Vermieter betritt unbezogene Wohnung um Rolläden zu schließen

31. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
defliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter betritt unbezogene Wohnung um Rolläden zu schließen

Habe einen Mietvertrag für eine Wohnung (DG) in einem Zweifamilienhaus abgeschlossen zum 01.04.2018. Übergabe der Wohnung war der 25.03. Ich habe eingewilligt das die Vermieterin (65 Jahre) einen Schlüssel bei sich haben kann für Notfälle ( Wasser...Brand... eben im schlimmsten Falle). Bis 28.3 hatte der Maler noch in der Wohnung zu tun den Sie beauftragt hat. Am 28. sagte Sie mir persönlich, Sie würde ab jetzt die Wohnung nicht mehr betreten, weil die Handwerker fertig sind, Gestern 30.3 komme ich in die Wohnung und es sind alle Fenster gekippt, haben wir ein paar persönliche Sachen in die Wohnung geräumt und wo wir wieder los sind alle Fenster geschlossen. Rollläden waren alle oben. Da es mir keine Ruhe ließ bin ich abends nochmal vorbei gefahren, da waren die Rolladen an der Balkontür und Fenster runter gezogen. Wir werden frühestens Mitte April erst dazu kommen komplett umzuziehen. Aber irgendwie bin ich da schon wieder satt, und habe keine Lust mehr auf die Wohnung.


Sie hat Angst das vielleicht eingebrochen wird, aber naja.

Schon mal jemand sowas gehabt ist ja eigentlich wie Hausfriedensbruch, kommt man da wieder schneller aus dem Mitvertrag raus??

Ich mein wenn Sie mich fragen würde ob Sie solange bis wir eingezogen sind die Rolläden Balkonseitig schließen kann oder ich sie unten lasse wäre es ja was anderes. Aber einfach reinzugehen und selber zu verschließen.

Was ist wenn wir 14Tage im Urlaub sind.

Habe irgendwie nen ungutes Gefühl dabei mit der Wohnung für die Zukunft.

Werde dann nochmal vorbei schauen wie der Stand ist in der Wohnung.

Auch bei Benutzung des Carport wurde zugesichert das er kostenfrei dabei ist, im Mietvertrag würde es aber nicht festgehalten, Nach Unterschrift des Wohnungsübergabeprotokoll sagte sie, und wegen Carport habe ich mir überlegt doch 20€ nehmen zu wollen, wäre ja mit Licht und Bewgungsmelder und den Strom müsste Sie ja auch irgendwie bezahlen. Ich mein mir gehts nicht um die 20€ mehr im Monat aber trotzdem ist es irgendwie ne hinterlistige Art.

Schöne Ostern euch

-- Editiert von defliese am 31.03.2018 13:38

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Zitat (von defliese):
Aber irgendwie bin ich da schon wieder satt, und habe keine Lust mehr auf die Wohnung.


Neues Schloss rein, Sache erledigt.

Dem Vermieter steht kein Schlüssel zu, auch nicht für Notfälle. Wenn tatsächlich ein Notfall ist, muss halt die Türe aufgebrochen werden oder Sie hinterlassen einen Schlüssel bei einer in der Nähe wohnenden Vertrauensperson. Dieses Gehampel mit dem Schlüssel für die Vermieterin sollten Sie jedenfalls umgehend unterbinden. Die merkt dann schon, wenn der Schlüssel nicht mehr passt.

Was den Carport angeht, könnte es auf "Pech gehabt" rauslaufen. Sowas lässt man schriftlich niederlegen. Wenn da gar nichts steht, muss Sie Ihnen nicht mal den Carport zur Verfügung stellen, kostenlos als gar nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wohnt die Vermieterin mit im Haus ?
Dann könnte sie Euch durch das erleichterte Kündigungsrecht in diesem Falle grundlos wieder kündigen......

Oder ist Euer Anliegen eh den Mietvertrag schnell wieder zu beenden `?

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#3
 Von 
defliese
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, sie wohnt mit im Haus. An sich finden wir die Wohnung super, aber irgendwie haben wir jetzt nach Unterzeichnung und Übergabe nen ungutes Gefühl.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Die Rechtfrage lautet nach meiner Auffassung:

Welches Rechtsverhältnis besteht für die Zeit vor Beginn des Mietvertrages, wenn der Vermieter die Wohnung schon vorher übergibt, aber vereinbart wird, dass er einen Schlüssel für laufende Handwerksarbeiten und Notfälle behalten darf.

Die rechte wie si einem Mieter zustehen sehe ich da durchaus eingeschränkt, vor allem wenn der Mieter noch nicht eingezogen ist.
Außerdem frage ich mich:

Zitat:
Am 28. sagte Sie mir persönlich, Sie würde ab jetzt die Wohnung nicht mehr betreten, weil die Handwerker fertig sind

Könnte der Mieter diese Aussage beweisen und als wie verbindlich ist diese zu werten.

Den Vorsachlag das Schloss zu wechseln unterstütze ich.
Im Hinblick auf das künftige Verhältnis zum Vermieter würde ich ihm dies aber mitteilen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Die rechte wie si einem Mieter zustehen sehe ich da durchaus eingeschränkt, vor allem wenn der Mieter noch nicht eingezogen ist.


Na ja ... man kann es auch übertreiben und aus ner Maus nen Dino machen, womit ich nicht gutheiße, dass der VM ohne wichtigen Grund die Wohnung betritt. ABER ... hier sollte man eher mal das Gespräch suchen und die Fronten klären.

Ich würde sofort die Schlösser austauschen, dem VM eine Person benennen, welche im Notfall den Schlüssel hat und bei Ortsabwesenheit i.d. Not zu erreichenwäre.

Man sollte sich immer darüber im Klaren sein, dass für den Fall, dass der VM mit im Hause wohnt, es oft zu Schwierigkeiten kommt. Hier helfen nur klare Ansagen.

Zitat (von defliese):
Ja, sie wohnt mit im Haus. An sich finden wir die Wohnung super, aber irgendwie haben wir jetzt nach Unterzeichnung und Übergabe nen ungutes Gefühl.


Wobei wir dem VM hier mal gute Absichten unterstellen. Klären Sie die Sache sofort und wechseln Sie die Schlösser. So schnell werden Sie ja keine Ersatzwohnung zur Hand haben, ansonsten fragen Sie den VM, ob er einer vorzeitigen Aufhebung des Mietverhältnisses zustimmt, was ich allerdings bezweifel. Der wird sich keiner Schuld bewusst sein.

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