Verlosung mit Kindern/Jugendlichen

26. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Advocatus.Dei
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Verlosung mit Kindern/Jugendlichen

Hallo zusammen,

Für ein Projekt möchte ich gerne, dass Kinder (5-17 Jahre) über eine Webseite allgemeine Informationen bzw. ihre Meinung über Produkte bspw. "Wahl der Lieblingseissorte" abgeben.

Als Motivation soll unter allen Kindern, die mitgemacht haben ein Gutschein für das Eis der Lieblingseissorte verlost werden.

Für die Eingabe und Teilnahme an der Verlosung müssen die Kinder folgendes eingeben:

- Eine Lieblingseissorte
- Eine Email oder Telefonnummer (dient nur der Kontaktaufnahme im Fall des Gewinns der Verlosung, damit der Gutschein zugeschickt werden kann - keine Werbung, keine Weitergabe/Verkauf der Daten)
- Ihren Altersbereich (in 2 Jahresschritten bspw. 7-8 Jahre)
- Nähste größere Stadt (Hier wird eine Auswahl von bspw. 15 Städten angezeigt aus denen gewählt werden muss)

Unterhalb der Eingabe der E-Mail/Telefonnummer und überhalb der Schaltfläche zum Absenden wird ein Hinweis inkl. zu aktivierenden Checkbox angezeigt, in etwa:

- "Ich möchte an der kostenlosen Verlosung teilnehmen und akzeptiere die AGBs [verlinkt] und Teilnahmebedingungen [verlinkt] und Hinweis zum Datenschutz [verlinkt]
*bei Kindern unter 7 Jahren ist eine Teilnahme nur durch die Eltern möglich
*bei Kindern zwischen 7 und 18 Jahren ist eine Teilnahme nur mit Einwilligung der Eltern möglich"

Die Kindern haben keinerlei Verpflichtungen oder Kosten durch die Teilnahme und werden nur im Fall eines Gewinns kontaktiert.

Nun zu meinen Fragen:
Kann man das so rechtskonform durchführen? bzw. reicht der Hinweis aus?

und angenommen die Einwilligung der Kinder in die AGBs und Teilnahmebedingungen ist nicht wirksam, weil bspw. der Hinweis nicht ausreicht und/oder sie wegen Ihrem Alter nicht vertragsfähig sind, was wären die Konsequenzen? Kann ich ihnen nicht einfach trotzdem etwas schenken bzw. Kontakt aufnehmen und dann den Gutschein zu senden, die Teilnahmebedigungen und AGBs schützen ja eigentlich eher mich als die Kinder.

Bin für Eure Einschätzungen sehr dankbar!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7147 Beiträge, 1495x hilfreich)

Da ich die AGB und die Bedingungen sowie die Aussagen zum Datenschutz nicht kenne, kann ich dazu keine Aussage treffen. Wie aber willst du die Einwilligung der Eltern sicherstellen?

Ich würde das daher eher anders machen:
Die Eltern tragen die Daten ein und dazu Name und Vorname und Alter des Kindes....

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Advocatus.Dei):
und angenommen die Einwilligung der Kinder in die AGBs und Teilnahmebedingungen ist nicht wirksam, weil bspw. der Hinweis nicht ausreicht und/oder sie wegen Ihrem Alter nicht vertragsfähig sind, was wären die Konsequenzen

Abmahnungen von Wettbewerbern / Verbraucherschützern (bzw. deren Anwälten) oder Unterlassungsklagen
Abmahnungen / Unterlassungsklagen von Eltern (bzw. deren Anwälten)
Bußgelder durch den Datenschutzbeauftragten
Keine Verwertung der Daten möglich



Zitat (von Advocatus.Dei):
Kann ich ihnen nicht einfach trotzdem etwas schenken bzw. Kontakt aufnehmen und dann den Gutschein zu senden

Das wäre dann ja nur durch Verwendung von ilegal erworbenen Daten möglich ... also eher nicht ratsam.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Advocatus.Dei
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Da ich die AGB und die Bedingungen sowie die Aussagen zum Datenschutz nicht kenne, kann ich dazu keine Aussage treffen. Wie aber willst du die Einwilligung der Eltern sicherstellen?

Ich würde das daher eher anders machen:
Die Eltern tragen die Daten ein und dazu Name und Vorname und Alter des Kindes....


Hallo cirius32832,
dachte die genaue Ausformulierung ist nicht so entscheidend, da es ja darum geht ob überhaupt erstmal wirksam eingewilligt werden kann. Wären aber nur typische Standards, die darin geregelt werden.

Der Ansatz, dass die Eltern die Daten eintragen ist gut, soll ja auch durch den Hinweis/Checkbox: "*bei Kindern unter 7 Jahren ist eine Teilnahme nur durch die Eltern möglich" bzw. die Zustimmung der Eltern durch "bei Kindern zwischen 7 und 18 Jahren ist eine Teilnahme nur mit Einwilligung der Eltern möglich" ausgedrückt werden.

Auch Dir danke Harry van Sell, für das Aufzeigen, dass die Einwilligung nötig ist.

Es hängt jetzt also daran ob der Hinweis ausreicht. Weil dann von Veranstalterseite ausgegangen werden kann, dass die Eltern stellvertretend, die Daten eingegeben haben oder die ihre Zustimmung gegeben haben.

Seht ihr eine Möglichkeit, dass ggf. bei entsprechender Formulierung der AGBs/Datenschutz (s. cirius32832), der Hinweis so ausreicht und die Einwilligung dadurch gültig ist?

0x Hilfreiche Antwort

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