Vermieter erteilt ehemaligen Mietbewohner Hausverbot. Kann ich fristlos kündigen?

3. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Vermieter erteilt ehemaligen Mietbewohner Hausverbot. Kann ich fristlos kündigen?

Liebe 123-Gemeinde,

Zur Vorgeschichte:

Wir haben in der WG keine eigene Waschmaschine und können nur waschen, wenn der Vermieter da ist und so gnädig ist und uns die Steckdose aufschließt. Dann müssen wir für jeden Waschgang 2 Euro zahlen.
Ich wollte waschen und der Vermieter war (mal wieder) nicht da. Mein Mitbewohner und Freund hat das lausige Schloß zur Steckdose mit einem Werkzeug geöffnet, damit wir waschen konnten. Die Steckdose hat er noch gegen eine "normale" Steckdose ersetzt und die verschließbare Steckdose zerlegt.

Der Vermieter hat das 2 Tage später gemerkt und uns zur Rede gestellt. Dann etwas von tiefer Enttäuschung und Vertrauensbruch gelabbert. Um einer fristlosen Kündigung zu entgehen, hat dieser Mitbewohner angeboten, auszuziehen. Mich hat er abgemahnt wegen "Entziehung elektrischer Energie".

Nach dem Auszug hat der Vermieter meinem Mitbewohner ein Betretungsverbot erteilt und ihm auch noch jeden Besuch in der WG untersagt. Er dürfte nur kommen, wenn er es ausdrücklich erlaubt.

Jetzt meine Frage:

Jetzt traut sich mein Mitbewohner nicht mehr, mich zu besuchen. Er hat keinen Bock eine Anzeige zu riskieren.

Ich habe schon versucht, mit dem Vermieter zu sprechen. Und wenn ich bei ihm klingel, macht er nicht auf. Auf meine Emails antwortet er nicht. Ich fühle mich dort einfach nicht mehr wohl.

Kann ich jetzt fristlos kündigen? Schließlich habe ich doch das Recht Besuch zu empfangen. Und bei meinem Ex-Mitbewohner wäre noch ein nettes Zimmer frei.

Fristgerecht ist nicht möglich, weil der Vertrag einen Kündigungsausschluss bis Dezember hat.

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31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass ein Anspruch auf jederzeiige Nutzung der Waschmaschine vertragrechtlich nicht fixiert ist.

Unter dieser Voraussetzung, wieso sollte der Vermieter den kriminellen Freund in seinem Haus dulden?

wirdwerden

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#2
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich gehe mal davon aus, dass ein Anspruch auf jederzeiige Nutzung der Waschmaschine vertragrechtlich nicht fixiert ist.


Im Mietvertrag steht überhaupt nichts zur Nutzung einer Waschmaschine. Hilft das?

Zitat (von wirdwerden):
wieso sollte der Vermieter den kriminellen Freund in seinem Haus dulden?


Vielleicht, weil er mir nicht verbieten darf, wenn ich in meinen Räumen empfange? Da hat der Vermieter nichts zu bestimmen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Er darf aber einem Kriminellen verbieten, sein Haus zu betreten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Vielleicht, weil er mir nicht verbieten darf, wenn ich in meinen Räumen empfange? Da hat der Vermieter nichts zu bestimmen.


richtig. insofern, solltest du mit deinem Vermieter über einen einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag reden.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Im Mietvertrag steht überhaupt nichts zur Nutzung einer Waschmaschine.


Woraus soll sich denn dann das Recht zur Nutzung dieser Waschmaschine ergeben ?

Wenn sie kein Mietobjekt ist, schließt der Mieter immer dann wenn er den Vermieter bittet die Benutzung zu erlauben und den Stromanschluss zur Verfügung zustellen, einen gesonderten außerhalb des Mietvertrages liegenden Nutzungsvertrag gegen Gebühr ab.
Es handelt sich nicht um einen Dauervertrag und der Vermieter ist in seiner Entscheidung die Nutzung der Waschmaschine zu gewähren / den Stromanschluss frei zu geben frei.


Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

der oder die TE hat doch ein generell schlechtes Verständnis fürs Recht würde ich sagen.

Hier sind doch gleich mehrere strafrechtliche Dinge zusammengekommen, zum einen Sachbeschädigung und Diebstahl!

