Vermieter bertritt Mieträume

15. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermieter bertritt Mieträume

Hallo,

eben hat uns fast der Schlag getroffen. Wir wohnen in einer angemieteten Wohnung in einem Schloss. Vermieter ist die Gemeinde. Mein Mann hat an unsere Wohnung angrenzende (mit einer eigenen Eingangstür) Räume angemietet und nutzt diese als Probenraum. Vor ca. 6 Monaten hat der Bürgermeister eine kleine Führung externer bereits durch diese Räume veranstaltet. Daraufhin haben wir uns beschwert. Als Antwort bekamen wir, er wüsste nicht dass wir diese Räume gemietet hatten (seltsam das er den Mietvertrag selber unterschrieben hatte) und es komme nicht mehr vor. Tja, eben als wir unsere Wohnung verlassen wollten (hatten unseren Labrador schon mal vorgeschickt) wunderten wir uns über das gekichere. Neo ist ohne Umwege direkt in unseren Bandraum gelaufen und hat unseren Bürgermeister mit ca. 10 anderen Leuten inflagranti erwischt. Wir waren im ersten Momant so geschockt, dass wir nichts mehr sagen konnten.

Jetzt möchte ich gerne einen deftigen Brief an die Gemeinde schreiben. Nur weiß ich leider nicht, was ich da rein packen soll. Dass es dem Vermieter verboten ist, privat angemietete Räume zu betreten ist mir klar, aber wie mache ich ihm das für die Zukunft verständlich? Hätte er uns wenigstens vorher bescheid gegeben und gefragt, wäre das sicherlich kein Problem für uns gewesen, aber so...

Liebe Grüße,
Niki

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... wozu schreiben??? - tauscht doch einfach das (tür)schloss aus!

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#2
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

geht das denn so einfach? Wir haben einen Schlüssel der für die Räume, für das vordere und hintere Tor schließt. Können wir evtl. auch den Schlüssel einfordern, den die Gemeinde noch hat?

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Natürlich könnt ihr die Schlösser austauschen, aber nur für die Türen, die in Eure Wohnung führen bzw. in die Räume, die ausschließlich von Euch genutzt und gemietet wurden, in denen also Euer Privater Besitz liegt/steht.

Was Tore angeht... Glaube ich erstmal nicht, denn es handelt sich zudem um ein Schloss, und das habt ihr nicht gemietet. Ist oft auch öffentlich zugänglich, halt für Führungen, etc.

Gibt es noch andere Mieter dort?

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#4
 Von 
Nikileinchen
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, eine Mieterin wohnt sonst noch im Schloss. Aber sie ist nicht betroffen. Auch in unsere Wohnung gehen sie nicht (zuminest ist es mir noch nicht aufgefallen).
Können wir auch den Ersatzschlüssel verlangen? Wenn wir das Schloss austauschen, wer kommt dann für die Kosten auf?

Liebe Grüße,
Niki

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 83x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Also, bisher habe ich immer, wenn ich in eine neue Wohnung gezogen bin, die Schlösser der Wohnungstüren austauschen lassen. Auf meine Kosten natürlich, da es meine eigene Entscheidung war und ich nicht dazu gezwungen wurde.

Das geht also auf eure Kosten... Kostet ja net die Welt, und sicherer werdet ihr euch fühlen.

Was diese anderen Räume angeht: Was gibt es, das vorgeführt werden müsste? Besteht für diese Räumlichkeiten ein separater Mietvertrag? Wenn ja, mal rein sehen... Wenn nicht, dann auch mal rein sehen...;)

Wenn da steht, dass zu diesen Räumen zu jeder Zeit der Zutritt gestattet werden muss, da es sich ja um ein Schloss handelt, habt ihr Pech und müsstet eben Dinge, die euch lieb sind, zur Sicherheit entfernen, damit nicht plötzlich alles doppelt und dreifach da steht... :grins:

Ansonsten Schlösser auf eure Kosten austauschen und abwarten, ob da was kommt...

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