Verleumdungs u/o Rufschädigungsklage

16. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Oliver Adam
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verleumdungs u/o Rufschädigungsklage

Hallo,

ich kenne mich mit Recht leider nicht so aus. Meine Frage ist, ob ich die Möglichkeit 2 meiner Arbeitskollegen und mein Unternehmen wegen o.g. Taten zu verklagen.
Folgender Sachverhalt.
Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben.
Am 8.5. ruft mich nachmittags zuhause mein Chef an (im Beisein einer Mitarbeiterin aus der Personalabt.)
Kontext: Ich sei morgens im Unternehmen gesehen worden, und es seien "seltsame Dinge" geschehen.
Ich beteuerte nicht dort gewesen zu sein. Meine Fragen was denn los sei blieben unbeantwortet.
Sie wollten weitere "Untersuchungen machen".
Ich kündigte an am nächsten Tag ins Büro zu kommen, um eine Klärung herbeizuführen.
An diesem Tag ging das Spiel so weiter. Man behauptet weiter, ich sei von zwei Kollegen gesehen worden um 7 Uhr im Büreo gewesen zu sein. Weiterhin sagte man mir nicht, was los war.
Von einem anderen Kollegen hörte ich dann, daß anscheinend etwas gestohlen wurde.
Die Uhrzeit, wann ich gesehen worden sein soll war 7:00 Uhr.
Zu der Zeit lag ich an dem Tag noch im Bett.
Eine Überprüfung unseres elektronischen Türöffners, für den man eine Zugangskarte braucht ergab zwei Dinge:
Erstens mit meiner Karte wurde am betr. Tag die Tür nicht geöffnet. Zweitens sind beide "Zeugen" erst um 7:45 bzw. 8:05 im Büro angekommen.
Trotzdem wird ihre Behauptung aufrechterhalten, nur mit anderer Zeit.
Zu dieser neuen Zeit war ich am betr. beim Arzt.
Ich ließ mir von der Praxis eine Bestätigung, daß ich zu dieser Zeit dort war erstellen, und bin erneut ins Büro gefahren.

Trotz dieses Beweises - haben die betr. Mitarbeiter weiter behauptet mich gesehen zu haben. Von einer Entschuldingung abgesehen.

Meine Frage: Kann ich die beiden Kollegen u/o ggf. sogar meinen Chef wegen Rufschädigung oder Verleumdung verklagen???

Ganz abgesehen davon, daß ich bei diesem Mißtrauensverhältnis kaum in der Lage sein werde weiter dort zu arbeiten.

Bitte antwortet schnell, da ich so schnell wie möglich zu einem Anwalt gehen will. (Sollte ich einen Arbeitsrechts- oder Strafrechtsanwalt nehmen.

Liebe Grüße

Oliver

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Adam,

daran, daß Ihr Arbeitgeber den Behauptungen der beiden "Zeugen" nachgeht, ist wohl nichts auszusetzen.

Allenfalls Ihren Kollegen könnten Sie mit zivilrechtlichen Unterlassungsansprüchen begegnen. Aber im Zweifelsfall werden die sich wohl auf eine Verwechselung berufen können.

Ersteinmal sollten Sie einfach abwarten. Wenn überhaupt, wäre vorliegend wohl eher ein Kollege aus dem Arbeitsrecht angezeigt, es sei denn es käme zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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