Vermieter bzw. sein Anwalt überschüttet uns mit Abmahnungen

11. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
LittlePapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter bzw. sein Anwalt überschüttet uns mit Abmahnungen

Hallo zusammen!
Dieser Beitrag wird sicher manchem Leser ein grinsen ins Gesicht zaubern,leider ist es für uns gar nicht so lustig.
Aber fange ich mal an.....
Ich wohne seit ca. 15 Jahren in einem 3 Familienhaus im Erdgeschoss,habe dazu auch Garten der alleine zum EG gehört.
Vor 8 Jahren ist meine Partnerin hier auch eingezogen mit 1 Graupapagei und einem Westhighland Terrier.
Alles lief ohne besondere Vorkommnisse......bis zum letzten Jahr....da kam das erste Anwaltsschreiben.
Im Gemeinschaftskeller - in dem aber nur Müll vom nicht hier im Haus wohnenden Vermieters steht - befanden sich im Winter unerlaubte Pflanzen,die dort nix zu suchen haben.Abmahnung!
Diese Pflanzen stehen seit 15 Jahren im Winter im Keller, um sie vor Frost zu schützen.
Im Garten wird Kaminholz gelagert, das zieht Ratten an - Abmahnung
Die Wohnung wurde aber mit Kaminanschluss vermietet.... Briketts darf ich im Keller aber auch nicht lagern wegen Brandgefahr:)
Im Garten befindet sich ein Gartenteich für den es keine Genehmigung gibt - Abmahnung!
Der Teich kam vor ebenfalls 15 Jahren mit mir und wurde seitdem auch permanent vom Vermieter geduldet.
Er hat ja auch 14 Jahre niemanden gestört.
Dann der Killerhund....der kleine Westie aus der Caesarwerbung - die Wohnung ist für einen Hund nicht geeignet, dieser ist sofort zu entfernen - Abmahnung!
Nachdem die Vermietersippe ( Eltern, Sohn und Tochter ) 7 Jahre immer freundlich den Hund begrüßt hatte sollte er also weg?
Zumal mir der Vater, der leider schwerkrank geworden ist, den Hund erlaubt hat - leider nicht schriftlich.Und nun hat der Sohn hier das Kommando an sich gerissen.
Auf einer Kelleraussentreppe - die nur von mir genutzt werden könnte - wächst Moos . Abmahnung!
Fakt ist das ich diese Treppe jahrelang nicht betreten habe da ich dort einmal schwer gestürzt bin weil sich Teile der Betonstufen gelöst haben.
Es kamen in diesem Brief natürlich noch weitere Abmahnungen, wie z.B. eine unerlaubte Pflanze im Treppenhaus, Nichtputzen des Treppenhauses usw...
Wir hatten die Auflage, diese Mängel innerhalb von 14 Tagen zu beseitigen.
Wir haben dann dem Anwalt einen 7 Seiten langen Brief geschrieben und diese Punkte alle widerlegt.
Als Antwort kam das die Abmahnungen gültig bleiben.
Danach kam 1 Jahr nix mehr......
Dann kam vor 3 Wochen eine Mail des Vermieters wegen der Nebenkostenabrechnung.
Der letzte Satz war dann der Hammer:

Leider liegen mir schon wieder Beschwerden Ihrer Nachbarn vor. Ich würde es sehr begrüßen, wenn wir (gerne ohne Rechtsanwalt) eine Lösung finden würden, wie wir auseinander kommen. Ich sehe keine Chancen, dass wir wieder zu einander finden.

Ich dachte schon " um Gottes Willen, was ist jetzt wieder passiert? " und fragte natürlich nach.
Die erstaunliche Antwort:
Hallo Herr XXXXX,



ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass ich keine Namen nennen möchte.



Es geht z.B. darum, dass Sie wohl stundenlang einen Mähroboter haben fahren lassen, der ein quietschendes Rad haben soll.

Da ich erst Ende Oktober davon erfahren habe, habe ich noch nichts unternommen.