Der ehemalige Mitbewohner sollte sich auch noch darüber im klaren sein, dass dieser auch noch eine Rechnung eines Elektrosinstallateurs bekommen kann, die er dann noch zu begleichen hat.

Zitat:
Ich habe schon versucht, mit dem Vermieter zu sprechen. Und wenn ich bei ihm klingel, macht er nicht auf. Auf meine Emails antwortet er nicht.
Was dringendes gab es zum eine nicht, zum anderen hast du nie Mails oder dergleichen gesendet!

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Vielleicht, weil er mir nicht verbieten darf, wenn ich in meinen Räumen empfange? Da hat der Vermieter nichts zu bestimmen.

Fast richtig.
Denn wenn für den Vermieter oder andere die Person des Besuchenden nicht zumutbar ist, dann kann er das sehr wohl verbieten.



Zitat (von wirdwerden):
Er darf aber einem Kriminellen verbieten, sein Haus zu betreten.

Es gibt 2 Kriminelle, einer ist ausgezogen und hat Hausverbot. Der andere - etwas weiniger kriminelle - darf netterweise noch weiter dort wohnen.

Man kann jetzt den Vermieter verklagen, das das Hausverbot aufgehoben wird. Der Ausgang ist ungewiss, aber hier liegen aufrund des kriminellen Verhaltens durchaus Gründe vor, die ein Hausverbot rechtfertigen (siehe oben).

Vermieter lässt sich dann wohl auch mal rechtlich beraten und man wird womöglich darauf kommen das durch das
Zitat (von WG-Bewohner):
Die Steckdose hat er noch gegen eine "normale" Steckdose ersetzt
die gesamte elektrische Anlage des Hauses die Betreibserlaubnis verloren hat und durch einen zugelassenen Betrieb neu abgenommen werden muss. Und zwar auf Kosten derjenigen die das verursacht haben.
Die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung / Diebstahl / Betrug kommt dann noch oben drauf.
Und der verbleibende Mieter ist dann auch noch ganz schnell rausgekündigt.


Die Frage ist halt, ob man hier nicht besser kleine Brötchen backen sollte. Und sich in Ruhe was neues suchen sollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von WG-Bewohner):

Die Steckdose hat er noch gegen eine "normale" Steckdose ersetzt


die gesamte elektrische Anlage des Hauses die Betreibserlaubnis verloren hat und durch einen zugelassenen Betrieb neu abgenommen werden muss. Und zwar auf Kosten derjenigen die das verursacht haben.


Der Elektriker war schon da, hat den Schaden aufgenommen und hat statt der Steckdose so einen lästigen Münzer installiert. Mein Mitbewohner wollte das selbst zusammenbauen, der Vermieter hatte jedoch die Teile alle entfernt.

Zitat (von Harry van Sell):
Die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung / Diebstahl / Betrug kommt dann noch oben drauf.


Der Vermieter hat meinen Ex-Mitbewohner schon wegen Sachbeschädigung und Stromdiebstahl angezeigt. Verstehe ich gar nicht warum der Vermieter so eine Welle macht, wird doch sowieso eingestellt. Angeblich hätte sein Anwalt ihm dazu geraten.


Zitat (von Harry van Sell):
Und der verbleibende Mieter ist dann auch noch ganz schnell rausgekündigt.


Warum? Und das wäre mir ganz recht, am besten fristlos, dann brauche ich ja keine Miete mehr zu bezahlen.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Was dringendes gab es zum eine nicht, zum anderen hast du nie Mails oder dergleichen gesendet!


Es gibt Lesebestätigungen. Bisher kam allerdings keine zurück.

Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe. Bin ich dann aus dem Vertrag draußen?

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Es gibt Lesebestätigungen. Bisher kam allerdings keine zurück.

Scheint so als wäre keine angekommen ...



Zitat (von WG-Bewohner):
Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe. Bin ich dann aus dem Vertrag draußen?

Nö.

Hätte man denn überhaupt schon morgen bzw. übermorgen eine neue Wohnung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Der Elektriker war schon da, hat den Schaden aufgenommen und hat statt der Steckdose so einen lästigen Münzer installiert. Mein Mitbewohner wollte das selbst zusammenbauen, der Vermieter hatte jedoch die Teile alle entfernt.

