion erhalte, werde ich langsam ungeduldig und auch sauer. Die frage ist hier nun, muss/te ich tatsächlich Miete bis zum 31.12 zahlen, oder nur bis zum Zeitpunkt als der Vermieter die Möglichkeit hatte den Fußboden zu legen?

Letztendlich hat er hierdurch eine umfassende Schönheitsreparatur durchgeführt, welche sich (bei einer 34m² Wohnung ) über mehrere Wochen hingezogen hat. In welcher die Wohnung mir letztendlich auch nicht mehr zur Verfügung stand.

Auch einer früheren Wohnungsübergabe hat sich der Vermieter immer quergestellt und behauptet er hätte keine Zeit. Ebenso wurde versichert, dass ich die letzte Miete nicht mehr zahlen müsse, da sich die Bodenverlegearbeiten hingezogen haben. Davon möchte der Vermiete aber nun nichts mehr wissen.

Vielen Dank im Vor raus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Seratio):
Ich bin im Oktober 2016 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe dem Vermieter anschließend einen Schlüssel (laut meinen Unterlagen am 14.10.2015) für Schönheitsreparaturen überlassen.


und

Zitat (von Seratio):
Letztendlich hat er hierdurch eine umfassende Schönheitsreparatur durchgeführt, welche sich (bei einer 34m² Wohnung ) über mehrere Wochen hingezogen hat. In welcher die Wohnung mir letztendlich auch nicht mehr zur Verfügung stand.


Wo liegt jetzt das Problem ?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.11.2021 15:19:12
Status:
Schüler
(202 Beiträge, 43x hilfreich)

Die Frage ist, ob die Wohnungsübergabe (anscheinend mit Rückgabe und Abrechnung der Kaution?) als konkludent (durch schlüssiges Handeln) geschlossener Aufhebungsvertrag zu werten ist. Da spricht allerdings viel dafür, wenn der Vermieter 1. bei der Übergabe über die Kaution abrechnet und 2. nach der Übergabe mit umfassender Renovierung beginnt. Er nimmt die Wohnung also wieder in Besitz. Wenn offensichtlich beide Parteien mit Übergabe der Wohnung den Mietvertrag beenden wollten, musstest du du keine Miete mehr zahlen. Hilfsweise ließe sich anführen, dass Du aufgrund der Renovierung die Wohnung nicht mehr nutzen konntest, und daher ein Mietminderungsrecht auf 0 Euro hast.

Schau mal hier:

"Unter Umständen kann bei vorzeitiger Rückgabe der Vermieter seine Mietansprüche ganz oder teilweise verlieren, nämlich insbesondere in den folgenden Fällen:

-

-

- Der Vermieter beginnt mit umfangreichen Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten vor Ablauf der Kündigungsfrist. In dem Fall ist die Wohnung nicht mehr zum Gebrauch geeignet, so dass die Miete auf Null gemindert ist (§ 536 Abs. 1 Satz 1 BGB ) bzw. eine "anderweitige Verwendung" seitens des Vermieters vorliegt (§ 537 Abs. 1 Satz 2 BGB ), die wiederum von der Pflicht zur Mietzahlung befreit."

http://www.ktp-anwalt.de/aktuelles/365-mietrecht-keine-mietvertragsaufhebung-durch-vorzeitige-wohnungsabnahme-und-schluesseluebergabe.html

1x Hilfreiche Antwort

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