Uff, welch schwerwiegender Kündigungsgrund, zumal die Beschwerde nicht einmal aus dem Haus kam, sondern von einer Nachbarin :)

Eine Woche später kam der nächste Anwaltsbrief:

Mein Holzunterstand sei wohl baufällig und unsicher da aufgrund des Orkans in der 3. Kalenderwoche sich eine Platte gelöst hat und herunter gefallen ist. Dabei handelte es sich um eine Plastikplatte (gewellt) von 50 cm Breite und 1 m Länge die weggefegt wurde. Natürlich auch hier eine Abmahnung

Nachbarn beschweren sich das der Kaminofen mit Gegenständen geheizt würde die einen enormen Gestank und belästigenden Geruch produzieren....Wieder unsere nette Frau Nachbarin....Abmahnung!
Wir heizen mit ganz normalem Holz sowie Briketts , was damals schon der Schornsteinfeger bestätigt hat.

Dann starb leider unser geliebter Westie an einem Herzschlag, im Juni letzten Jahres.
Wir haben uns daraufhin einen Schäferhund gekauft, der in einem absolut verwahrlosten Zustand war.
Diser Hund hat keine Erlaubnis im Haus zu leben, sie wird auch nicht erteilt werden....Abmahnung!
Sollte der Hund nicht sofort abgeschafft werden droht die Kündigung des Mietverhältnisses.
Ich habe mal irgendwo gelesen wenn ein Hund über Jahre geduldet wurde, benötigt es keine Genehmigung mehr?
Dort stand auch, wenn ein Hund verstirbt oder auszieht, braucht es keine weitere Genehmigung für den neuen Hund?

Im Mietvertrag sind Haustiere komplett verboten.
Allerdings lebt in der DG Wohnung (halb so groß wie unsere Wohnung und ohne Garten) ein Dackel!


Viele Punkte des Vermieters finde ich einfach nur lächerlich, umPunkte wie dem Hund mache ich mir natürlich Sorgen.
Ich möchte diesen 9 Monate alten "Kerl" nur absolut ungerne wieder abgeben!

Wie soll ich mich weiter verhalten?
Wir wollen ja hier ausziehen aber das geht nun einmal nicht in ein paar Tagen und ich habe keine Nerven auf eine fristlose Kündigung.Mir schlägt schon so ein blödes Anwaltschreiben schwer auf den Magen!





-- Editiert von LittlePapa am 11.02.2018 02:12

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von LittlePapa):
Wir wollen ja hier ausziehen aber das geht nun einmal nicht in ein paar Tagen und ich habe keine Nerven auf eine fristlose Kündigung

Ob es für eine fristlose Kündigung reicht, wohl kaum, jedoch ist man im Laienforum und sollte sich entweder mit einem Anwalt beraten, oder schon auf Suche begeben.
Bei dem was geschrieben wurde, kann man bei manchen Dingen in der Tat schmunzeln, jedoch sind ein paar doch sehr bedenkliche Dinge dabei, welche bei Wiederholung durchaus eine Kündigung rechtfertigen könnten.

Zitat (von LittlePapa):
Wie soll ich mich weiter verhalten?

Bei solchen Umständen eben keine Angriffspunkte weiter liefern..Anscheinend dürfte es an der Hausgemeinschaft liegen, welche wohl mit einigen Dingen nicht so einverstanden sind.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Es liegen doch keinerlei Angriffspunkte vir. Irgendwann stört noch, dass der Mieter atmet. Für mich list sich das wie eine versuchte Entmietung.

Anwalt nehmen und mal die Grenzen aufzeigen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Es liegen doch keinerlei Angriffspunkte vir.

Gartenteich > bauliche Veränderung
Holzunterstand> Gefährdung der Umgebung, so eine Platte von 500 auf 1000 mm kann Schaden an Nachbargebäuden verursachen, erstrangig ist hier der Eigentümer verantwortlich. ja nach Bundesland und LBO, Bebauungsplan muss dafür sogar eine Baugenehmigung vorhanden sein. Zudem ohne Erlaubnis des Vermieter eine bauliche Veränderung.
Holzofen und falsches Befeuern> kann durchaus nicht auf die leichte Schulter genommen werden, feuchtes Holz oder behandeltes Holz können Ärger nach sich bringen.
Um ein paar Dinge an zu regen, welche wohl einen Angriffspunkt stellen könnten.
Die anderen Sachen bringen einen zum Schmunzeln,, jedoch wird es wohl auf Störung des Hausfrieden ausgelegt sein, wie ein Mähroboter, welche unnötig durch mangelnde Wartung Lärm verursacht, oder gar zu falschen Zeiten auf dem Rasen unterwegs ist.