Man ist wohl sehr naiv, Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von Meistern oder unter Aufsicht eines Meister durchgerührt werden. Da ist es nichts mit, ach der Mitbewohner bastelt mal herum.
Warum sollte der Münzer lästig sein, es ist wohl ein Schutz gegen Stromdiebstahl.
Zitat (von WG-Bewohner):
wird doch sowieso eingestellt.

Na wie kommt man auf den Trichter, vielleicht eine Einstellung gegen Bezahlung einer Geldbuße oder es gibt einen Strafbefehl.
Zitat (von WG-Bewohner):
Es gibt Lesebestätigungen. Bisher kam allerdings keine zurück.

Kein Zugangsnachweis also.
Zitat (von WG-Bewohner):
Was passiert, wenn ich jetzt meine Vermieter eine fristlose Kündigung schicke und ausziehe. Bin ich dann aus dem Vertrag draußen?

Man kann jederzeit sofort ausziehen, allerdings ist man trotzdem an die 3 Monate Kündigungsfrist gebunden, somit auch zur Mietzahlung.
Zudem sollte man bedenken, das man die Wohnung auch in einem Vertragsgemäßem Zustand zurück geben muss.

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#11
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von WG-Bewohner):

wird doch sowieso eingestellt.



Na wie kommt man auf den Trichter, vielleicht eine Einstellung gegen Bezahlung einer Geldbuße oder es gibt einen Strafbefehl.


Wegen mangelnden öffentlichen Interesse?

Zitat (von Harry van Sell):
Der andere - etwas weiniger kriminelle - darf netterweise noch weiter dort wohnen.


Wieso überhaupt kriminell?

Zitat (von 0815Frager):
Man kann jederzeit sofort ausziehen, allerdings ist man trotzdem an die 3 Monate Kündigungsfrist gebunden, somit auch zur Mietzahlung.


3 Monate? Auch wenn die ordentliche Kündigung bis Dezember ausgeschlossen ist?

Zitat (von Harry van Sell):
Hätte man denn überhaupt schon morgen bzw. übermorgen eine neue Wohnung?


Ja, klar. Bei meinem Mitbewohner.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
3 Monate? Auch wenn die ordentliche Kündigung bis Dezember ausgeschlossen ist?

Nö dann natürlich nicht, wenn der gegenseitige Kündigungsverzicht gültig ist.
Zitat (von WG-Bewohner):
Wegen mangelnden öffentlichen Interesse?

Die Straftat wird trotzdem im staatsanwaltschaftlichen Register gespeichert, eine Einstellung nach § 170 II StPO ist ausgeschlossen.
Zitat:
Bei der Einstellung kommen bei Diebstahl meist die Varianten der Verfahrenseinstellung ohne (§ 153 Strafprozessordnung) oder mit Auflagen (§ 153 a Strafprozessordnung) in Betracht.

Häufig wird das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Dieser Form der Einstellung müssen Sie zustimmen.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/diebstahl-und-die-folgen_015539.html
So und zudem steht eben noch der Tatbestand Sachbeschädigung an, upps da wird in Tateinheit der Diebstahl eine andere Wertung erlangen.
Auch im Kaufhaus gibt es außer dem strafrechtlichen Aspekt, dann das Hausverbot.
Zitat (von WG-Bewohner):
Wieso überhaupt kriminell?

Man sollte sein eigenes Verhalten mal überdenken, wie man mit fremdem Eigentum und Gütern umgeht, bzw. wie man sich verhalten würde, wenn andere sich an den eigenen Sachen so bedienen würden.

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#13
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
solltest du mit deinem Vermieter über einen einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag reden.


Das habe ich Gestern als Erstes per Mail versucht. Ich habe ihm vorgeschlagen, sofort auszuziehen und er verzichtet dafür auf weitere Mietzahlungen. Er reagiert überhaupt nicht.

Da er innerhalb der 24 h nicht reagiert hat, war ich gezwungen fristlos zu kündigen, mein Zimmer zu räumen und den Schlüssel im Zimmer zu lassen.

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#14
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Zitat (von Akkarin):
solltest du mit deinem Vermieter über einen einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag reden.


