Tante gestorben, Witwe, keine Kinder, Testament vorhanden.
2 Verwandte erben die Geldwerte.
Das Haus ist einem Förderverein vermacht worden mit Veräußerungsverbot.
Der Nichte ist der unentgeltliche lebenslängliche Nießbrauch am Haus
vermacht worden.
Frage:
Wenn der Förderverein als Hauptvermächtnisnehmer verzichtet, und
auch die Nichte auf ihren Nießbrauch verzichtet, an wen fällt dann das Haus?
An die Erben oder an den Staat??
Wenn das Haus dann den Erben zufällt, erlischt dabei das Verkaufsverbot?
Hoffe auf Antwort.
nordlicht43
-- Editiert von nordlicht43 am 10.08.2007 21:07:43
Vermächtnisverzicht
10. August 2007
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Frage vom 10. August 2007 | 17:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vermächtnisverzicht
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