Die Gegenseite hat schon einen Anwalt und man sollte sich deswegen auch beraten. Jedoch wenn man auf der Suche nach was anderem ist, kann man sich manches sparen, eine fristlose Kündigung dürfte es wohl kaum geben, somit sind 9 Monate schon eine gewisse Sicherheit.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Es sind so dermaßen viele Abmahnungen, dass deren rechtliche Einordnung fast nicht möglich ist. Ein Teil der Abmahnungen ist offenbar 1 Jahr alt und der Vermieter hat nichts weiter unternommen. Wurde denn auf die Abmahnungen reagiert, sprich z.B. der Teich entfernt?

Ich möchte speziell nur auf einen Punkt eingehen: "Im Mietvertrag sind Haustiere komplett verboten. " Ein solches Verbot ist unwirksam. Es gibt also auch keine Genehmigungspflicht durch den Vermieter. Das bedeutet aber, dass in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss, ob der Hund (und zwar dieser spezielle Hund) als vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache einzustufen ist. Es ist egal, ob im Dachgeschoss ein Dackel wohnt oder ob ihr bereits einen Hund hattet. Es kommt ganz speziell auf euch und euren Hund an.

Nun wird diese Abwägung bei euch wahrscheinlich zu euren Gunsten ausfallen. Erdgeschosswohnung mit Mietergarten, die ist geradezu ideal für Hunde- oder Katzenhaltung. Wenn der Hund aber natürlich Probleme bereitet (andere bedroht oder zu häufig bellt), dann sieht's wieder anders aus. Von daher würde ich empfehlen, den Hund wirklich sehr gut zu erziehen und nach Möglichkeit in den Gemeinschaftsbereichen (Flur, Einfahrt) sehr vorsichtig zu sein. Am besten wäre es wohl, in dort anzuleinen und eng zu führen, damit niemand Angst vor ihm bekommen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von LittlePapa):
Wir haben dann dem Anwalt einen 7 Seiten langen Brief geschrieben

Na hoffentlich war das kein Eigentor ...


Wenn der Vermieter abmahnt und dann 1 Jhar lang nichta macht, dann werden die Abmanungen als Kündigungsgrund immer unrelevanter.


Ansonsten würde ich, wenn ein Abmahnung kommt, einfach möglichst viele entlastende Beweise sammeln.

Dem Vermieter bzw. dem Anwalt würde ich nur kurz antworten das ich die Vorwürfe bestreiten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von LittlePapa):
Ich habe mal irgendwo gelesen wenn ein Hund über Jahre geduldet wurde, benötigt es keine Genehmigung mehr?
Dort stand auch, wenn ein Hund verstirbt oder auszieht, braucht es keine weitere Genehmigung für den neuen Hund?


Das ist nicht ganz so richtig. Genehmigung wird meist für einen speziellen Hund erteilt, einfach so dann einen mehr als 4x so großen Hund anzuschaffen ist schon recht abenteuerlich unterwegs, würde ich sagen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#7
 Von 
LittlePapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zuerst einmal ganz herzlichen Dank für die zahlreichen Antworten.

@0815Frager:
Wir bemühen uns ja wirklich extrem, keinerlei Angriffspunkte zu bieten.Es liegt auch nicht an der Hausgemeinschaft, sondern an einer älteren Dame im Nachbarhaus, der schon eine Taube auf dem Zaun fast einen Herzinfarkt verursacht.

@AltesHaus:
Genau das trifft unserer Meinung nach auch zu.
Mal 2 kleine Beispiele dazu.... Ich ging früher abends gegen 24 Uhr immer mit dem Westie über die Terrasse nach draussen um seine letzte Spazierrunde zu absolvieren. Das war der Dame dann zu laut, sie hat uns damals aber noch persönlich angesprochen und wir haben es seitdem unterlassen.
Wir haben früher im Sommer auch alle 14 Tage mal draussen gegrillt, alles ohne Musik oder andere Geräusche. Da ich aber unter COPD leide passiert es öfters das ich husten muss. Seitdem wurde uns husten im eigenen Garten nach 22 Uhr untersagt, auch da haben wir uns - des lieben Friedens Willen - dran gehalten.