Das habe ich Gestern als Erstes per Mail versucht. Ich habe ihm vorgeschlagen, sofort auszuziehen und er verzichtet dafür auf weitere Mietzahlungen. Er reagiert überhaupt nicht.


Der Vermieter ist vermutlich vor lauter Lachen noch nicht in der Lage zu antworten. Sofort ausziehen ist ja noch ok. Doch warum sollte er auf weitere Mietzahlungen verzichten? So wie es aussieht, stehen dem Vermieter doch bis Dezember noch einige Mieten zu.

Zitat (von WG-Bewohner):
Da er innerhalb der 24 h nicht reagiert hat


Wieso innerhalb von 24h? Das ist der Vermieter, Eigentümer der Wohnung und nicht der Sklave der WG! Außerdem war gestern Feiertag. Warum sollte er da überhaupt reagieren? Wurde überhaupt eine Frist gesetzt.

Zitat (von WG-Bewohner):
war ich gezwungen fristlos zu kündigen, mein Zimmer zu räumen und den Schlüssel im Zimmer zu lassen.


Wer hat wen gezwungen? Wurde der Vermieter irgendwie abgemahnt und ihm die Gelegenheit gegeben dieses Verhalten zu ändern? Welches Verhalten des Vermieters soll denn überhaupt Anlaß zur fristlosen Kündigung gegeben haben?

Schlechte Idee, einfach den Schlüssel im Zimmer zu lassen. Mal überlegt, mit dem Vermieter einen Termin zur Übergabe zu vereinbaren?

Wie soll es so die Kaution zurückgeben?

-- Editiert von Ver am 03.04.2018 21:42

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Zitat (von Akkarin):
solltest du mit deinem Vermieter über einen einvernehmlichen Mietaufhebungsvertrag reden.


Das habe ich Gestern als Erstes per Mail versucht. Ich habe ihm vorgeschlagen, sofort auszuziehen und er verzichtet dafür auf weitere Mietzahlungen. Er reagiert überhaupt nicht.

Zitat:
Da er innerhalb der 24 h nicht reagiert hat, war ich gezwungen fristlos zu kündigen, mein Zimmer zu räumen und den Schlüssel im Zimmer zu lassen.

Hahaha, der ist gut!

Es steht Ihnen ja sowieso jederzeit frei, auszuziehen - Sie müssen die Räume ja nicht nutzen. Aber zahlen gemäß Vertrag dafür müssen Sie.

Da überhaupt keinen Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, werden Sie dem Vermieter Schadensersatz zahlen müssen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Die Kosten hat der zu ersetzen, welcher den Schaden verursacht hat, also der bereits entfernte Mieter. Ich verstehe die Forenentrüstung gerade nicht, was in einem andreren Strang wohlwollend hingenommen wird führt in diesem ja fast zu einem Verfahren vor der großen Strafkammer.

Da det VM wohl nicht in der WG wohnt, dürfte mM nach das Hausverbot nicht greifen, so es denn nur auf diesen Vorfall beruht, ich gehe jedoch davon aus, dass da noch etwas mehr vorgefallen ist? Der Münzer idt ne gute Sache, überlegen Sie sich einfach, welchen Zeit- und Geldaufwand Sie betreiben müssten, wenn Sie die Wäsche außerhalb würden Waschen müssen. Etwas mehr Einsicht, auch Seitens des Ex - Mieters wären von Vorteil.

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Du warst doch mal als ehrenamtlicher Betreuer von Straffälligen tätig. Mittäterschaft ist Dir unbekannt? Hier wollte der Fragesteller waschen, der Kumpel hat ihm geholfen, damit es funktionierte.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da det VM wohl nicht in der WG wohnt, dürfte mM nach das Hausverbot nicht greifen, so es denn nur auf diesen Vorfall beruht, ich gehe jedoch davon aus, dass da noch etwas mehr vorgefallen ist?


Der TE schreibt:
Zitat (von WG-Bewohner):
wenn der Vermieter da ist und so gnädig ist und uns die Steckdose aufschließt.


Damit hat der Vermieter zumindest ein Zugangsrecht zu dem Gemeinschaftsraum, in dem sich die Waschmaschine befindet.

Zitat (von WG-Bewohner):
Vielleicht, weil er mir nicht verbieten darf, wenn ich in meinen Räumen empfange? Da hat der Vermieter nichts zu bestimmen.


