Gude,
ich habe eine Frage zum Thema Vermächtnis. Meine Oma ist vor kurzem gestorben und ihr Lebensgefährte (nicht verheiratet) möchte jetzt ein Testament machen.
Also H. hat noch 1 Sohn, und 3 Enkelkinder von seiner toten Tochter. Diese 3 Enkelkinder hat oder will er enterben.
Sein Sohn ist mit den Unterhaltszahlungen für seine Kinder im Verzug, so dass H. auch überlegt die Lebensversicherungen jetzt schon aufzulösen, so dass das Erbe dann nicht vom Jugendamt einkassiert wird.
Jetzt aber zur eigentlichen Frage. H. möchte mir seinen Motorroller vermachen. Ich bin der Enkel der verstorbenen Lebensgefärtin von H.
Wenn ich als Vermächtnis diesen Roller bekomme, bekomme ich diesen dann auf jeden Fall oder kann der Sohn bzw. die 3 Enkelkinder mit ggf. Pflichteilanspruch o.ä ansprüche an diesem erheben? Denn wenn die Lebensversicherungen bis dahin aufgelöst sein sollten, ist sonst nicht mehr viel an Vermögen vorhanden, ausser das "übliche im Haushalt".
Vielen Dank
mfg
Ansonten würde ich H. den Roller jetzt "abkaufen".
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Vermächtnis Roller - kann ein Erbe trotzdem Ansprüche anmelden?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Sein Sohn ist mit den Unterhaltszahlungen für seine Kinder im Verzug, so dass H. auch überlegt die Lebensversicherungen jetzt schon aufzulösen, so dass das Erbe dann nicht vom Jugendamt einkassiert wird.
Die LV müssen nicht aufgelöst werden! Es genügt einen Bezugsberechtigten zu benennen, die LV fällt dann nicht in den Nachlass.
-- Editiert cruncc1 am 03.02.2012 11:39
Danke, es ging da ja auch eher darum, dass er Unterhaltsschulden beim Jugendamt und diese das Geld dann einkassieren würden.
Kann mir noch einer bei der Vermächtnissache weiter helfen? (Das war ja meine eigentliche Frage)
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An einem Vermächtnis, also an einem Gegenstand von nicht übermässigem Wert, bestehen keine Pflichtteilsansprüche. Solange es keine Diamantensammlung ist, die 90% des Erbes ausmachen, ist alles im grünen Bereich.
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" Gruss aus Offenbach"
quote:
An einem Vermächtnis, also an einem Gegenstand von nicht übermässigem Wert, bestehen keine Pflichtteilsansprüche.
Das ist im Prinzip richtig. Solche Pflichtteilsansprüche können nur dann entstehen, wenn das Vermächtnis mehr als 50% des Nachlasses umfasst.
Sollte aber das Erbe überschuldet sein, dann gibt es auch keinen Anspruch auf Herausgabe des Rollers.
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