@0815Frager Teil 2:
Es gab ja vom eigentlichen Vermieter eine mündliche Genehmigung, der Teich hat auch 14 Jahre nicht gestört! Leider scheint der alte Mann es entweder aufgrund seines Alters oder seiner Krankheit nicht mehr zu wissen.
Diese dünne Plastikplatte hätte sicher keinen Schaden verursachen können, weiterhin hat es hier Dächer abgedeckt, Bäume komplett entwurzelt, LKW sind einfach umgefallen und da ist eine kleine Platte meiner Meinung nach zwar ärgerlich aber kein Grund zur Abmahnung.
Wir haben immer entweder trockenes und unbehandeltes Holz verheizt, oder eben Holzbriketts.
Als eines Tages mal der Schornsteinfeger hier war haben wir ihn darauf auch angesprochen. Der hat sich unseren Holzvorrat angeschaut und konnte auch nix feststellen, was eine Geruchsbelästigung verursachen könnte.

@Cauchy:
Nein, es wurde auf keine Abmahnung reagiert. Der Teich ist noch genauso da wie es auch der Westie war, bis zu seinem Tod.
Die Kellertreppe wurde seit Jahren nicht betreten und auch die pflanzen stehen - wie jedes Jahr im Winter - im Keller.
Niemand im Haus hat Angst vor unserem Hund,niemand fühlt sich durch den Hund gestört....bis auf den Vermieter als er nur gehört hat, das wir seit 7 Monaten einen Schäferhund haben.Der Hund spielt auch lediglich in einem kleinen, abgeschlossenen Garten hinterm Haus, bellt nicht und belästigt auch niemanden.

@fb367463-2:
Es gibt ja keine Genehmigung für den Hund, jedenfalls nicht schriftlich. Damals habe ich den Vermieter persönlich gefragt ob meine Partnerin hier mit einziehen darf, inclusive dem Hund. Da wurde gesagt es wäre doch gar kein Problem....
Es war sicher nicht die cleverste Wahl, aber wenn Frauen sich in einen Hund verlieben......
Sollte der Hund zufällig Fenster rausreissen oder ähnliche Sachen veranstalten - er ist ja auch versichert :)



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#8
 Von 
LittlePapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit:
Die anderen Sachen bringen einen zum Schmunzeln,, jedoch wird es wohl auf Störung des Hausfrieden ausgelegt sein, wie ein Mähroboter, welche unnötig durch mangelnde Wartung Lärm verursacht, oder gar zu falschen Zeiten auf dem Rasen unterwegs ist.

Selbst der Mähroboter wird regelmäßig gewartet und quietscht nicht! Lediglich wenn er seine Richtung ändert macht das ein Geräusch, welches aber vollkommen normal ist. Leider weiss es die alte Nachbarsdame nicht.....
Er läuft auch nicht unnötig herum sondern wird 1 mal in der Woche um 15 uhr angestellt und läuft dann meist bis 17:30 Uhr.
Schmunzeln kann ich da nur das sich ausgerechnet die Dame beschwert, deren Sohn mindestens 2 mal wöchentlich mit einem Benzinmäher seinen privaten Fußballplatz mäht :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sie haben der Nachbarin definitiv zu viel Entgegenkommen gezeigt. Husten ist im Garten erlaubt, genauso wie über die Terrasse den Garten zu betreten ( ich gehe jetzt mal nicht davon aus, dass der Westi wie ein Irrer gebellt hat, wenn es zum Spaziergang ging...DAS wäre dann nämlich wieder was anderes). Sie sollten den Garten normal benutzen.