Vermutlich sind das Einzelverträge in der WG, denn wie kann denn sonst ein einzelner Mieter einfach so ausziehen?Der TE spricht auch von Räumen und nicht von einer Wohnung.

Dann hat der Vermieter Hausrecht an den Gemeinschaftsräumen und kann einer Person die ihm gegenüber eine Straftat verübt hat auch das Betreten des Hauses verbieten.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Du warst doch mal als ehrenamtlicher Betreuer von Straffälligen tätig. Mittäterschaft ist Dir unbekannt? Hier wollte der Fragesteller waschen, der Kumpel hat ihm geholfen, damit es funktionierte.

wirdwerden


Ich habe schlicht etwas dagegen aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, weiter gehe ich davon aus, das diese, den Foristenen nach großer Strafkammer riechende Untat, lediglich das "Verbrechen" gegängelter Mieter ist, was ich sicher nicht gutheißen kann, aber auch nicht überbewerte, wie es hier in diesem Strang opportun erscheint.

Da der VM den Übeltäter ausgemietet hst gehe ich davon aus, dass die "Mittätetschaft" auch vermieterseits als solche nicht so gewertet wurde.

Im Übrigen steht da auch nur, dass der WG Mitbewohner gehandwerkt hat, von Mithilfe ist dort nichts zu lesen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Whatever, ist der VM Teil der WG?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Whatever, ist der VM Teil der WG?


Jein. Der Vermieter verfügt in der Wohnung über ein Zimmer mit eigenem Bad. Dort steht auch der Router, damit wir nichts an der Einstellung verändern können. Benutzt unsere Küche und das Wohnzimmer mit. Richtig wohnen tut er hier nicht.

Die Zimmer sind möbliert vermietet an Studenten nur für die Dauer ihres Praktikums. Vorübergehender Gebrauch steht im Vertrag.

Zitat (von AltesHaus):
Da der VM den Übeltäter ausgemietet hat, gehe ich davon aus, dass die "Mittätetschaft" auch vermieterseits als solche nicht so gewertet wurde.


Der Mietvertrag des Mitbewohners wäre sowieso bald ausgelaufen, er hätte nur gerne um ein paar Wochen verlängert, weil sein Projekt noch nicht abgeschlossen ist. Die Verlängerung hätte der Vermieter dann wohl verweigert und er wollte der fristlosen Kündigung entgehen. (Der Vermieter hatte das schon angedroht).

Vor dem Hausverbot haben wir uns gedacht, er wohnt einfach noch weiter bei mir bzw. campiert auf der Coach im Wohnzimmer. Mein Kumpel hatte dann aber zu viel Schieß, weil der Vermieter ihn ja schon angezeigt hat wegen der Sachbeschädigung und auch die Anzeige wegen Hausfriedensbruch schon vorbereitet hat. Er bräuchte nur noch das Datum einzutragen, hat er meinem Kumpel am Tag nach dem Auszug gesagt, als er mich besuchen wollte.

Der Vermieter war an den Tagen und vorallem in der Nacht mit seinem kleinen Kläffer dort. Der Köter hat die Haustür regelrecht "bewacht".

Zitat (von WG-Bewohner):
Mich hat er abgemahnt wegen "Entziehung elektrischer Energie".


Mich hat er abgemahnt und die fristlose Kündigung angedroht. Wohl, weil sein schlauer Anwalt ihm dazu geraten hat. Mit einer fristlosen Kündigung wäre er nämlich nicht durchgekommen. Auch wenn das Schloß an dem Münzer lausig ist und für einen Lockpicker kein Problem.

Egal, ich wohne jetzt bei meinem Kumpel. Habe das Zimmer geräumt und die fristlose Kündigung hinterlassen. Dieser Zustand war einfach für mich unzumutbar.

Hilfsweise habe ich auch noch fristgerecht gekündigt.

Vermieter kennt weder meine Adresse, noch die meines Kumpels, soll er doch schauen, wie er mir die Briefe von seinem schlauen Anwalt zustellt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Vermieter kennt weder meine Adresse, noch die meines Kumpels, soll er doch schauen, wie er mir die Briefe von seinem schlauen Anwalt zustellt.

Das ist natürlich super schlau, man ist noch mit der Meldeadresse an der jetzigen Wohnung gemeldet?
So ist die Zustellung nach wie vor gültig, hat man sich umgemeldet dann kommen halt noch Kosten für die Adressermittlung oben drauf. Darüber hinaus sollte man sich seiner Zukunft bewusst sein, ein Mahnbescheid welcher zugestellt wird, und man öffnet ihn nicht rechtzeitig, wird ein Titel, upps 30 Jahre Gültigkeit, egal wo man hin zieht.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

@TE

Ich teile Ihre Auffassung zu Ihrem Vermieter nicht, auch haben Sie noch nicht verinnerlicht, dass eine Manipulation des Münzers durchaus eine Sachbeschädigung darstellt, mit dem Wunsch sich erneut widerrechtlich Zugang zur kostenfreien Nutzung det Waschmaschine zu verschaffen. Am Besten wäre es wohl, wenn Sie dem VM ihre tatsächlich vorhandene kriminelle Energie offenbaren und um Entlassung aus dem MV bitten.

Wie alt sind Sie? 17.? Wenn Sie Ihre Haltung gegenüber dem Eigentum anderer nicht ändern, dann werden Sie in Zukunft wohl tatsächlich ein inniges Verhältnis zu unseter Justiz aufbauen dürfen. Ist das Ihr Wunsch?

2x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119625 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Vermieter kennt weder meine Adresse, noch die meines Kumpels, soll er doch schauen, wie er mir die Briefe von seinem schlauen Anwalt zustellt.

Das der Mieter Zustellvereitelung betreibet ist jetzt nicht soooo schlau.

Zum einen sind Anwälte durchaus so schlau sich des Einwohnermeldeamtes zu bedienen.

Sollte man selbst so "schlau" sein, sich nicht umzumelden, würde der schlaue Anwalt das
entsprechend zur Anzeige bringen. Die Bußgelder bei Meldeverstößen sind übrignes recht happig.

Die Schreiben würden dann im Anschluss öffentlich zugestellt, bedeutet beim Amtsgericht ausgehangen.
Das hat den Vorteil das man die gerichtlichen Verfahren in der Regel ohne den Ex-Mieter und seine Gegenargument durchführen kann, weil die meisten die Schreiben schlicht nicht lesen und nicht wissen wann gegen sie verhandelt wird.

Rechtskräftig werden solche Urteile übrigens dann dennoch ...



Erst letztens wieder so einen Fall gehabt wo dann nach 9 Jahren der Vermieter knapp 8000 EUR von so einem Cleverle pfänden lies ... der fiel aus allen Wolken ob der Überaschung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)


Irgendwann ist man irgendwo angemeldet... Mit zunehmendem Alter und geordneten oder geordneteren Lebensverhältnissen macht man das halt so - und da dann der Mahnbescheid in der Welt ist, kann Ihnen das die Laune noch nachhaltig verhageln. Speziell, wenn's als Bonus dann noch den obligatorischen Schufa-Eintrag obendrein gibt. Aber wer braucht schon Handy Verträge, Hausfinanzierungen, Autofinanzierungen oder ne Schufa-Auskunft für die zukünftige Yuppy-Wohnung....

Zitat (von 0815Frager):
Darüber hinaus sollte man sich seiner Zukunft bewusst sein, ein Mahnbescheid welcher zugestellt wird, und man öffnet ihn nicht rechtzeitig, wird ein Titel, upps 30 Jahre Gültigkeit, egal wo man hin zieht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Aber wer braucht schon Handy Verträge, Hausfinanzierungen, Autofinanzierungen oder ne Schufa-Auskunft für die zukünftige Yuppy-Wohnung...

Der TE scheint erst 17 oder 18 Jahre alt zu sein, sein Handeln kann er wohl nicht überschauen. Er wird sich nur wundern wenn ihm seine bisherige Bank plötzlich den Dispo kündigt, oder keinen geben wird,
Zitat (von fb367463-2):
Irgendwann ist man irgendwo angemeldet... Mit zunehmendem Alter und geordneten oder geordneteren Lebensverhältnissen macht man das halt so

Und dann in 10 Jahren wenn er mit Partnerin zusammen eine Wohnung hat, kommt die Überraschung, der GV steht vor der Türe, Jugendsünden machen sich dann bemerkbar und sind mehr als peinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
WG-Bewohner
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Am Besten wäre es wohl, wenn Sie dem VM ihre tatsächlich vorhandene kriminelle Energie offenbaren und um Entlassung aus dem MV bitten.