Ich sehe die größten Probleme tatsächlich beim Hund. Der Vermieter hätte MEINER MEINUNG NACH beim zweiten Hund, speziell in dieser Größe, doch nochmal gefragt werden müssen - es war einfach taktisch unklug. Mit sowas liefert man dann offenen Auges Munition.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#10
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Nicht wirklich. In dieser Konstellation ist der VM so gut wie sicher zur Zustimmung verpflichtet (s. Cauchy). Aus der fehlenden Zustimmung sind dann keine rechte ableitbar.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#11
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ich wuerde an Stelle des Mieters mich fragen: Hab ich eine RSV? Wenn nein, wie groß ist meine Kriegskasse?
Und dann wuerde ich mich fragen, ob ich aus oder in den Krieg ziehen will.

Man kann naemlich auch den Vermieter abmahnen, bzw auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
Das sollte dann aber ein findigen Winkeladvokat sein.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#12
 Von 
LittlePapa
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben sehr viel Entgegenkommen gezeigt, eben um in Ruhe und Frieden weiter hier leben zu können.
Es gab keinerlei Geräusche ausser dem öffnen und schliessen der Terassentüre und dem Gartentor. Selbst die Mieter über uns - die auch über unserem Wohnzimmer schlafen - haben es nicht einmal gehört!

Es gab ja eine mündliche Zustimmung , zumindest für den bereits verstorbenen Hund.
Ich frage mich nur wie man im EG mit Garten einen Hund verbieten kann, aber im kleinen DG darf einer leben....

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von LittlePapa):
Leider scheint der alte Mann es entweder aufgrund seines Alters oder seiner Krankheit nicht mehr zu wissen.

Dann hat man ein Beweisproblem, so was sollte man schriftlich haben.

Zitat (von LittlePapa):
Diese dünne Plastikplatte hätte sicher keinen Schaden verursachen können,

Echt?
Solche eine Platte schafft es durchaus mit der großen Fläche auch den Weg durch Fenster, warum ändert man solche Konstruktionen nicht?
Zitat (von LittlePapa):
Als eines Tages mal der Schornsteinfeger hier war haben wir ihn darauf auch angesprochen. Der hat sich unseren Holzvorrat angeschaut und konnte auch nix feststellen, was eine Geruchsbelästigung verursachen könnte.

Das sollte man trotzdem nicht auf die leichte Schulter nehmen, der Kaminkehrer ist nur eine Momentaufnahme. Falsche Bedienung eines Holzofen kann auch die Umwelt belasten, Es muss nicht am Holz liegen, kann auch eine gedrosselte Luftzufuhr sein.
Zitat (von LittlePapa):
sondern an einer älteren Dame im Nachbarhaus

Na das macht die Gesamtsituation auch nicht gerade besser,
Es sind viele Baustellen wie schon in Beitrag 04 genannt wurde. '
Entweder man lässt sich mit allen Unterlagen beim Anwalt beraten, wobei der Streit mit der Nachbarin sich hier nicht so einfach beilegen lässt, oder wenn man wie im Eingangspost geschrieben hatte, sich eh was neues sucht, reagiert man überhaupt nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Akkarin):
Ich wuerde an Stelle des Mieters mich fragen: Hab ich eine RSV? Wenn nein, wie groß ist meine Kriegskasse?
Und dann wuerde ich mich fragen, ob ich aus oder in den Krieg ziehen will.


Sehe ich ähnlich.

Der eigen verfasste Brief an des Vermieters Advokaten war schlecht überlegt, sieben Seiten, da bekomme ich Bauchweh.

Falls RS vorhanden, Anwalt nehmen und den in den Krieg ziehen lassen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Falls RS vorhanden, Anwalt nehmen und den in den Krieg ziehen lassen.
Und was solld er Anwalt machen? Er kann die Abmahnungen überprüfen und dann einen Rat geben, ob der Mieter sie befolgen sollte. Ansonsten sehe ich nur wenig sinnvolle Möglichkeiten. Gegen die Abmahnungen selber kann man nicht vorgehen. Deren Wert wird erst dann überprüft, wenn sie Teil einer Kündigung bzw. einer Räumungsklage werden.

Von daher sehe ich nicht, auf welche Weise der Anwalt "in den Krieg ziehen" soll. Gegenabmahnungen oder sogar eine Unterlasungsklage bringen doch nicht weiter.

0x Hilfreiche Antwort

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