Welche kriminelle Energie? Der Vermieter vermietet schließlich die Räume. Damit ist das mein Besitz und mit meinem Besitz kann ich umgehen, wie ich will.
Und meinen Vermieter habe ich schon um einen Auflösungsvertrag gebeten (per Email!). Er hat ja nicht reagiert. Deshalb habe ich ja fristlos gekündigt und bin bei meinem Kumpel untergekommen.

Fristlos deshalb, weil mir der Vermieter den "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährt hat". Ich konnte meinen Kumpel nicht mehr empfangen. Bei der mieterfreundlichen Rechtsprechung komme ich garatiert damit durch!

Zitat (von AltesHaus):
Wie alt sind Sie? 17.? Wenn Sie Ihre Haltung gegenüber dem Eigentum anderer nicht ändern, dann werden Sie in Zukunft wohl tatsächlich ein inniges Verhältnis zu unseter Justiz aufbauen dürfen.


Und ich bin 25 und gerade mit meinem Studium fertig geworden, sollte der Vermieter Streß machen, bekomme ich PKH.



0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das PKH ein Darlehen ist, das ist Dir hoffentlich klar. Das von PKH im Unterliegensfalle die gegnerischen Kosten nicht erfasst sind, hoffentlich auch. Dass die also sofort fällig werden. Und dass ein krimineller Scherzbold vom Opfer (Vermieter) nicht mehr im Haus geduldet werden muss, hoffenlich auch. Was klaut er denn nächstens? Oder batelt um?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Welche kriminelle Energie? Der Vermieter vermietet schließlich die Räume.


#21
Zitat (von WG-Bewohner):
Mich hat er abgemahnt und die fristlose Kündigung angedroht. Wohl, weil sein schlauer Anwalt ihm dazu geraten hat. Mit einer fristlosen Kündigung wäre er nämlich nicht durchgekommen. Auch wenn das Schloß an dem Münzer lausig ist und für einen Lockpicker kein Problem.


Man hat sich hierüber wohl schon Gedanken gemacht ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von WG-Bewohner):
Und meinen Vermieter habe ich schon um einen Auflösungsvertrag gebeten (per Email!). Er hat ja nicht reagiert. Deshalb habe ich ja fristlos gekündigt und bin bei meinem Kumpel untergekommen.


Sie haben keinen Grund für eine fristlose Kündigung, das ist Ihnen noch nicht klar?

Zitat (von WG-Bewohner):
Fristlos deshalb, weil mir der Vermieter den "vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ist nicht gewährt hat". Ich konnte meinen Kumpel nicht mehr empfangen. Bei der mieterfreundlichen Rechtsprechung komme ich garatiert damit durch!


Da Ihr Freund innerhalb der WG Schäden verursacht hat, der VM auch ein Zimmer in der WG hat, ist es ihm nicht zuzumuten, dass er den Schadensverursacher in den Räumlichkeiten duldet. Das wurde Ihnen schon weiter oben erklärt. Auch Ihr Verhalten lässt wohl zu wünschen übrig, wenn ich anfangs auch den Wunsch nach sauberer Wäsche durchaus habe nachvollziehen können, kann ich Ihr weiteres Verhalten nicht verstehen.



Zitat (von WG-Bewohner):
Und ich bin 25 und gerade mit meinem Studium fertig geworden, sollte der Vermieter Streß machen, bekomme ich PKH.


Das glaube ich Ihnen schlicht nicht. Desweiteren ....

#28
Zitat (von wirdwerden):
Das PKH ein Darlehen ist, das ist Dir hoffentlich klar. Das von PKH im Unterliegensfalle die gegnerischen Kosten nicht erfasst sind, hoffentlich auch. Dass die also sofort fällig werden. Und dass ein krimineller Scherzbold vom Opfer (Vermieter) nicht mehr im Haus geduldet werden muss, hoffenlich auch. Was klaut er denn nächstens? Oder batelt um?

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